Einmalige Förderung zur Anschubfinanzierung für die Errichtung eines neuen Pflegestützpunktes sowie die Förderung der Vernetzungsarbeit und des Wissenstransfers
Die Förderungen aus den Fördergrundsätzen wurden mit Wirkung zum 01.01.2026 eingestellt.
Für laufende Förderanträge finden Sie im Folgenden die Unterlagen für den Verwendungsnachweis.