Fachsprachenprüfung (FSP) Pflege Bayern

Der spezifische Arbeitsalltag in der Pflege stellt besondere kommunikative Anforderungen an die Berufsausübenden. Die 92. Gesundheitsministerkonferenz vom 05./06. Juni 2019 hat daher einstimmig Eckpunkte zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den Gesundheitsfachberufen beschlossen, die im Rahmen der Fachsprachenprüfung abgeprüft werden.

Im Rahmen der Anerkennung müssen Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen. Das Ablegen einer Fachsprachenprüfung Pflege wird parallel zu den bisher akzeptierten B2-Sprachzertifikaten nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) als Nachweis der nötigen Sprachkenntnisse für die Anerkennung möglich sein.

Die Fachsprachenprüfung Pflege wird von Einrichtungen, die durch das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) zugelassen wurden, durchgeführt.

Hier finden Sie eine Übersicht, der derzeit zugelassenen Prüfungseinrichtungen:

RegierungsbezirkName der EinrichtungStraßePLZOrtHomepage
Oberbayernspeak-and-learn Sprachenzentrum Marie-Curie-Str. 685055Ingolstadt www.speak-and-learn.de/fsp-pflege
Oberbayerneuropcare GmbHKlausnerring 185551Kirchheimhttps://fair2care.de/akademie#fachsprachenpruefung
NiederbayernNICE Education - Professionals for Germany GmbHAm Kohlfeld 1793468Miltachwww.nice-education.de/pruefung
MittelfrankendigiFORT gGmbHWallensteinstraße 61-6390431Nürnbergwww.fsp-pflege.de
MittelfrankenKrankenhaus Rummelsberg GmbHRummelsberg 7190592Schwarzenbruckwww.sana.de/Rummelsberg
SchwabenSipplinger GmbH - inlingua KemptenBormanstr. 7-987435Kemptenhttps://www.inlingua-kempten.de/startseite.html
OberpfalzKliniken Nordoberpfalz AGSöllnerstraße 1692637Weiden i.d. Oberpfalzhttps://www.kliniken-nordoberpfalz.ag/
SchwabenBBZ AugsburgPeter-Henlein-Str. 286199Augsburghttps://www.bbz-augsburg.de/
NiederbayernPrivate Berufsakademie Passau gGmbHNeuburgerstr. 6094032Passauhttps://berufsakademie-passau.de/de/startseite-bap/
Oberpfalzcr-medicZur Kalluzen 1192421Schwandorfhttps://cr-medic.de/

Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil:

• Mündlicher Teil: Patienten-Fachkraft-Gespräch (Dauer 20 Minuten) und Fachkraft-Fachkraft-Gespräch (Dauer 20 Minuten)
• Schriftlicher Teil: Berufstypische schriftliche Aufgabe (Dauer 20 Minuten)

Im mündlichen Teil wird ein Gespräch mit dem Fachsprachprüfenden oder einem Schauspielenden geführt, bei dem die jeweilige Gesprächssituation simuliert wird (Patienten- oder Fachkraftgespräch). Im schriftlichen Teil wird ein Pflegebericht geschrieben. Schauen Sie sich dazu auch gerne unsere Beispielprüfungen und die Hinweise zu den Prüfungen an. Diese finden Sie unter „Dokumente und Informationsmaterial“.
Das Gespräch wird anschließend von einer Sprachprüferin bzw. einem Sprachprüfer und einer Fachsprachprüferin bzw. einem Fachsprachprüfer bewertet. Die Fachsprachenprüfung dient dazu, die berufsbezogenen Sprachkenntnisse abzuprüfen. Fachkenntnisse werden dabei nicht überprüft. Die Sprachprüfenden bewerten die allgemeinsprachlichen Kriterien auf Niveau B2 (GER).

Die Prüfungsteile bauen nicht zwangsläufig aufeinander auf. Das heißt in der mündlichen, als auch in der schriftlichen Prüfung können unterschiedliche Prüfungsthemen geprüft werden. Die Prüfung dauert insgesamt 60 Minuten. Jeder einzelne Prüfungsteil dauert 20 Minuten. Je nach Organisation in der Einrichtung wird zunächst die mündliche Prüfung oder erst die schriftliche Prüfung abgenommen.

Vertiefte Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserem Handlungsleitfaden.

Bewertet wird, ob die Prüfungsleistung der Niveaustufe B2 GER mit entsprechender pflegefachsprachlicher Fokussierung entspricht.

Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 36 Punkte (60%) erreicht werden.
Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 30 Punkte (60%) erreicht werden.

Dabei muss sowohl die mündliche als auch die schriftliche Prüfung bestanden werden. Ein Ausgleich zwischen den beiden Prüfungsteilen findet nicht statt. Sollte einer der beiden Prüfungsteile (schriftlich oder mündlich) nicht bestanden werden, ist die Gesamtprüfung nicht bestanden. Die Fachsprachenprüfung als Ganzes (auch bereits bestandene Prüfungsteile) muss dann wiederholt werden.

Die Prüferinnen und Prüfer bewerten die Prüfungsleistung anhand eines strukturierten Bewertungsbogens.
Eine Übersicht der Bewertungskriterien finden Sie hier.

Die konkrete Umsetzung der Fachsprachenprüfung Pflege kann sich je nach Einrichtung unterscheiden. Für die Anmeldung und für aktuelle und korrekte Informationen, wenden Sie sich bitte direkt an die Einrichtung, bei der Sie die FSP-Pflege ablegen möchten.
Eine Übersicht finden Sie hier.
Bitte lesen Sie auch die „Häufig gestellten Fragen / FAQ´s“. 
Unter „Dokumente und Informationsmaterial“ finden Sie außerdem Beispielprüfungen sowie Hinweise für Prüfungskandidaten.

Wenn Sie als Einrichtung die Fachsprachenprüfung Pflege Bayern anbieten möchten, benötigen Sie eine Zulassung durch das LfP.

Alle Informationen zur Zulassung und Umsetzungsmöglichkeiten finden Sie in unserem
„Handlungsleitfaden zur Durchführung der Fachsprachenprüfung Pflege (FSP-Pflege) für Pflegefachpersonen durch zugelassene Einrichtungen im Freistaat Bayern“.

Um einen Antrag auf Zulassung zur Fachsprachenprüfung Pflege zu stellen, füllen Sie bitte unser Antragsformular aus und senden diesen zusammen mit den benötigten Unterlagen an FSP-Pflege@lfp.bayern.de .

Häufige Fragen werden außerdem in unseren FAQ´s beantwortet.

Die Fachsprachenprüfung Pflege findet in vom LfP zugelassenen Einrichtungen statt.

Wenn Sie an einer Prüfertätigkeit für die FSP-Pflege interessiert sind, können Sie sich direkt in den Einrichtungen bewerben.
Eine Übersicht der zugelassenen Einrichtungen finden Sie hier.

Die Voraussetzungen und Qualifikationen, die Sie als Prüfende vorweisen müssen, können Sie im Handlungsleitfaden nachlesen.
Diesen finden Sie unter Dokumente und Informationsmaterial. Beachten Sie außerdem unsere FAQs.

Bayerisches Landesamt für Pflege
Fachsprachenprüfung Pflege
Mildred-Scheel-Straße 4
92224 Amberg

Wenden Sie sich für alle Anliegen zur FSP-Pflege bitte an FSP-Pflege@lfp.bayern.de

Sollten Sie Fragen zum Anerkennungsverfahren haben, finden Sie Informationen dazu auf unserer Webseite https://www.lfp.bayern.de/anerkennung/.