Fachsprachenprüfung für Gesundheitsfachberufe in Bayern

1. Hintergrund und Einführung: Eckpunkte, Starttermin der FSP

In der Praxis hat sich gezeigt, dass die allgemeinsprachlichen Zertifikate und Diplome, die von privaten Sprachinstituten ausgestellt werden, nicht für die Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse geeignet bzw. ausreichend sind, da der spezifische Arbeitsalltag andere kommunikative Anforderungen an die Berufsausübenden stellt. Die 92. Gesundheitsministerkonferenz vom 05./06. Juni 2019 hat daher einstimmig Eckpunkte zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den Gesundheitsfachberufen beschlossen, die im Rahmen der Fachsprachenprüfung abgeprüft werden. Die Fachsprachenprüfung wurde sukzessive eingeführt. Mittlerweile bietet das LfP für alle Berufsgruppen der Gesundheitsfachberufe (außer Pflege) eine Fachsprachenprüfung an.

2. Wo findet die Fachsprachenprüfung statt?

Das LfP bietet in Amberg eine Fachsprachenprüfung an, die Prüfung findet hier statt:

Adresse:
Bayerisches Landesamt für Pflege
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg

3. Wer legt die Fachsprachenprüfung ab?

Im Rahmen des Berufsanerkennungsverfahrens überprüft die zuständige Bezirksregierung, bei der Sie Ihren Antrag auf Anerkennung gestellt haben, die Gleichwertigkeit der im Ausland abgeschlossenen Berufsausbildung. Anschließend entscheidet die zuständige Bezirksregierung, ob eine Fachsprachenprüfung abzulegen ist.

Bei Fragen zum Status Ihres Anerkennungsverfahrens wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bezirksregierung. Das Bayerische Landesamt für Pflege ist nur für die Organisation und Durchführung der Fachsprachenprüfung zuständig.

Wenn Sie bereit sind die Fachsprachenprüfung abzulegen, senden Sie das Antragsformular vollständig ausgefüllt als PDF per E-Mail an kontakt-fsp@lfp.bayern.de zurück.

Wir empfehlen den Antrag erst zu stellen, wenn Sie sich bereits in Deutschland befinden oder ein Einreisedatum bekannt ist.

Sollten Ihnen bereits im Vorfeld Abwesenheiten z.B. Urlaub, Auslandsaufenthalt usw. bekannt sein, müssen diese unmittelbar per E-Mail an kontakt-fsp@lfp.bayern.de mitgeteilt werden. Anderenfalls kann dies bei der Terminplanung nicht immer berücksichtigt werden.

Falls Sie sich von einer/einem Bevollmächtigten vertreten lassen möchten, muss die/der Bevollmächtigte das Antragsformular mit der beigefügten Vollmacht vollständig ausfüllen und per E-Mail an kontakt-fsp@lfp.bayern.de schicken.

Sollten Sie im Laufe des Verfahrens weitere Personen/Institutionen nachträglich dazu bevollmächtigen, befindet sich auf unserer Webseite eine Vollmacht zum Download. Bitte schicken Sie die Vollmacht vollständig ausgefüllt per E-Mail an kontakt-fsp@lfp.bayern.de.

Ohne Vollmacht dürfen wir keine Auskunft über personenbezogene Daten an Dritte erteilen.

1. Antragsbearbeitung:

Nachdem wir den Antrag bearbeitet haben, erhalten Sie eine Kostenrechnung für die Prüfungsgebühr. Diese muss unter Einhaltung der Zahlungsfrist von 4 Wochen überwiesen werden. Je früher Sie bezahlen, desto schneller können wir Ihnen einen Prüfungstermin zuteilen.

Die Bearbeitungszeit Ihres Antrags ist immer abhängig vom aktuellen Arbeitsaufkommen und kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

2. Terminvergabe Fachsprachenprüfung:

Sobald die Prüfungsgebühr beim Landesamt für Pflege eingegangen ist, planen wir für Sie den nächstmöglichen Prüfungstermin. Dieser wird Ihnen ausschließlich mit der Prüfungseinladung mitgeteilt.

Bitte beachten Sie: Die Prüfungstermine sind verbindlich wahrzunehmen. Eine Verschiebung des Termins kann nur im Ausnahmefall, z.B. Krankheit mit Vorlage eines ärztlichen Attestes, erfolgen.

Sollten Sie unentschuldigt nicht zur Prüfung erscheinen, behalten wir den vollständigen Betrag der Prüfungsgebühr von 350,00 € ein. Für eine erneute Anmeldung zur Fachsprachenprüfung müssen Sie einen neuen Antrag stellen und die Prüfungsgebühr bezahlen.

Die Prüfung besteht aus folgenden Teilen:

Mündliche Prüfung:

  • Fachkraft-Patienten-Gespräch (Dauer 20 Minuten)
  • Fachkraft-Fachkraft-Gespräch (Dauer 20 Minuten)
    Hinweis: Das Fachkraft-Fachkraft-Gespräch wird in zwei unterschiedliche Gesprächssituationen mit je 10 Minuten unterteilt.

Schriftliche Prüfung:

  • Berufstypische schriftliche Aufgabe (Dauer 20 Minuten)

Sie kommen am Prüfungstag an das Bayerische Landesamt für Pflege. Folgen Sie der Beschilderung und melden Sie sich im Anmeldebüro für Ihre Prüfung an. Unsere Mitarbeiter führen den Abgleich Ihrer Daten durch und begleiten Sie in den Wartebereich. Anschließend holt Sie ein/e Prüferin/Prüfer ab und Sie gehen gemeinsam in den Prüfungsraum.
Sie werden von zwei Prüfern geprüft. Die Sprachprüferin/Der Sprachprüfer wird Sie durch die Prüfung führen und die einzelnen Aufgabenstellungen erklären. Die Fachsprachprüferin/Der Fachsprachprüfer übernimmt die Rollen Ihrer Gesprächspartner in der mündlichen Prüfung. Die Bewertung der Prüfung erfolgt durch beide Prüfer.
Die Prüfungsteile bauen nicht aufeinander auf. Das heißt in der mündlichen, als auch in der schriftlichen Prüfung werden unterschiedliche Prüfungsthemen geprüft.

Die Prüfung dauert insgesamt 60 Minuten. Jeder einzelne Prüfungsteil dauert 20 Minuten.
Je nach Prüfungstermin legen Sie erst die mündliche Prüfung oder erst die schriftliche Prüfung ab. Nachdem Sie die mündliche und schriftliche Prüfung abgelegt haben, ist die Prüfung beendet und Sie können das Bayerische Landesamt für Pflege verlassen.
Das Eckpunktepapier der 92. Gesundheitsministerkonferenz vom 05./06. Juni 2019 bildet die Grundlage der Fachsprachenprüfung.
Die Fachsprachenprüfung dient dazu, Ihre berufsbezogenen Sprachkenntnisse abzuprüfen. Ihre Fachkenntnisse werden dabei nicht überprüft.

Bewertung

Bewertet wird, ob die Prüfungsleistung für den fachlich-beruflichen Kontext und für das geforderte Niveau nach GER (B2 bzw. C2 für die Logopädie) angemessen ist.

Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 36 Punkte (60%) erreicht werden.
Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 30 Punkte (60%) erreicht werden.

Dabei müssen Sie sowohl die mündliche als auch die schriftliche Prüfung bestehen. Ein Ausgleich zwischen den beiden Prüfungsteilen findet nicht statt. Sollten Sie einen der beiden Prüfungsteile (schriftlich oder mündlich) nicht bestehen, ist die Gesamtprüfung nicht bestanden. Sie müssen die Fachsprachenprüfung als Ganzes (auch bereits bestandene Prüfungsteile) wiederholen.

Beide Prüfer bewerten die Prüfungsleistung anhand eines strukturierten Bewertungsbogens. Eine Übersicht der Bewertungskriterien finden Sie hier.

Vorbereitung zur Fachsprachenprüfung

Die Entwicklung und Bereitstellung von Vorbereitungsmaterial für Vorbereitungskurse liegt nicht in unserem Aufgabengebiet.

Bevor Sie die Prüfung ablegen, empfehlen wir Ihnen Praxiserfahrung in Form von Praktika und/oder Hospitationen in Ihrem Berufsfeld in Deutschland zu sammeln. Dadurch machen Sie sich mit den entsprechenden Gesprächen im Berufsalltag und den berufsbezogenen Schriftstücken vertraut.
Zudem empfehlen wir Ihnen, dass Sie bereits vor der Prüfung auf dem Sprachniveau B2 kommunizieren können. Lesen Sie sich die Beispielprüfung aus Ihrem Gesundheitsfachberuf mit den Kommentaren durch. Versuchen Sie, die Gespräche zu simulieren und die schriftliche Aufgabe einzuüben. Wiederholen Sie Fachbegriffe und berufsbezogene Ausdrücke aus Ihrem Berufsalltag.
Die Fachsprachenprüfung dient dazu, Ihre berufsbezogenen Sprachkenntnisse abzuprüfen. Ihre Fachkenntnisse werden dabei nicht überprüft.
Nachfolgend finden Sie eine Beispielprüfung für Ihre Berufsgruppe. Die Auflistung der Gesundheitsfachberufe erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Bitte beachten Sie, dass diese Beispielprüfung nur eine mögliche Prüfung darstellt, die Gesprächsanlässe und Fragen können abweichen.

Anästhesietechnische Assistentin/Anästhesietechnischer Assisstent (ATA)Beispielprüfung
Diätassisstentin/DiätassistentBeispielprüfung
Ergotherapeutin/ErgotherapeutBeispielprüfung
HebammeBeispielprüfung
Logopädin/LogopädeBeispielprüfung
Masseurin/Masseur & medizinische Bademeisterin/medizinischer BademeisterBeispielprüfung
Medizinische Technologin/Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik (MTF)Beispielprüfung
Medizinische Technologin/Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik (MT-L)Beispielprüfung
Medizinische Technologin/Medizinischer Technologe für Radiologie (MTR)Beispielprüfung
Medizinische Technologin/Medizinischer Technologe für Veterinärmedizin (MT-V)Beispielprüfung
Notfallsanitäterin/NotfallsanitäterBeispielprüfung
Operationstechnische Assistentin/Operationstechnischer Assistent (OTA)Beispielprüfung
Orthoptistin/ OrthoptistBeispielprüfung
Pharmazeutisch-technische Assistentin/ Pharmazeutisch-technischer Assistent (PTA)Beispielprüfung
Physiotherapeutin/ PhysiotherapeutBeispielprüfung
Podologin/ PodologeBeispielprüfung
PflegefachkraftVoraussichtlich wird die Fachsprachenprüfung für Pflegefachkräfte (Berufsbezeichnung: Pflegefachfrau / Pflegefachmann / Pflegefachperson) im Jahr 2025 in Bayern starten und als Alternative zu den bisher akzeptierten B2-Sprachzertifikaten nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) als Nachweis der nötigen Sprachkenntnisse für die Anerkennung möglich sein.

In anderen Bundesländern anerkannte Fachsprachzertifikate werden in Bayern bereits jetzt als Sprachnachweis akzeptiert.

Sobald verbindliche Informationen zu Format und Inhalten der Fachsprachenprüfung für ausländische Pflegefachkräfte und ein konkreter Einführungstermin bekannt sind, informieren wir Sie rechtzeitig auf dieser Seite.

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Weitere Informationen

In unseren FAQs haben wir die häufigsten Fragen (Finanzierungshilfen, Wiederholung etc.) für Sie beantwortet.

Eine telefonische Kontaktaufnahme ist nicht möglich.
Wenden Sie sich daher bitte per E-Mail bzw. Post an uns.

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie im FAQ Dokument.

Bayerisches Landesamt für Pflege
Fachsprachenprüfung
Mildred-Scheel-Straße 4
92224 Amberg
kontakt-fsp@lfp.bayern.de

Bei Fragen zum Anerkennungsverfahren oder ob Sie eine Fachsprachenprüfung absolvieren müssen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bezirksregierung.