Fachgespräche am LfP
Die Fachgespräche am Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) greifen praxisbezogen und handlungsfeldorientiert aktuelle Themen im pflegerischen Kontext auf. Die Betrachtung der Herausforderung sowie die Entwicklung von „Lösungsansätzen“ stehen dabei im Mittelpunkt. Im Rahmen eines Impulses werden ausgewählte Aspekte präsentiert und anschließend von den Teilnehmenden diskutiert.
Mittwoch, 13.12.2023
13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch, 13.12.2023, 13:00 bis 15:00 Uhr
Ausreichende Sprachkenntnisse sind unabdingbar – auch und vor allem im Gesundheitswesen. So können mangelnde Fachsprachenkenntnisse nicht nur zu Verständigungsproblemen unter Kollegen, sondern auch zu Missverständnissen im Arbeitsablauf bis hin zu folgenschweren Behandlungsfehlern führen. Daher ist die Erbringung des Nachweises fachbezogener Deutschkenntnisse grundlegend für die Gewährleistung des Patientenschutzes und eine hohe Qualität der Patientenversorgung. Demnach müssen ausländische Gesundheitsfachkräfte im Rahmen des Anerkennungsverfahrens in Bayern eine Fachsprachenprüfung auf dem Niveau B2 (C2 für die Logopädie) erfolgreich ablegen. Das Landesamt für Pflege in Amberg konzipiert und organisiert die Fachsprachenprüfung für Gesundheitsfachberufe im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Die Grundlage dafür bildet ein Eckpunktepapier der Gesundheitsministerkonferenz aus dem Jahr 2019.
Im Fachgespräch soll zunächst ein Rückblick in die Entwicklung und Organisation der Fachsprachenprüfung gegeben werden. Dabei werden wichtige Themenschwerpunkte, wie unter anderem die Konzeption der Prüfungsunterlagen beleuchtet. Auch Erfahrungswerte und damit einhergehende interessante Aspekte im Rahmen der bereits durchgeführten Fachsprachenprüfungen am LfP sollen geteilt werden.
Impulsgeberin: Frau Anna Kohl, Bayerisches Landesamt für Pflege
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Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an das Bayerische Landesamt für Pflege wenden. Sie erreichen uns per E-Mail unter veranstaltungen@lfp.bayern.de.
Mittwoch, 22.11.2023
13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch, 22.11.2023, 13:00 bis 15:00 Uhr
Die Anforderungen am Arbeitsplatz haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Aus diesem Grund werden Strategien zum Umgang mit Stress und zur Ausbildung und Steigerung der Resilienz immer häufiger nachgefragt. In den letzten Jahren werden dabei vor allem achtsamkeitsbasierte Verfahren nicht nur zur Bewältigung von Stress und Belastung erfolgreich eingesetzt, sondern auch zur Steigerung von Wohlbefinden, Kreativität sowie zur Verbesserung von kognitiven, empathischen und sozialen Kompetenzen. In der Tat belegen hunderte von Studien eindrucksvoll die gesundheitlichen Effekte von achtsamkeitsbasierten Interventionen, die bereits nach acht Wochen Training nachweisbar sind. Hier zeigt sich, dass achtsamkeitsbasierte Verfahren nicht nur zur Stressbewältigung geeignet sind, sondern vielmehr eine ganzheitliche Ressource für das private und berufliche Leben sind. In dem Vortrag wird die Wirkweise von achtsamkeitsbasierten Intervention aus neurobiologischer und gesundheitswissenschaftlicher Sicht vorgestellt und konkrete Anregungen dafür gegeben, wie man Achtsamkeit in den Lebens-, Arbeits-, und Pflegealltag integrieren kann und damit seine Resilienz und Lebensqualität steigert.
Impulsgeber: Herr Prof. Niko Kohls, Vorsitzender des Senats der Hochschule Coburg
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Mittwoch, 11.10.2023
13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch, 11.10.2023, 13:00 bis 15:00 Uhr
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung findet sich im Kapitel „Pflege und Gesundheit“ (S. 63) folgende Formulierung: „Wir ergänzen das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) um innovative quartiernahe Wohnformen und ermöglichen deren Förderung gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen. Bei der pflegerischen Versorgung vor Ort räumen wir den Kommunen im Rahmen der Versorgungsverträge verbindliche Mitgestaltungsmöglichkeiten ein.“
Was bedeutet das für Kommunen? Welche Maßnahmen ergreifen Kommunen bereits, um die pflegerische und medizinische Versorgung ihrer Bevölkerung zu unterstützen? Wo gibt es noch Informations- und Unterstützungsbedarf für Kommunen und wer kommt dafür in Frage? Welche Rolle spielen digitale Technologien dabei und gibt es durch staatliche Förderprogramme (z.B. Smart City oder Heimat 2.0) bereits Beispiele guter Praxis, an denen sich auch die Pflegeberufe und die Einrichtungen der Pflege orientieren können? Die Referentin geht dabei auch auf aktuelle Themen wie die Forderung zu Gesundheitsregionen und nach mehr ambulanten Behandlungsangeboten ein und was das für „die Pflege“ bedeutet.
Impulsgeberin: Frau Christine Becker hat nach dem Soziologiestudium zunächst Kommunen und Landkreise bei Leitbild-, Stadtmarketing- und Regionalentwicklungsprozessen begleitet und war in Einrichtungen der Wirtschaftsförderung tätig. Später hat sie mehrere Jahre die Geschäftsstellen von Ärztenetzen und Ärzteverbänden betreut, ärztliche Fortbildungen und Versorgungsverträge sowie das DMP-Schulungszentrum eines Ärztenetzes betreut. Seit 2017 berät sie Kommunen zu Themen der wohnortnahen Gesundheitsversorgung, von der Prävention über neue Kooperationen (z.B. Genossenschaften mit Kommunen zum Betrieb hausärztlicher MVZ) bis zu integrierten Digitalisierungsstrategien („Smarte Gesundheitsregionen“)
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Mittwoch, 13.09.2023
13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch, 13.09.2023, 13:00 bis 15:00 Uhr
Die Kurzzeitpflege gem. § 42 SGB XI ist für pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2, die zu Hause allein durch Angehörige oder mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes versorgt werden, eine ergänzende Leistung der Pflegeversicherung. Ziel dieser Leistung, wie auch der Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI, ist die Sicherung der häuslichen Versorgung, auch wenn diese vorübergehend aufgrund von Erkrankung oder Urlaub der Pflegeperson nicht möglich ist oder wenn nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Krisensituation für eine absehbare Zeit ein erhöhter pflegerischer Versorgungsbedarf besteht. Kurzzeit- und Verhinderungspflege sollen somit zur Stabilisierung des häuslichen Settings beitragen und pflegende Angehörige entlasten.
Bundesweit fehlen Kapazitäten für Kurzzeitpflege, die vollstationär entweder in solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen oder in eingestreuter Form in Pflegeheimen erbracht wird. IGES hat im Rahmen des „Pflegegutachtens Bayern bis 2050“ die Entwicklung von Angebot und Nachfrage u. a. auch für die Kurzzeitpflege auf Ebene der Kreise und Regierungsbezirke untersucht und Prognosen zur Entwicklung bis 2050 erstellt. Diese Ergebnisse auf Basis der Daten der Pflegestatistik 2021 werden vorgestellt. Weiterhin wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kurzzeitpflege auf Bundes- und Landesebene eingegangen, u. a. auch auf die im März 2023 verabschiedeten „Gemeinsamen Empfehlungen nach § 88a SGB XI zur Sicherstellung einer wirtschaftlich tragfähigen Vergütung in der Kurzzeitpflege“.
Impulsgeberin: Frau Dr. Braeseke, Bereichsleiterin Pflege IGES Institut GmbH
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Mittwoch, 05.07.2023
13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch, 05.07.2023, 13:00 bis 15:00 Uhr
Die Beschäftigten in der ambulanten Pflege beschreiben ihre Arbeit als “eine andere Art der Pflege”. Die Tätigkeiten sind vergleichbar mit jenen in der stationären Langzeitpflege, jedoch müssen diese in einem gänzlich anderen Rahmen erbracht werden, welcher die spezifischen Arbeitsbedingungen im Arbeitsalltag bestimmt. Alleine zu arbeiten und das private Wohnumfeld der Pflegebedürftigen als Arbeitsumgebung zu haben, sind die charakteristischsten Merkmale in diesem Pflegesektor, die alle anderen Aspekte der Arbeit beeinflussen. Diese speziellen Arbeitsbedingungen wirken sich nachteilig auf die Gesundheit von ambulanten Pflegekräften aus, welche im Vergleich zu Beschäftigte in der stationären Langzeitpflege, einen schlechteren allgemeinen, physischen und mentalen Gesundheitszustand aufweisen.
Gleichzeitig sind ambulante Pflegedienste im Kontext der betrieblichen Gesundheitsförderung noch unterrepräsentiert, wenngleich die spezifische Belastungssituation der Beschäftigten nach passgenauen Ansätzen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des individuellen Gesundheitsverhaltens verlangt. Im Rahmen des Projekts EMMA der Technischen Universität München (gefördert aus Mitteln des vdek) würde im Rahmen eines Mixed-Methods-Designs die Gesundheit sowie Belastungen und Ressourcen von Beschäftigten in der ambulanten Pflege umfassend untersucht. Die Ergebnisse stellten Anknüpfungspunkte für die partizipative Entwicklung von maßgeschneiderten Maßnahmen der Gesundheitsförderung dar, welche bereits in der Praxis erprobt und evaluiert wurden.
Der Input im Rahmen des Fachgesprächs präsentiert zentrale Ergebnisse der Untersuchung und gibt Einblicke in das gemeinsam mit ambulanten Pflegekräften entwickelte Maßnahmenpaket zur Gesundheitsförderung.
Impulsgeberin: Frau Dr. Doris Gebhard, TU München
Mittwoch, 21.06.2023
13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch, 21.06.2023, 13:00 bis 15:00 Uhr
Spätestens mit der Veröffentlichung des Koalitionsvertrags der Ampelregierung im November 2021 wird auch in Deutschland gesehen, dass wir dringend Community Health Nurses (CHN) benötigen. Bündnis 90/Die Grünen zusammen mit SPD und der FDP haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das neue Berufsbild der „Community Health Nurse“ zu schaffen. Seitdem hat es vielfältige Diskussionen darüber gegeben, in welchen Praxisfeldern Community Health Nurses zum Einsatz kommen und wie ihre Aufgaben und Tätigkeitsprofile konkret aussehen könnten, um auch zukünftig eine flächendeckende Gesundheitsversorgung gewährleisten zu können. Eines der Ziele seit Gründung des Lehrstuhls für Community Health Nursing im Jahre 2021 am Department für Pflegewissenschaft der Universität Witten/Herdecke ist es, die Entwicklung und Etablierung dieses neuen Berufsbildes maßgeblich voranzutreiben und mitzugestalten.
Um konkrete Möglichkeiten der Umsetzung dieses Berufsbildes aufzuzeigen, berichten Studierende der ersten Jahrgangskohorte des Masterstudiengangs „Community Health Nursing“ von den Erfahrungen aus ihrer vierwöchigen Praxiserkundung in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Ziel der Praxiserkundung ist es, bereits etablierte Versorgungskonzepte mit Community Health Nursing oder vergleichbaren Berufsbildern (z.B. Advanced Nursing Practice) kennenzulernen bzw. Praxiseinrichtungen im deutschen Gesundheitssystem zu konsultieren, die Phänomene oder Probleme aufgreifen, die zu möglichen Versorgungslücken bzw. Versorgungsbrüchen führen. Somit vertiefen die Studierenden ihre Kentnisse in Bezug auf CHN-Konzepte bzw. schaffen modellhaft neue Stellenprofile in unterschiedlichsten Settings, um die Entwicklung und Etablierung von CHN in Deutschland weiter voranzutreiben.
Impulsgeber: Herr Univ.-Prof. Dr. rer. medic. habil. Oliver Rudolf Herber, Lehrstuhl für Community Health Nursing zusammen mit Studierenden des Masterstudiengangs Community Health Nursing (4. Semester) der Universität Witten/Herdecke
Mittwoch, 24.05.2023
13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch, 24.05.2023, 13:00 bis 15:00 Uhr
Die Community Health Nurse erobert als Begriff das Gesundheitswesen. Veranstaltungen, Expertenrunden, Kongresse und Politik beschäftigen sich mit dem Berufsbild der CHN. Die Bewertung ist positiv, die Berichterstattung ebenso und internationale Vergleiche zeichnen eine hochkompetente, versorgungsnotwendige Pflegefachperson. Warum aber führen wir diese nicht flächendeckend ein? Der Koalitionsvertrag verspricht: „Professionelle Pflege ergänzen wir durch heilkundliche Tätigkeiten und schaffen u.a. das neue Berufsbild der „Community Health Nurse“ (kurz CHN), und auch die Bundesländer Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein setzen sich mit Ihren Koalitionsabsprachen für die CHN ein.
Was braucht es um die CHN in Deutschland zu etablieren? Können wir die internationalen Vorbilder nutzen? Und welche Stolpersteine könnten uns erwarten? In den zwei Stunden des Fachgespräches werden wir zwingenden Voraussetzungen zur Einführung der Community Health Nurse betrachten und diskutieren.
Impulsgeber: Frau Christine Vogler – Präsidentin des Deutschen Pflegerates e.V. (DPR)
Mittwoch, 17.05.2023
13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch, 17.05.2023, 13:00 bis 15:00 Uhr
Mit dem Rahmenvertrag zur Durchführung von Modellvorhaben zur Übertagung ärztlicher Tätigkeiten vom 01.07.2022, wurde die Basis für die Durchführung der Modellvorhaben zur Heilkundeübertragung auf Pflegefachpersonen nach § 64d SGB V geschaffen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben im Jahr 2021 rund 56.300 Auszubildende eine Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann begonnen (Stichtag 31.12.2021). Diese Pflegefachkräfte stehen für Modellvorhaben frühestens im Jahr 2024 zur Verfügung, weisen dann jedoch noch keinerlei Berufserfahrung auf.
Insbesondere für die ambulante Versorgung von Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Herz-Kreislauferkrankungen (hier insbesondere Erkrankungen der Arterien und Venen) erfordert es jedoch Kompetenzen und klinische–pflegerische Expertise, die erst im Laufe der Berufserfahrung erworben werden (können).
Deshalb vertritt der Bundesverband spezialisierte Wundversorgung e.V. (bsw) die Auffassung, dass die Teilnahme an den in 2023 startenden Modellvorhaben nach § 64d SGB V im ersten Schritt insbesondere berufserfahrenen Pflegefachpersonen ermöglicht werden sollte.
Wir sehen in einer Fokussierung auf berufserfahren Pflegefachkräfte folgende Vorteile:
- Angebot von Aufstiegschance in der ambulanten Versorgung für Pflegefachpersonen, die sich kontinuierlich weitergebildet haben und dem Grundsatz „Lebenslanges Lernen“ gefolgt sind
- Rückgewinnung von „Berufsausteiger*innen“ durch Schaffen von Perspektiven
- Möglichkeit zur Erprobung und Evaluierung von Versorgungskonzepten in ländlichen Regionen mit Arztmangel
- Möglichkeit zum Etablieren einer Patienten-Outcome-orientierten Versorgung anhand von evidenzbasiertem Wissen
Impulsgeber: Herr André Lantin – Präsident Bundesverband spezialisierte Wundversorgung e.V.
Mittwoch, 29.03.2023
13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch, 29.03.2023, 13:00 bis 15:00 Uhr
Technische und digitale Innovationen können den Alltag von pflegebedürftigen Menschen und die Situation ihrer Pflegepersonen maßgeblich entlasten und verbessern. Viele dieser Produkte sind den Pflegenden, Nutzern oder Angehörigen jedoch nicht bekannt. Gleichzeitig finden Start-ups und Hersteller von technischen Innovationen keinen direkten Zugang zum Pflegemarkt und zu wenige Technologien finden ihren Weg in die Pflegepraxis.
Im Pflegepraxiszentrum-Nürnberg (PPZ-Nürnberg) werden neue Pflegetechnologien in unterschiedlichen Pflegesettings erprobt und ausgewertet. Dabei werden ethische, rechtliche, soziale, ökonomische, pflegepraktische und technische Aspekte einer Technologie analysiert, systematisch gegeneinander abgewogen und bewertet. In dem Vortrag werden unterschiedliche Beispiele sogenannter Pflegetechnologien vorgestellt und Erfahrungen aus der Praxis geschildert. Dabei soll auch auf förderliche Faktoren bei der Implementierung von technischen und digitalen Produkten eingegangen werden.
Impulsgeberin: Frau Marlene Klemm – Pflegepraxiszentrum Nürnberg
Mittwoch, 08.02.2023
13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch, 08.02.2023, 13:00 bis 15:00 Uhr
Der Vortrag greift die verstärkte Immigration internationaler Pflegefachpersonen in Deutschland auf und widmet sich im Hauptteil dem berufsrechtlichen Anerkennungsverfahren. Im ersten Schritt wird der bundesrechtliche Verfahrensrahmen und Status Quo der Antragsumsetzung dargestellt. Im zweiten Schritt werden wesentlichen Herausforderungen und Handlungsbedarfe herausgearbeitet. Der Beitrag schließt impulsgebend und formuliert Merkmale einer modernen Anerkennungsbehörde.
Impulsgeber: Herr Lukas Slotala – Hochschule Würzburg-Schweinfurt
Mittwoch, 18.01.2023
13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch, 18.01.2023, 13:00 bis 15:00 Uhr
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels rücken Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung im Alter verstärkt in den Blickpunkt der kommunalen Seniorenarbeit und der Pflege. Eine Maßnahme, die in diesem Zusammenhang immer wieder diskutiert wird, sind präventive Hausbesuche, ein zugehendes Informations- und Beratungsangebot für ältere Menschen in ihrem Zuhause. Die mit dem Angebot verbundenen Zielsetzungen sind vielfältig, konkret werden unter anderem nachfolgende Zielsetzungen genannt: selbständige Lebensführung zu fördern, Lebensqualität zu erhöhen, Pflegeheimaufnahmen oder Pflegebedürftigkeit zu verzögern oder zu vermeiden, Einsamkeit zu mindern, Handlungskompetenz zu stärken und die Zugangschancen für ältere Menschen zu gesellschaftlicher Teilhabe, pflegerischen und medizinischen Ressourcen und notwendiger Alltagsversorgung zu erhöhen.
Im Fachgespräch werden die Ziele und das mögliche Leistungsspektrum präventiver Hausbesuche, auch in Abgrenzung zu anderen Angeboten, konturiert. Hierfür werden die Studienlage, die möglichen Ausrichtungen des Angebotes und Bausteine des präventiven Hausbesuches wie Zugangswege und Leistungsspektren dargestellt. Betrachtet werden darüber hinaus Potentiale und Herausforderungen des Ansatzes sowie Fragen der Implementierung und Umsetzung.
Impulsgeberin: Frau Anne Gebert – Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V., Köln, Forschungsgebiete Präventive Hausbesuche, Sozialraumentwicklung für ein selbständiges Leben im Alter, Pflege und Technologien
Fachgespräche am LfP – 2022
Mittwoch, 07.12.2022
13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch, 07.12.2022, 13:00 bis 15:00 Uhr
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels rücken Fragen der Prävention und Gesundheitsförderung verstärkt in den Blickpunkt der kommunalen Seniorenarbeit und der Pflege. Zentrales Ziel der unter diesen Begriffen subsumierten Aktivitäten ist, Gesundheit und selbstständige Lebensführung im Alter zu erhalten sowie Chancengleichheit im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Teilhabe- und Versorgungsangeboten zu fördern. In Anlehnung an den Settingansatz der Gesundheitsförderung werden Maßnahmen präferiert, die im direkten Lebensumfeld der Menschen ansetzen. Zur Erreichung der genannten Ziele erprobt das Land Rheinland-Pfalz seit 2015 mit dem Projekt „Gemeindeschwesterplus“ eine Maßnahme, die ein aufsuchendes, präventives und gesundheitsförderndes Beratungsangebot für ältere Menschen mit Sozialraumentwicklung vereint.
Das Fachgespräch verfolgt die Zielsetzung, den Diskurs zu Möglichkeiten und Grenzen eines ähnlich konturierten Angebotes in bayerischen Kommunen zu fördern. Hierfür erfolgt eine Einordnung des Projektes „Gemeindeschwesterplus“ in die bestehende Akteurs- und Versorgungslandschaft sowie im Hinblick auf weitere innovative Ansätze der kommunalen Pflegearbeit. Betrachtet werden darüber hinaus Potentiale und Herausforderungen des Ansatzes sowie Fragen der Implementierung und Umsetzung.
Impulsgeberin: Frau Anne Gebert – Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V., Köln, Forschungsgebiete Präventive Hausbesuche, Sozialraumentwicklung für ein selbständiges Leben im Alter, Pflege und Technologien
Mittwoch, 02.11.2022
13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch, 02.11.2022, 13:00 bis 15:00 Uhr
Die Gestaltung, Weiterentwicklung und institutionelle wie organisierte Verfestigung von Sorge-Strukturen sind ein kontinuierlicher Auftrag in hochkomplexen Gesellschaften. Wenn nun der Gesundheits- und Pflegesektor etwa aufgrund zunehmender Digitalisierung und Herausforderungen veränderter Arbeitsteilung sich den weiterhin kontinuierlichen Anforderungen der demographischen Entwicklungen, den Möglichkeiten des medizinisch-technischen Fortschritts und parallel der Veränderungen der sozioökonomischen Sorgebezüge (Veränderung der Familienstrukturen) stellen will, dann verknüpfen sich diese Fragen wiederum mit dem Grundprinzip einer solidarisch verfassten Sorgestruktur. Es können grob zwei Ansätze unterschieden werden: Einerseits gibt es spezialisierte „Single-Purpose-Systeme“, die ein übergeordnetes Sicherungsziel, etwa den Schutz vor dem Krankheitsrisiko, durch eine spezialisierte und weitgehend standardisierte Sorgeproduktion organisieren wollen. Davon abzutrennen sind umfassende, letztendlich nicht abschließend definierende Ansätze einer umfänglichen, nicht auf ein Ziel verorteten Daseinsverantwortung („multi-purpose“) gerichteten Sorgeverantwortung, mit einer Mischung an organisierter und ehrenamtlicher Sorge. Gerade an dieser Stelle greifen jüngere Entwicklungen zur Ausprägung sozialer, kommunal-verfasster Infrastrukturen, setzen aber auch vielfältige Digitalisierungssstrategien an. Welche Bedeutung Digitalisierung, verstanden als Veränderung der Akteurs- und Organisationsbeziehungen von Sorge durch und mit Hilfe von Digitalisierung, haben kann – gerade auch mit Blick auf die Fähigkeit zur Selbstsorge und familialen Sorge – und auch welche Rolle soziales Unternehmertum im Bild einer sozialen Marktwirtschaft hier einnehmen kann und soll, wird im Mittelpunkt des Fachgesprächs stehen.
Impulsgeber: Herr Prof. Dr. Jürgen Zerth – Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt – Forschungsgebiete Ökonomie der Langzeitpflege, Innovations- und Diffusionsforschung insbesondere im Bereich von Technologien im Gesundheits- und Pflegemarkt, soziale Infrastrukturen und Ausgestaltung einer (solidarischen) Wettbewerbsordnung im Sozialmarkt
Mittwoch, 28.09.2022
13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch, 28.09.2022, 13:00 bis 15:00 Uhr
In Bayern werden rund 77 Prozent der Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf im häuslichen Bereich betreut und unterstützt (Pflegestatistik 2019). Angesichts des demografischen Wandels und der zugleich fehlenden Fachkräfte wächst die Bedeutung bürgerschaftlich Engagierter, die pflegende Angehörige und professionelle Kräfte bei der Betreuung und Unterstützung von Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf unterstützen und entlasten. Die derzeit zur Verfügung stehenden Daten zum bürgerschaftlichen Engagement in Pflegekontexten stehen im deutlichen Kontrast zur Bedeutung, die die Politik dem Thema zuweist. Trotz der offensichtlich praktischen Relevanz freiwillig erbrachter Leistungen im pflegerischen Kontext mangelt es an empirisch belastbaren Daten. In welchem Umfang und in welcher Form konkrete Hilfestellungen bürgerschaftlich Engagierter tatsächlich zur Sicherung der Betreuung und Unterstützung beitragen, lässt sich schwer abschätzen. Insbesondere fehlen Ergebnisse zu diesen Engagementsformen im Hinblick auf die im Einzelnen übernommenen Aufgaben und Rollen. Betrachtet werden müssen im diesem Kontext ebenfalls ein Wandel hin zu kurzfristigem Engagement und der Bedeutungszuwachs der Digitalisierung. Das heutige Fachgespräch gibt Impulse zu Aufgaben und Funktionen Engagierter in Pflegekontexten und geht auf die kritischen Perspektiven Uberisierung, Informalisierung und Professionalisierung ein.
Impulsgeberin: Frau Prof. Dr. Doris Rosenkranz – Technische Hochschule Nürnberg – Forschungsgebiete Bürgerschaftliches Engagement, Freiwilligenmanagement, Kohäsion, Seniorengenossenschaften & Nachbarschaftshilfe
Mittwoch, 15.06.2022
13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch, 15.06.2022, 13:00 bis 15:00 Uhr
Vor dem Hintergrund demografischer und sozialer Wandlungsprozesse erwachsen soziale und ökonomische Herausforderungen. Diese werden insbesondere am stetig steigenden Bedarf und der Nachfrage nach pflegerischen und nach medizinischen Versorgungsleistungen einer alternden Gesellschaft deutlich. Die Sicherung von „Pflegeleistungen“ findet ganz wesentlich im räumlichen Nahbereich statt. Der Blick wird dabei verschärft auf Fachkonzepte wie Gemeinwesenarbeit und Sozialraumorientierung gerichtet.
Das Fachgespräch verfolgt die Zielsetzung, den Diskurs zu Fragen der Pflege und des Begriffs der Community zu fördern. Hinter diesem Begriff verbergen sich unterschiedliche Ansätze und Konzepte. Community Health Nursing betont die Rolle der Pflege in der primären Gesundheitsversorgung und in der Versorgung von vulnerablen Gruppen. Ein anderer Ansatz steht hinter den „Caring Communities“, den sorgenden Gemeinschaften, in denen der Schwerpunkt auf der sozialräumlichen Nähe, lokalen, quartiersnahen Konzepten und Fragen der gegenseitigen menschlichen Sorge liegt. Nicht zuletzt erfolgt eine Assoziation des Begriffs der Community mit dem deutschen Begriff der Kommune als Verwaltungseinheit. Gemeinsam ist allen Ansätzen die Erweiterung der pflegerischen Perspektive um eine kollektive Betrachtungsweise, die gesundheitliche Fragen, kommunale Besonderheiten und sozialräumliche Aspekte in den Blick nimmt und nicht auf der Ebene des Individuums verbleibt.
Die Beiträge des Fachgespräches spiegeln die unterschiedlichen Ansätze und Konzepte wider. Damit wird die Grundlage für eine mögliche Diskussion und mögliche Antworten auf die Herausforderungen des demografischen Wandels aufgezeigt.
Impulsgeberinnen:
Frau Barbara Weber-Fiori – Bayerisches Forschungszentrum Pflege Digital – Fokusfeld 4 – Digitale, pflegebezogene Infrastruktur auf kommunaler Ebene
Frau Dr. Monika Linhart – Bayerisches Forschungszentrum Pflege Digital – Fokusfeld 6: Professionelle Pflege
Mittwoch, 30.03.2022
13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch, 30.03.2022, 13:00 bis 15:00 Uhr
Bürgerschaftliches Engagement und die Berücksichtigung von Gemeinwohlinteresse prägen die aktuelle Diskussionen ebenso wie die Digitalisierung, die bürokratische Entlastung und die Entwicklung innovativer Konzepte. Im Auftrag des BMWi wurde die Studie: „Bürgergenossenschaften in den neuen Bundesländern – Engagiert für das Gemeinwesen“ aktuell beendet. Derzeit fehlt ein Ein- und Überblick, wie Bürgerengagement mit Genossenschaften besonders in den ländlichen Regionen gestaltet sind und diese an „Auftrieb“ gewinnen können. Diese Lücke schließt derzeit die Studie, die als Ideenpool und erste Handlungshilfe für kommunale und regionale Initiativen gelten kann.
Im Mittelpunkt des Impulses stehen konkrete genossenschaftliche Umsetzungen. Betrachtet werden das Vorgehen, Scheitern und vor allem Erfolge angesichts gesellschaftlicher Herausforderungen sowie die erforderlichen Unterstützungsstrukturen vor Ort, damit lokale genossenschaftliche Initiativen gelingende Vorhaben umsetzen können.
Impulsgeberin: Frau Dr. Kristina Bayer – innova eG; Herr Dr. Burghard Flieger – innova eG und Herr Joschka Moldenhauer – Seminar für Genossenschaftswesen, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln
Mittwoch, 16.02.2022
13:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch, 16.02.2022, 13:00 bis 15:00 Uhr
Mit der Vorstellung des Beitrages WOHNEN 6.0 im November 2021 hat das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) einen Diskussionsprozess um das Leben im Alter angeregt. Mit den Heimgenerationen 1-5 wurden bereits in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Impulse gesetzt. Zuletzt wurden mit dem Heimleitbild der 5. Generation – „gemeinwesenorientierte Heime“ die Quartiershäuser geprägt.
Wohnen 6.0 bewegt sich in der KDA-Tradition, die Heimversorgung bedarfsgerecht weiterzudenken. Das hier zur Diskussion gestellte Leitbild WOHNEN 6.0 ist jedoch keine 6. Heimgeneration. „Eine konsequente Demokratisierung stellt den Sorgenden Gemeinschaften anheim, selbst zu entscheiden, wie professionell oder selbstorganisiert sie ihr Pflegewohnsetting gestalten wollen. Es geht darum, sektorenübergreifend Pflegewohnangebote so weiterzuentwickeln, dass sie den Bedarfen der Langzeitpflegebedürftigen, die dort wohnen, und den Mitarbeitenden, die dort arbeiten, entsprechen“.
Frau Kremer-Preiß wird in ihrem Impuls die Grundzüge für ein Leben im Alter(n) 6.0 skizzieren. Es steht genügend Raum zur Diskussion zur Verfügung.