Richtlinie Pflege –
WoLeRaF
Richtlinie zur Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften sowie zur Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege (Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF).
Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen der Richtlinie Pflege – WoLeRaF den Aufbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften (Nr. 1), die Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen in vollstationären Einrichtungen der Pflege (Nr. 2) und Einzelprojekte zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege (Nr. 3).
WoLeRaF Nr. 1–
Aufbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften
Was wird gefördert?
Der Freistaat Bayern fördert den Aufbau von ambulant betreuten Wohngemeinschaften mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 40.000 Euro, maximal 25.000 Euro für die Ausgaben zur Finanzierung einer Moderation in der Gründungsphase, die Öffentlichkeitsarbeit sowie externe Beratungsleistungen und maximal 15.000 Euro für erforderliche Ausstattungsgegenstände für Gemeinschaftsräume.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag spätestens drei Monate vor Gründung der ambulant betreuten Wohngemeinschaft, um eine angemessene Bearbeitungszeit zu gewährleisten.
WoLeRaF Nr. 2 –
Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen in vollstationären Einrichtungen der Pflege
Was wird gefördert?
Der Freistaat Bayern fördert die Bereitstellung von Kurzzeitpflegeplätzen in stationären Einrichtungen der Pflege. Die Kurzzeitpflegeplätze werden für mindestens drei Jahre geschaffen. Zweck der Zuwendung ist es, die mit der Bereitstellung von Kurzzeitpflegeplätzen einhergehenden besonderen finanziellen Risiken zu verringern und Hemmnisse bei der Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen abzubauen.
WoLeRaF Nr. 3 –
Einzelprojekte zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege
Was wird gefördert?
Der Freistaat Bayern fördert innovative und modellhafte Einzelprojekte, die zur Verbesserung der Qualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege führen. Einen Antrag können Träger von stationären Pflegeeinrichtungen, Initiatorinnen und Initiatoren von ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowie Institutionen, die in der Lage sind, derartige Projekte wissenschaftlich zu begleiten, stellen.