“Fachgespräch am LfP”

Die virtuellen Fachgespräche am Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) greifen praxisbezogen und handlungsfeldorientiert aktuelle Themen im pflegerischen Kontext auf. Die Betrachtung der Herausforderung sowie die Entwicklung von „Lösungsansätzen“ stehen dabei im Mittelpunkt. Im Rahmen eines Impulses werden ausgewählte Aspekte präsentiert und anschließend von den Teilnehmenden diskutiert.

Sofern Sie regelmäßig über die neusten Themen aus der Reihe “Fachgespräch am LfP” sowie die aktuellen Termine informiert werden möchten, freuen wir uns über eine kurze E-Mail an: veranstaltungen@lfp.bayern.de

“Fachgespräch am LfP” –  2024

Mittwoch, 04.12.2024
13:00 – 15:00 Uhr
online

Mittwoch, 04.12.2024, 13:00 bis 15:00 Uhr

Der Fachkräftemangel in der Pflege führt zu immer geringeren Auslastungsquoten stationärer Einrichtung und endlosen Suchen nach einem Pflegedienst in der ambulanten Versorgung. Aus Sicht des Referenten, Prof. Dr. Dietmar Wolff wird eine Lösung nur gelingen, wenn wir zum ersten mehr Fachkräfte gewinnen oder zumindest den Status quo erhalten, zum zweiten effizienter die Pflegearbeit gestalten (Personalbemessung, Bürokratieabbau) und zum dritten durch Digitalisierung dort wo möglich und sinnvoll, menschliche Arbeit durch Computer ergänzen oder sogar ersetzen. In dem Impuls werden für die verschiedenen Prozesse der Wertschöpfungskette einer Pflegeeinrichtung verfügbare Digitalisierungstechnologien aufgezeigt, von z.B. Recruiting-Lösungen mit KI über die Telematikinfrastruktur, Spracherkennung bei der Dokumentation oder Sensortechnologien und Exoskelette bis hin zu KI in der Evaluation der Pflege. Außerdem wird ein Weg zur Einführung digitaler Technologien aufgezeigt, der die Mitarbeitenden und Kunden mitnimmt und damit Bedenken und Vorbehalte abbaut.

Konkrete Beispiele des Trucks für die Digitalisierung TruDi werden präsentiert. https://mutig.pulsnetz.de/training/technologiewerkstatt

Impulsgeber: Prof. Dr.-Ing. Dietmar Wolff, Hochschule Hof; Vizepräsident Lehre / Vice President Academic Affairs, Professur für Informations- und Kommunikationssysteme für betriebliche Aufgaben, Forschungsgruppenleiter Innovative Gesundheitsversorgung am Institut für Informationssysteme (iisys)

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Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an das Bayerische Landesamt für Pflege wenden. Sie erreichen uns per E-Mail unter veranstaltungen@lfp.bayern.de.

Mittwoch, 13.11.2024
13:00 – 15:00 Uhr
online

Mittwoch, 13.11.2024, 13:00 bis 15:00 Uhr

Weitere Informationen folgen in Kürze!

Impulsgeber: Herr Prof. Zacher und Herr Prof. Prestel, Bayerisches Zentrum Pflege Digital

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Mittwoch, 23.10.2024
13:00 – 15:00 Uhr
online

Mittwoch, 23.10.2024, 13:00 bis 15:00 Uhr

Weitere Informationen folgen in Kürze!

Impulsgeberin: Frau Christine Becker hat nach dem Soziologiestudium zunächst Kommunen und Landkreise bei Leitbild-, Stadtmarketing- und Regionalentwicklungsprozessen begleitet und war in Einrichtungen der Wirtschaftsförderung tätig. Später hat sie mehrere Jahre die Geschäftsstellen von Ärztenetzen und Ärzteverbänden betreut, ärztliche Fortbildungen und Versorgungsverträge sowie das DMP-Schulungszentrum eines Ärztenetzes betreut. Seit 2017 berät sie Kommunen zu Themen der wohnortnahen Gesundheitsversorgung, von der Prävention über neue Kooperationen (z.B. Genossenschaften mit Kommunen zum Betrieb hausärztlicher MVZ) bis zu integrierten Digitalisierungsstrategien („Smarte Gesundheitsregionen“)

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Mittwoch, 18.09.2024
13:00 – 15:00 Uhr
online

Mittwoch, 18.09.2024, 13:00 bis 15:00 Uhr

Um eine nachhaltige Gesundheitsversorgung zu gestalten und die gesundheitsbezogenen Outcomes einer alternden Bevölkerung sektorenübergreifend positiv zu beeinflussen, sollen akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen künftig mit erweiterten heilkundlichen Kompetenzen ausgestattet werden. In Ländern, in welchen Pflegekräfte bereits eine heilkundliche Tätigkeit übernehmen, zeigt die Studienlage, dass hierdurch die Qualität der Versorgung nicht leidet, sondern im Gegenteil nachhaltig gesteigert werden kann (DPR 2023). Hierfür gestaltet das jüngst verabschiedete Pflegestudiumstärkungsgesetz sowie bekannt gewordenen Eckpunkte eines Pflegekompetenzgesetzes weitere Rahmenbedingungen. Ein graduelles Zunehmen der Selbständigkeit durch die Pflegefachperson bis hin zur Selbständigen Durchführung von Heilkunde nach einem Masterabschluss der Advanced Nursing Practice ist in den Eckpunkten zu einem Pflegekompetenzgesetz vorgesehen. Eine solche, erweiterte Pflegepraxis bietet das Konzept des Community Health Nursing (CHN). Die CHN, in Anlehnung an ein Konzept der World Health Organisation (WHO) (WHO 2017), inkludiert Tätigkeiten der klinischen und außerklinischen Pflege, welche eine selbständige Therapieverantwortung pflegerischer sowie heilkundlicher Aufgaben umfasst. Ergänzend hierzu sind Kompetenzen in Forschung und Leitung Bestandteil, um präventiv (in Primär, Sekundär und Tertiärprävention) sowie vernetzend tätig zu werden. Das selbstständige Durchführen und Abrechnen von Disease Management setzt rechtliche Rahmenbedingungen der Heilkundeübertragung voraus. Die Gestaltung von Rahmenbedingungen, unter welchen diese neue Pflegepraxis stattfinden kann, werden in diesem Fachgespräch diskutiert.

Impulsgeberin: Frau Dr. Christine Aumer, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Fachbereich Pflege – Fakultät Angewandte Gesundheitswissenschaften, TH Deggendorf

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Mittwoch, 24.07.2024
13:00 – 15:00 Uhr
online

Mittwoch, 24.07.2024, 13:00 bis 15:00 Uhr

Das deutsche Gesundheitssystem gilt im internationalen Vergleich als leistungsfähig, aber auch teuer. Das umfangreiche Spektrum der Leistungskataloge der Gesetzlichen Kranken- und der Sozialen Pflegeversicherung ist für viele Akteure im System kaum zu überblicken. Die Intransparenz der vielfältigen und segmentierten Versorgungssysteme und die daraus entstehenden Informationsdefizite bei Patientinnen und Patienten und Leistungserbringern führen dazu, dass eine angemessene gesundheitliche und pflegerische Versorgung, insbesondere in komplexen Fällen, nicht oder nur teilweise oder erst verspätet stattfindet. Dies geht mit Einbußen bei der Lebensqualität der Versicherten einher und gefährdet auch die Wirtschaftlichkeit der Versorgung. In der Praxis werden daher seit einigen Jahren zahlreiche Modellprojekte initiiert, die den Einsatz sogenannter „Patientenlotsen“ (PL) zur Unterstützung und Begleitung von vulnerablen Personengruppen, vor allem schwer kranken Patientinnen und Patienten mit besonders komplexen Versorgungsbedarfen erproben. Im Vortrag werden Konzepte, die besonders für die ambulante Pflege konzipiert wurden, vorgestellt.

Impulsgeberin: Frau Dr. Grit Braeseke, Bereichsleiterin Pflege IGES Institut GmbH

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Mittwoch, 12.06.2024
13:00 – 15:00 Uhr
online

Mittwoch, 12.06.2024, 13:00 bis 15:00 Uhr

Weitere Informationen folgen in Kürze!

Impulsgeber: Herr Prof. Dr. Frank Schulz-Nieswandt, Universität Köln

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Mittwoch, 15.05.2024
13:00 – 15:00 Uhr
online

Mittwoch, 15.05.2024, 13:00 bis 15:00 Uhr

Am 1. Januar 2020 ist das aktuell gültige Pflegeberufegesetz in Kraft getreten. Ziel dieser Reform war und ist es, die Ausbildung in der Pflege attraktiv und zukunftsfähig zu machen. So wurden beispielsweise der Einsatz assistiver Technologien sowie die Durchführung von Telenursing in den Rahmenplänen der Fachkommission nach § 53 PflBG bereits angelegt, um auch unter den sich verändernden gesellschaftlichen Strukturen den Anforderungen an eine gute pflegerische Versorgung zu genügen.

Das infolge dieser Entwicklungen notwendig gewordene veränderte Rollen- und Handlungsverständnis professionell Pflegender, der Bedarf des lebensbegleitenden Lernens sowie ein emanzipatorisches Bildungsverständnis, mit dem Ziel, das Pflegende sich aktiv und gleichberechtigt zum Schutz der zu pflegenden Menschen in Diskurse mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens einbringen, werden ebenfalls mit der Umsetzung der Rahmenpläne angebahnt:

„Die Rahmenpläne sollen eine zukunftsbezogene Pflegeausbildung ermöglichen.“ (Begleitmaterialien der Fachkommission 2020, S. 16)

Allerdings erhärten erste Erkenntnisse zur Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung, was pflegedidaktische Studien bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten belegen: Es besteht dringender Handlungsbedarf insbesondere bei der Gestaltung eines unter paradoxen Bedingungen stattfindenden Praxislernens sowie beim Austausch zwischen den Lernorten Pflegeschule und Praxis.

Diskutiert werden u. a. folgende Fragen:

  • Was bedeuten diese Erkenntnisse mit Blick auf den Pflegepersonalmangel?
  • Wie zukunftsfähig ist die generalistische Pflegeausbildung wirklich?
  • Wie kann es mit der generalistischen Pflegeausbildung weitergehen?

Impulsgeberin: Frau Prof. Dr. Claudia Winter, Professorin für Gesundheits- und Pflegedidaktik, Evangelische Hochschule Nürnberg

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Mittwoch, 24.04.2024
abgesagt, Ersatztermin folgt

abgesagt, Ersatztermin folgt

Zum zweiten Mal hat die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) das Monitoring zum Pflegepersonalbedarf in Bayern beauftragt und Ende 2023 vorgestellt. Im Gutachten werden relevante Ergebnisse der Pflegeinfrastruktur, der Beschäftigung sowie der Qualifizierung gebündelt und regionalisiert dargelegt. Analysiert wurden rund 50 Einzelindikatoren; ergänzend wurden die Analysen durch Einschätzungen aus Pflegebildungseinrichtungen, Krankenhäusern, ambulanten Diensten und teil- und vollstationären Einrichtungen, die an der bayernweiten Befragung teilgenommen haben. Für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt wurden Profile zur Langzeitpflege erstellt und sollen den Akteurinnen und Akteuren vor Ort als Grundlage zur regionalen Entwicklung dienen.

Im Fachgespräch stellt einer der beiden Verantwortlichen, Prof. Dr. Michael Isfort, zentrale Ergebnisse und Entwicklungen für Bayern und ausgewählte Regionen vor. Nach einem Input besteht die Möglichkeit, die vorliegenden Befunde gemeinsam zu diskutieren, mit den eigenen Erfahrungen und Beobachtungen abzugleichen und Handlungskonsequenzen abzuleiten.

Impulsgeber: Herr Prof. Michael Isfort, DIP GmbH

Mittwoch, 20.03.2024
13:00 – 15:00 Uhr
abgesagt

Mittwoch, 20.03.2024, 13:00 bis 15:00 Uhr – abgesagt, Ersatztermin folgt

Wohnortnahe Betreuungsangebote für Menschen mit und ohne Demenz

Mit einem breiten Spektrum an Betreuungsformen geht SOwieDAheim auf die Bedürfnisse vor allem älterer Menschen mit und ohne Demenz oder Behinderung ein. Unsere Angebote sichern die Versorgung und Teilhabe dieser Menschen im Alltag, damit sie möglichst lange selbstbestimmt im vertrauten Umfeld leben können. Zugleich entlasten sie pflegende Angehörige.

Bei SOwieDAheim übernehmen Bürger*innen aus dem Umfeld unterstützende und betreuende Aufgaben. Die Koordination, Schulung und Qualitätssicherung wird durch unser Fachkräfteteam sichergestellt.

Im Fachgespräch am 20.03.2024 wird u.a. das im Main-Kinzig-Kreis im Zeitraum vom 01.07.2006-30.06.2011 erprobte Konzept der qualitätsgesicherten Tagespflege im Main-Kinzig-Kreis vorgestellt. Das Angebot der Tagespflege ist in § 41 SGB XI zur Ergänzung oder Stärkung häuslicher Pflege vorgesehen, allerdings wird Tagespflege dort als teilstationäre Maßnahme konzipiert. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.

In der Erweiterung des Tagespflege-Angebots nach § 41 SGB XI um ein niedrigschwelliges häusliches Angebot – SowieDAheim – liegt das innovative Moment des Konzeptes.

Impulsgeberin: Frau Melanie Jung, LiA Lebenswert im Alter gGmbH

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Mittwoch, 21.02.2024
13:00 – 15:00 Uhr
online

Mittwoch, 21.02.2024, 13:00 bis 15:00 Uhr

Ausgehend von einer Debatte im Bayerischen Landtag hat das Institut für Gesundheit und Generationen (IGG) der Hochschule Kempten im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention innovative Modelle zur Weiterentwicklung der ambulanten Pflege wissenschaftlich untersucht und bewertet. Neben mehreren Anbietern in Deutschland  wurde auch der Pflegedienstleister Buurtzorg in den Niederlanden in die Untersuchungen einbezogen und dessen Struktur und Prozessorganisation vor Ort teilnehmend beobachtet und analysiert.  Ergänzt durch eine Recherche der Rahmenbedingungen für die ambulante Pflege in den Niederlanden und eine Reihe von Interviews mit Fach- und Führungskräften konnten wertvolle Erkenntnisse zu den Möglichkeiten und Grenzen der Übertragbarkeit des Buurtzorg-Konzeptes nach Deutschland und Bayern gewonnen werden. Gesetzliche und rahmenvertragliche Grundlagen, Versorgungsverträge und Entgeltvereinbarungen beeinflussen die konzeptionelle Ausrichtung, die Effizienz und Wirksamkeit der Leistungserbringung, die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen für die  Mitarbeitenden und damit die Arbeitgeberattraktivität und letztlich auch die wirtschaftliche Existenz der Pflegedienstanbieter.
Die Ergebnisse zeigen, dass eine Vielzahl der Faktoren ineinandergreifen. Das Professionsverständnis und die fachlichen Kompetenzen, die Berücksichtigung der multisektoralen Versorgungsbedarfe und die Vernetzung in den Quartieren müssen gemeinsam weiterentwickelt und aufeinander bezogen werden. Den zuständigen kommunalen Instanzen (Gemeinden, Städte, Landkreise, Bezirke) kommt damit eine wesentlich stärkere Steuerungs- und Sicherstellungsverantwortung zu. Die Chancen der Digitalisierung, der akademischen Pflegeausbildung und der fachlichen Weiterqualifizierung sind im Rahmen eines professionellen Changemanagements weitere Aspekte für die Weiterentwicklung der ambulanten Pflege.
Die Erkenntnisse aus den Niederlanden legen zudem nahe, dass ambulante Pflegedienste gezielt und durchdacht in  regionale, kommunale und nachbarschaftliche Leistungsverbünde einzubinden sind, für die  Koordination Instrumente aus dem Care- und Casemanagement bedeutsam sind.

Impulsgeber: Herr Prof. Zacher und Herr Prof. Prestel, Bayerisches Zentrum Pflege Digital

Mittwoch, 31.01.2024
13:00 bis 15:00 Uhr
online

Mittwoch, 31.01.2024, 13:00 bis 15:00 Uhr

Teilstationäre Versorgung – Solitäre Nachtpflege in Bayern

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2–5 haben nach § 41 SGB XI Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung und Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die Leistung für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 ergibt sich aus § 45b Abs.1 SGB XI. Danach können Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 den ihnen zustehenden Entlastungsbetrag gemäß § 45 Abs. 1 SGB XI im Wege der Kostenerstattung auch für Leistungen der Tages- und Nachtpflege einsetzen.

Die Leistungen der teilstationären Pflege sind darauf ausgerichtet, die Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Gäste, deren Fähigkeiten und Selbständigkeit sowie deren soziale Kontakte zu fördern und zu erhalten. Pflegebedürftige Personen sollen trotz ihres Unterstützungsbedarfs ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können.

Teilstationäre Pflege dient der Ergänzung und Stärkung der häuslichen Pflege sowie der Alltagskompetenz.

wohlBEDACHT e.V. hat seit Januar 2014 Erfahrungen in der Nachtbetreuung. Ab dem 01.02.2024 hat wohlBEDACHT e.V. einen Versorgungsvertrag gem. § 72 SGB XI für eine solitäre Nachtpflege in München.

In ihrem Impuls wird auf konzeptionellen Grundlagen – u.a. Zielgruppe, Nachtstruktur, Raumkonzeption, Arbeitsorganisation – und die Personalstruktur eingegangen.

Impulsgeber:
Frau Brandtner, Geschäftsführerin Nachtpflege, wohlBEDACHT e.V.
Herr Schmidt, Pflegedienstleitung Nachtpflege, wohlBEDACHT e.V.

“Fachgespräch am LfP” –  2023

Mittwoch, 13.12.2023
13:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch, 13.12.2023, 13:00 bis 15:00 Uhr

Ausreichende Sprachkenntnisse sind unabdingbar – auch und vor allem im Gesundheitswesen. So können mangelnde Fachsprachenkenntnisse nicht nur zu Verständigungsproblemen unter Kollegen, sondern auch zu Missverständnissen im Arbeitsablauf bis hin zu folgenschweren Behandlungsfehlern führen. Daher ist die Erbringung des Nachweises fachbezogener Deutschkenntnisse grundlegend für die Gewährleistung des Patientenschutzes und eine hohe Qualität der Patientenversorgung. Demnach müssen ausländische Gesundheitsfachkräfte im Rahmen des Anerkennungsverfahrens in Bayern eine Fachsprachenprüfung auf dem Niveau B2 (C2 für die Logopädie) erfolgreich ablegen. Das Landesamt für Pflege in Amberg konzipiert und organisiert die Fachsprachenprüfung für Gesundheitsfachberufe im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Die Grundlage dafür bildet ein Eckpunktepapier der Gesundheitsministerkonferenz aus dem Jahr 2019.

Im Fachgespräch soll zunächst ein Rückblick in die Entwicklung und Organisation der Fachsprachenprüfung gegeben werden. Dabei werden wichtige Themenschwerpunkte, wie unter anderem die Konzeption der Prüfungsunterlagen beleuchtet. Auch Erfahrungswerte und damit einhergehende interessante Aspekte im Rahmen der bereits durchgeführten Fachsprachenprüfungen am LfP sollen geteilt werden.

Impulsgeberin: Frau Anna Kohl, Bayerisches Landesamt für Pflege

Mittwoch, 22.11.2023
13:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch, 22.11.2023, 13:00 bis 15:00 Uhr

Die Anforderungen am Arbeitsplatz haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Aus diesem Grund werden Strategien zum Umgang mit Stress und zur Ausbildung und Steigerung der Resilienz immer häufiger nachgefragt. In den letzten Jahren werden dabei vor allem achtsamkeitsbasierte Verfahren nicht nur zur Bewältigung von Stress und Belastung erfolgreich eingesetzt, sondern auch zur Steigerung von Wohlbefinden, Kreativität sowie zur Verbesserung von kognitiven, empathischen und sozialen Kompetenzen. In der Tat belegen hunderte von Studien eindrucksvoll die gesundheitlichen Effekte von achtsamkeitsbasierten Interventionen, die bereits nach acht Wochen Training nachweisbar sind. Hier zeigt sich, dass achtsamkeitsbasierte Verfahren nicht nur zur Stressbewältigung geeignet sind, sondern vielmehr eine ganzheitliche Ressource für das private und berufliche Leben sind. In dem Vortrag wird die Wirkweise von achtsamkeitsbasierten Intervention aus neurobiologischer und gesundheitswissenschaftlicher Sicht vorgestellt und konkrete Anregungen dafür gegeben, wie man Achtsamkeit in den Lebens-, Arbeits-, und Pflegealltag integrieren kann und damit seine Resilienz und Lebensqualität steigert.

Impulsgeber: Herr Prof. Niko Kohls, Vorsitzender des Senats der Hochschule Coburg

Mittwoch, 11.10.2023
13:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch, 11.10.2023, 13:00 bis 15:00 Uhr

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung findet sich im Kapitel „Pflege und Gesundheit“ (S. 63) folgende Formulierung: „Wir ergänzen das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) um innovative quartiernahe Wohnformen und ermöglichen deren Förderung gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen. Bei der pflegerischen Versorgung vor Ort räumen wir den Kommunen im Rahmen der Versorgungsverträge verbindliche Mitgestaltungsmöglichkeiten ein.“

Was bedeutet das für Kommunen? Welche Maßnahmen ergreifen Kommunen bereits, um die pflegerische und medizinische Versorgung ihrer Bevölkerung zu unterstützen? Wo gibt es noch Informations- und Unterstützungsbedarf für Kommunen und wer kommt dafür in Frage? Welche Rolle spielen digitale Technologien dabei und gibt es durch staatliche Förderprogramme (z.B. Smart City oder Heimat 2.0) bereits Beispiele guter Praxis, an denen sich auch die Pflegeberufe und die Einrichtungen der Pflege orientieren können? Die Referentin geht dabei auch auf aktuelle Themen wie die Forderung zu Gesundheitsregionen und nach mehr ambulanten Behandlungsangeboten ein und was das für „die Pflege“ bedeutet.

Impulsgeberin: Frau Christine Becker hat nach dem Soziologiestudium zunächst Kommunen und Landkreise bei Leitbild-, Stadtmarketing- und Regionalentwicklungsprozessen begleitet und war in Einrichtungen der Wirtschaftsförderung tätig. Später hat sie mehrere Jahre die Geschäftsstellen von Ärztenetzen und Ärzteverbänden betreut, ärztliche Fortbildungen und Versorgungsverträge sowie das DMP-Schulungszentrum eines Ärztenetzes betreut. Seit 2017 berät sie Kommunen zu Themen der wohnortnahen Gesundheitsversorgung, von der Prävention über neue Kooperationen (z.B. Genossenschaften mit Kommunen zum Betrieb hausärztlicher MVZ) bis zu integrierten Digitalisierungsstrategien („Smarte Gesundheitsregionen“)

Mittwoch, 13.09.2023
13:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch, 13.09.2023, 13:00 bis 15:00 Uhr

Die Kurzzeitpflege gem. § 42 SGB XI  ist für pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 2, die zu Hause allein durch Angehörige oder mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes versorgt werden, eine ergänzende Leistung der Pflegeversicherung. Ziel dieser Leistung, wie auch der Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI, ist die Sicherung der häuslichen Versorgung, auch wenn diese vorübergehend aufgrund von Erkrankung oder Urlaub der Pflegeperson nicht möglich ist oder wenn nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Krisensituation für eine absehbare Zeit ein erhöhter pflegerischer Versorgungsbedarf besteht. Kurzzeit- und Verhinderungspflege sollen somit zur Stabilisierung des häuslichen Settings beitragen und pflegende Angehörige entlasten.

Bundesweit fehlen Kapazitäten für Kurzzeitpflege, die vollstationär entweder in solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen oder in eingestreuter Form in Pflegeheimen erbracht wird. IGES hat im Rahmen des „Pflegegutachtens Bayern bis 2050“ die Entwicklung von Angebot und Nachfrage u. a. auch für die Kurzzeitpflege auf Ebene der Kreise und Regierungsbezirke untersucht und Prognosen zur Entwicklung bis 2050 erstellt. Diese Ergebnisse auf Basis der Daten der Pflegestatistik 2021 werden vorgestellt. Weiterhin wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kurzzeitpflege auf Bundes- und Landesebene eingegangen, u. a. auch auf die im März 2023 verabschiedeten „Gemeinsamen Empfehlungen nach § 88a SGB XI zur Sicherstellung einer wirtschaftlich tragfähigen Vergütung in der Kurzzeitpflege“.

Impulsgeberin: Frau Dr. Braeseke, Bereichsleiterin Pflege IGES Institut GmbH

Mittwoch, 05.07.2023
13:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch, 05.07.2023, 13:00 bis 15:00 Uhr

Die Beschäftigten in der ambulanten Pflege beschreiben ihre Arbeit als “eine andere Art der Pflege”. Die Tätigkeiten sind vergleichbar mit jenen in der stationären Langzeitpflege, jedoch müssen diese in einem gänzlich anderen Rahmen erbracht werden, welcher die spezifischen Arbeitsbedingungen im Arbeitsalltag bestimmt. Alleine zu arbeiten und das private Wohnumfeld der Pflegebedürftigen als Arbeitsumgebung zu haben, sind die charakteristischsten Merkmale in diesem Pflegesektor, die alle anderen Aspekte der Arbeit beeinflussen. Diese speziellen Arbeitsbedingungen wirken sich nachteilig auf die Gesundheit von ambulanten Pflegekräften aus, welche im Vergleich zu Beschäftigte in der stationären Langzeitpflege, einen schlechteren allgemeinen, physischen und mentalen Gesundheitszustand aufweisen.

Gleichzeitig sind ambulante Pflegedienste im Kontext der betrieblichen Gesundheitsförderung noch unterrepräsentiert, wenngleich die spezifische Belastungssituation der Beschäftigten nach passgenauen Ansätzen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des individuellen Gesundheitsverhaltens verlangt. Im Rahmen des Projekts EMMA der Technischen Universität München (gefördert aus Mitteln des vdek) würde im Rahmen eines Mixed-Methods-Designs die Gesundheit sowie Belastungen und Ressourcen von Beschäftigten in der ambulanten Pflege umfassend untersucht. Die Ergebnisse stellten Anknüpfungspunkte für die partizipative Entwicklung von maßgeschneiderten Maßnahmen der Gesundheitsförderung dar, welche bereits in der Praxis erprobt und evaluiert wurden.

Der Input im Rahmen des Fachgesprächs präsentiert zentrale Ergebnisse der Untersuchung und gibt Einblicke in das gemeinsam mit ambulanten Pflegekräften entwickelte Maßnahmenpaket zur Gesundheitsförderung.

Impulsgeberin: Frau Dr. Doris Gebhard, TU München

Mittwoch, 21.06.2023
13:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch, 21.06.2023, 13:00 bis 15:00 Uhr

Spätestens mit der Veröffentlichung des Koalitionsvertrags der Ampelregierung im November 2021 wird auch in Deutschland gesehen, dass wir dringend Community Health Nurses (CHN) benötigen. Bündnis 90/Die Grünen zusammen mit SPD und der FDP haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das neue Berufsbild der „Community Health Nurse“ zu schaffen. Seitdem hat es vielfältige Diskussionen darüber gegeben, in welchen Praxisfeldern Community Health Nurses zum Einsatz kommen und wie ihre Aufgaben und Tätigkeitsprofile konkret aussehen könnten, um auch zukünftig eine flächendeckende Gesundheitsversorgung gewährleisten zu können. Eines der Ziele seit Gründung des Lehrstuhls für Community Health Nursing im Jahre 2021 am Department für Pflegewissenschaft der Universität Witten/Herdecke ist es, die Entwicklung und Etablierung dieses neuen Berufsbildes maßgeblich voranzutreiben und mitzugestalten.

Um konkrete Möglichkeiten der Umsetzung dieses Berufsbildes aufzuzeigen, berichten Studierende der ersten Jahrgangskohorte des Masterstudiengangs „Community Health Nursing“ von den Erfahrungen aus ihrer vierwöchigen Praxiserkundung in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Ziel der Praxiserkundung ist es, bereits etablierte Versorgungskonzepte mit Community Health Nursing oder vergleichbaren Berufsbildern (z.B. Advanced Nursing Practice) kennenzulernen bzw. Praxiseinrichtungen im deutschen Gesundheitssystem zu konsultieren, die Phänomene oder Probleme aufgreifen, die zu möglichen Versorgungslücken bzw. Versorgungsbrüchen führen. Somit vertiefen die Studierenden ihre Kentnisse in Bezug auf CHN-Konzepte bzw. schaffen modellhaft neue Stellenprofile in unterschiedlichsten Settings, um die Entwicklung und Etablierung von CHN in Deutschland weiter voranzutreiben.

Impulsgeber: Herr Univ.-Prof. Dr. rer. medic. habil. Oliver Rudolf Herber, Lehrstuhl für Community Health Nursing zusammen mit Studierenden des Masterstudiengangs Community Health Nursing (4. Semester) der Universität Witten/Herdecke

Mittwoch, 24.05.2023
13:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch, 24.05.2023, 13:00 bis 15:00 Uhr

Die Community Health Nurse erobert als Begriff das Gesundheitswesen. Veranstaltungen, Expertenrunden, Kongresse und Politik beschäftigen sich mit dem Berufsbild der CHN. Die Bewertung ist positiv, die Berichterstattung ebenso und internationale Vergleiche zeichnen eine hochkompetente, versorgungsnotwendige Pflegefachperson. Warum aber führen wir diese nicht flächendeckend ein? Der Koalitionsvertrag verspricht: „Professionelle Pflege ergänzen wir durch heilkundliche Tätigkeiten und schaffen u.a. das neue Berufsbild der „Community Health Nurse“ (kurz CHN), und auch die Bundesländer Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein setzen sich mit Ihren Koalitionsabsprachen für die CHN ein.

Was braucht es um die CHN in Deutschland zu etablieren? Können wir die internationalen Vorbilder nutzen? Und welche Stolpersteine könnten uns erwarten? In den zwei Stunden des Fachgespräches werden wir zwingenden Voraussetzungen zur Einführung der Community Health Nurse betrachten und diskutieren.

Impulsgeber: Frau Christine Vogler – Präsidentin des Deutschen Pflegerates e.V. (DPR)

Mittwoch, 17.05.2023
13:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch, 17.05.2023, 13:00 bis 15:00 Uhr

Mit dem Rahmenvertrag zur Durchführung von Modellvorhaben zur Übertagung ärztlicher Tätigkeiten vom 01.07.2022, wurde die Basis für die Durchführung der Modellvorhaben zur Heilkundeübertragung auf Pflegefachpersonen nach § 64d SGB V geschaffen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben im Jahr 2021 rund 56.300 Auszubildende eine Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann begonnen (Stichtag 31.12.2021). Diese Pflegefachkräfte stehen für Modellvorhaben frühestens im Jahr 2024 zur Verfügung, weisen dann jedoch noch keinerlei Berufserfahrung auf.

Insbesondere für die ambulante Versorgung von Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Herz-Kreislauferkrankungen (hier insbesondere Erkrankungen der Arterien und Venen) erfordert es jedoch Kompetenzen und klinische–pflegerische Expertise, die erst im Laufe der Berufserfahrung erworben werden (können).

Deshalb vertritt der Bundesverband spezialisierte Wundversorgung e.V. (bsw) die Auffassung, dass die Teilnahme an den in 2023 startenden Modellvorhaben nach § 64d SGB V im ersten Schritt insbesondere berufserfahrenen Pflegefachpersonen ermöglicht werden sollte.

Wir sehen in einer Fokussierung auf berufserfahren Pflegefachkräfte folgende Vorteile:

  • Angebot von Aufstiegschance in der ambulanten Versorgung für Pflegefachpersonen, die sich kontinuierlich weitergebildet haben und dem Grundsatz „Lebenslanges Lernen“ gefolgt sind
  • Rückgewinnung von „Berufsausteiger*innen“ durch Schaffen von Perspektiven
  • Möglichkeit zur Erprobung und Evaluierung von Versorgungskonzepten in ländlichen Regionen mit Arztmangel
  • Möglichkeit zum Etablieren einer Patienten-Outcome-orientierten Versorgung anhand von evidenzbasiertem Wissen


Impulsgeber:
Herr André Lantin – Präsident Bundesverband spezialisierte Wundversorgung e.V.

Mittwoch, 29.03.2023
13:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch, 29.03.2023, 13:00 bis 15:00 Uhr

Technische und digitale Innovationen können den Alltag von pflegebedürftigen Menschen und die Situation ihrer Pflegepersonen maßgeblich entlasten und verbessern. Viele dieser Produkte sind den Pflegenden, Nutzern oder Angehörigen jedoch nicht bekannt. Gleichzeitig finden Start-ups und Hersteller von technischen Innovationen keinen direkten Zugang zum Pflegemarkt und zu wenige Technologien finden ihren Weg in die Pflegepraxis.

Im Pflegepraxiszentrum-Nürnberg (PPZ-Nürnberg) werden neue Pflegetechnologien in unterschiedlichen Pflegesettings erprobt und ausgewertet. Dabei werden ethische, rechtliche, soziale, ökonomische, pflegepraktische und technische Aspekte einer Technologie analysiert, systematisch gegeneinander abgewogen und bewertet. In dem Vortrag werden unterschiedliche Beispiele sogenannter Pflegetechnologien vorgestellt und Erfahrungen aus der Praxis geschildert. Dabei soll auch auf förderliche Faktoren bei der Implementierung von technischen und digitalen Produkten eingegangen werden.

Impulsgeberin: Frau Marlene Klemm – Pflegepraxiszentrum Nürnberg

Hier finden Sie die Pressemitteilung zum Fachgespräch.

Mittwoch, 08.02.2023
13:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch, 08.02.2023, 13:00 bis 15:00 Uhr

Der Vortrag greift die verstärkte Immigration internationaler Pflegefachpersonen in Deutschland auf und widmet sich im Hauptteil dem berufsrechtlichen Anerkennungsverfahren. Im ersten Schritt wird der bundesrechtliche Verfahrensrahmen und Status Quo der Antragsumsetzung dargestellt. Im zweiten Schritt werden wesentlichen Herausforderungen und Handlungsbedarfe herausgearbeitet. Der Beitrag schließt impulsgebend und formuliert Merkmale einer modernen Anerkennungsbehörde.

Impulsgeber: Herr Lukas Slotala – Hochschule Würzburg-Schweinfurt

Hier finden Sie die Pressemitteilung zum Fachgespräch.

Mittwoch, 18.01.2023
13:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch, 18.01.2023, 13:00 bis 15:00 Uhr

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels rücken Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung im Alter verstärkt in den Blickpunkt der kommunalen Seniorenarbeit und der Pflege. Eine Maßnahme, die in diesem Zusammenhang immer wieder diskutiert wird, sind präventive Hausbesuche, ein zugehendes Informations- und Beratungsangebot für ältere Menschen in ihrem Zuhause. Die mit dem Angebot verbundenen Zielsetzungen sind vielfältig, konkret werden unter anderem nachfolgende Zielsetzungen genannt: selbständige Lebensführung zu fördern, Lebensqualität zu erhöhen, Pflegeheimaufnahmen oder Pflegebedürftigkeit zu verzögern oder zu vermeiden, Einsamkeit zu mindern, Handlungskompetenz zu stärken und die Zugangschancen für ältere Menschen zu gesellschaftlicher Teilhabe, pflegerischen und medizinischen Ressourcen und notwendiger Alltagsversorgung zu erhöhen.

Im Fachgespräch werden die Ziele und das mögliche Leistungsspektrum präventiver Hausbesuche, auch in Abgrenzung zu anderen Angeboten, konturiert. Hierfür werden die Studienlage, die möglichen Ausrichtungen des Angebotes und Bausteine des präventiven Hausbesuches wie Zugangswege und Leistungsspektren dargestellt. Betrachtet werden darüber hinaus Potentiale und Herausforderungen des Ansatzes sowie Fragen der Implementierung und Umsetzung.

Impulsgeberin: Frau Anne Gebert – Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V., Köln, Forschungsgebiete Präventive Hausbesuche, Sozialraumentwicklung für ein selbständiges Leben im Alter, Pflege und Technologien

Hier finden Sie die Pressemitteilung zum Fachgespräch.

“Fachgespräch am LfP” –  2022

Mittwoch, 07.12.2022
13:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch, 07.12.2022, 13:00 bis 15:00 Uhr

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels rücken Fragen der Prävention und Gesundheitsförderung verstärkt in den Blickpunkt der kommunalen Seniorenarbeit und der Pflege. Zentrales Ziel der unter diesen Begriffen subsumierten Aktivitäten ist, Gesundheit und selbstständige Lebensführung im Alter zu erhalten sowie Chancengleichheit im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Teilhabe- und Versorgungsangeboten zu fördern. In Anlehnung an den Settingansatz der Gesundheitsförderung werden Maßnahmen präferiert, die im direkten Lebensumfeld der Menschen ansetzen. Zur Erreichung der genannten Ziele erprobt das Land Rheinland-Pfalz seit 2015 mit dem Projekt „Gemeindeschwesterplus“  eine Maßnahme, die ein aufsuchendes, präventives und gesundheitsförderndes Beratungsangebot für ältere Menschen mit Sozialraumentwicklung vereint.

Das Fachgespräch verfolgt die Zielsetzung, den Diskurs zu Möglichkeiten und Grenzen eines ähnlich konturierten Angebotes in bayerischen Kommunen zu fördern. Hierfür erfolgt eine Einordnung des Projektes „Gemeindeschwesterplus“ in die bestehende Akteurs- und Versorgungslandschaft sowie im Hinblick auf weitere innovative Ansätze der kommunalen Pflegearbeit. Betrachtet werden darüber hinaus Potentiale und Herausforderungen des Ansatzes sowie Fragen der Implementierung und Umsetzung.

Impulsgeberin: Frau Anne Gebert – Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V., Köln, Forschungsgebiete Präventive Hausbesuche, Sozialraumentwicklung für ein selbständiges Leben im Alter, Pflege und Technologien

Hier finden Sie die Pressemitteilung zum Fachgespräch.

Mittwoch, 02.11.2022
13:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch, 02.11.2022, 13:00 bis 15:00 Uhr

Die Gestaltung, Weiterentwicklung und institutionelle wie organisierte Verfestigung von Sorge-Strukturen sind ein kontinuierlicher Auftrag in hochkomplexen Gesellschaften. Wenn nun der Gesundheits- und Pflegesektor etwa aufgrund zunehmender Digitalisierung und Herausforderungen veränderter Arbeitsteilung sich den weiterhin kontinuierlichen Anforderungen der demographischen Entwicklungen, den Möglichkeiten des medizinisch-technischen Fortschritts und parallel der Veränderungen der sozioökonomischen Sorgebezüge (Veränderung der Familienstrukturen) stellen will, dann verknüpfen sich diese Fragen wiederum mit dem Grundprinzip einer solidarisch verfassten Sorgestruktur. Es können grob zwei Ansätze unterschieden werden: Einerseits gibt es spezialisierte „Single-Purpose-Systeme“,  die ein übergeordnetes Sicherungsziel, etwa den Schutz vor dem Krankheitsrisiko, durch eine spezialisierte und weitgehend standardisierte Sorgeproduktion organisieren wollen. Davon abzutrennen sind umfassende, letztendlich nicht abschließend definierende Ansätze einer umfänglichen, nicht auf ein Ziel verorteten Daseinsverantwortung („multi-purpose“) gerichteten Sorgeverantwortung, mit einer Mischung an organisierter und ehrenamtlicher Sorge. Gerade an dieser Stelle greifen jüngere Entwicklungen zur Ausprägung sozialer, kommunal-verfasster Infrastrukturen, setzen aber auch vielfältige Digitalisierungssstrategien an. Welche Bedeutung Digitalisierung, verstanden als Veränderung der Akteurs- und Organisationsbeziehungen von Sorge durch und mit Hilfe von Digitalisierung, haben kann – gerade auch mit Blick auf die Fähigkeit zur Selbstsorge und familialen Sorge – und auch welche Rolle soziales Unternehmertum im Bild einer sozialen Marktwirtschaft hier einnehmen kann und soll, wird im Mittelpunkt des Fachgesprächs stehen.

Impulsgeber: Herr Prof. Dr. Jürgen Zerth – Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt – Forschungsgebiete Ökonomie der Langzeitpflege, Innovations- und Diffusionsforschung insbesondere im Bereich von Technologien im Gesundheits- und Pflegemarkt, soziale Infrastrukturen und Ausgestaltung einer (solidarischen) Wettbewerbsordnung im Sozialmarkt

Hier finden Sie die Pressemitteilung zum Fachgespräch.

Mittwoch, 28.09.2022
13:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch, 28.09.2022, 13:00 bis 15:00 Uhr

In Bayern werden rund 77 Prozent der Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf im häuslichen Bereich betreut und unterstützt (Pflegestatistik 2019). Angesichts des demografischen Wandels und der zugleich fehlenden Fachkräfte wächst die Bedeutung bürgerschaftlich Engagierter, die pflegende Angehörige und professionelle Kräfte bei der Betreuung und Unterstützung von Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf unterstützen und entlasten. Die derzeit zur Verfügung stehenden Daten zum bürgerschaftlichen Engagement in Pflegekontexten stehen im deutlichen Kontrast zur Bedeutung, die die Politik dem Thema zuweist. Trotz der offensichtlich praktischen Relevanz freiwillig erbrachter Leistungen im pflegerischen Kontext mangelt es an empirisch belastbaren Daten. In welchem Umfang und in welcher Form konkrete Hilfestellungen bürgerschaftlich Engagierter tatsächlich zur Sicherung der Betreuung und Unterstützung beitragen, lässt sich schwer abschätzen. Insbesondere fehlen Ergebnisse zu diesen Engagementsformen im Hinblick auf die im Einzelnen übernommenen Aufgaben und Rollen. Betrachtet werden müssen im diesem Kontext ebenfalls ein Wandel hin zu kurzfristigem Engagement und der Bedeutungszuwachs der Digitalisierung. Das heutige Fachgespräch gibt Impulse zu Aufgaben und Funktionen Engagierter in Pflegekontexten und geht auf die kritischen Perspektiven Uberisierung, Informalisierung und Professionalisierung ein.

Impulsgeberin: Frau Prof. Dr. Doris Rosenkranz – Technische Hochschule Nürnberg – Forschungsgebiete Bürgerschaftliches Engagement, Freiwilligenmanagement, Kohäsion, Seniorengenossenschaften & Nachbarschaftshilfe

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Mittwoch, 15.06.2022
13:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch, 15.06.2022, 13:00 bis 15:00 Uhr

Vor dem Hintergrund demografischer und sozialer Wandlungsprozesse erwachsen soziale und ökonomische Herausforderungen. Diese werden insbesondere am stetig steigenden Bedarf und der Nachfrage nach pflegerischen und nach medizinischen Versorgungsleistungen einer alternden Gesellschaft deutlich. Die Sicherung von „Pflegeleistungen“ findet ganz wesentlich im räumlichen Nahbereich statt. Der Blick wird dabei verschärft auf Fachkonzepte wie Gemeinwesenarbeit und Sozialraumorientierung gerichtet.

Das Fachgespräch verfolgt die Zielsetzung, den Diskurs zu Fragen der Pflege und des Begriffs der Community zu fördern. Hinter diesem Begriff verbergen sich unterschiedliche Ansätze und Konzepte. Community Health Nursing betont die Rolle der Pflege in der primären Gesundheitsversorgung und in der Versorgung von vulnerablen Gruppen. Ein anderer Ansatz steht hinter den „Caring Communities“, den sorgenden Gemeinschaften, in denen der Schwerpunkt auf der sozialräumlichen Nähe, lokalen, quartiersnahen Konzepten und Fragen der gegenseitigen menschlichen Sorge liegt. Nicht zuletzt erfolgt eine Assoziation des Begriffs der Community mit dem deutschen Begriff der Kommune als Verwaltungseinheit. Gemeinsam ist allen Ansätzen die Erweiterung der pflegerischen Perspektive um eine kollektive Betrachtungsweise, die gesundheitliche Fragen, kommunale Besonderheiten und sozialräumliche Aspekte in den Blick nimmt und nicht auf der Ebene des Individuums verbleibt.

Die Beiträge des Fachgespräches spiegeln die unterschiedlichen Ansätze und Konzepte wider. Damit wird die Grundlage für eine mögliche Diskussion und mögliche Antworten auf die Herausforderungen des demografischen Wandels aufgezeigt.

Impulsgeberinnen:

Frau Barbara Weber-Fiori – Bayerisches Forschungszentrum Pflege Digital – Fokusfeld 4 – Digitale, pflegebezogene Infrastruktur auf kommunaler Ebene
Frau Dr. Monika Linhart – Bayerisches Forschungszentrum Pflege Digital – Fokusfeld 6: Professionelle Pflege

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Mittwoch, 30.03.2022
13:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch, 30.03.2022, 13:00 bis 15:00 Uhr

Bürgerschaftliches Engagement und die Berücksichtigung von Gemeinwohlinteresse prägen die aktuelle Diskussionen ebenso wie die Digitalisierung, die bürokratische Entlastung und die Entwicklung innovativer Konzepte. Im Auftrag des BMWi wurde die Studie: „Bürgergenossenschaften in den neuen Bundesländern – Engagiert für das Gemeinwesen“ aktuell beendet. Derzeit fehlt ein Ein- und Überblick, wie Bürgerengagement mit Genossenschaften besonders in den ländlichen Regionen gestaltet sind und diese an „Auftrieb“ gewinnen können. Diese Lücke schließt derzeit die Studie, die als Ideenpool und erste Handlungshilfe für kommunale und regionale Initiativen gelten kann.

Im Mittelpunkt des Impulses stehen konkrete genossenschaftliche Umsetzungen. Betrachtet werden das Vorgehen, Scheitern und vor allem Erfolge angesichts gesellschaftlicher Herausforderungen sowie die erforderlichen Unterstützungsstrukturen vor Ort, damit lokale genossenschaftliche Initiativen gelingende Vorhaben umsetzen können.

Impulsgeberin: Frau Dr. Kristina Bayer – innova eG; Herr Dr. Burghard Flieger – innova eG und Herr Joschka Moldenhauer – Seminar für Genossenschaftswesen, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln

Hier finden Sie die Pressemitteilung zum Fachgespräch.

Mittwoch, 16.02.2022
13:00 – 15:00 Uhr

Mittwoch, 16.02.2022, 13:00 bis 15:00 Uhr

Mit der Vorstellung des Beitrages WOHNEN 6.0 im November 2021 hat das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) einen Diskussionsprozess um das Leben im Alter angeregt. Mit den Heimgenerationen 1-5 wurden bereits in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder Impulse gesetzt. Zuletzt wurden mit dem Heimleitbild der 5. Generation – „gemeinwesenorientierte Heime“ die Quartiershäuser geprägt.

Wohnen 6.0 bewegt sich in der KDA-Tradition, die Heimversorgung bedarfsgerecht weiterzudenken. Das hier zur Diskussion gestellte Leitbild WOHNEN 6.0 ist jedoch keine 6. Heimgeneration. „Eine konsequente Demokratisierung stellt den Sorgenden Gemeinschaften anheim, selbst zu entscheiden, wie professionell oder selbstorganisiert sie ihr Pflegewohnsetting gestalten wollen. Es geht darum, sektorenübergreifend Pflegewohnangebote so weiterzuentwickeln, dass sie den Bedarfen der Langzeitpflegebedürftigen, die dort wohnen, und den Mitarbeitenden, die dort arbeiten, entsprechen“.

Frau Kremer-Preiß wird in ihrem Impuls die Grundzüge für ein Leben im Alter(n) 6.0 skizzieren. Es steht genügend Raum zur Diskussion zur Verfügung.

Hier finden Sie die Pressemitteilung zum Fachgespräch.