Grußwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
Demenz ist zwar kein vollkommenes Tabu mehr, aber Vorbehalte gibt es immer noch. Deshalb ist es so wichtig, um Verständnis für Betroffene zu werben und Ängste abzubauen sowie eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Mit dem Bayerischen Demenzfonds werden Angebote zur Teilhabe und Programme zur Stärkung von demenzsensiblen Kommunen gefördert und Drittmittel eingeworben, um insbesondere Menschen mit Demenz, die zu Hause leben sowie ihre An- und Zugehörigen zu unterstützen. Dabei soll der Fokus auf lokalen Maßnahmen liegen, die ein Miteinander von Menschen mit und ohne Demenz in den Blick nehmen. Machen wir uns gemeinsam auf den Weg zu einer demenzfreundlichen Gesellschaft, in der Menschen mit Demenz dabei und mittendrin sind.
Für Ihr Engagement bedanke ich mich ganz herzlich!

Demenz und Teilhabe:
Der Bayerische Demenzfonds
Menschen mit Demenz und ihre An- und Zugehörigen wünschen sich häufig, dass ein selbstbestimmtes Leben in der vertrauten Häuslichkeit so lange wie möglich aufrechterhalten werden kann. Der Bayerische Demenzfonds setzt sich speziell für die Teilhabe von Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen im häuslichen Umfeld ein:
- Mit einer Förderung unterstützt der Bayerische Demenzfonds zum einen Angebote, die Menschen mit Demenz mitreden, mitmachen und mitbestimmen lassen (Fördersäule 1). Es geht dabei um Ansätze, die ein Miteinander von Menschen mit und ohne Demenz an ihrem Lebensort ermöglichen. Zum anderen fördert der Bayerische Demenzfonds Programme, die den Auf- und Ausbau von demenzsensiblen Kommunen unterstützen (Fördersäule 2).
- Mit dem Wissenschaftspreis zeichnet der Bayerische Demenzfonds hervorragende, wissenschaftliche Arbeiten aus, die sich mit praxisbezogenen Fragestellungen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen im häuslichen Umfeld beschäftigen.
- Mit Spenden wirbt der Bayerische Demenzfonds um finanzielle Unterstützung, um viele gute Ideen auf den Weg zu bringen, Strukturen vor Ort auf- und auszubauen und Forschung zu stärken.
Förderungen aus dem Bayerischen Demenzfonds
Fördersäule 1: Teilhabeangebote
Der Bayerische Demenzfonds unterstützt beim Aufbau von Angeboten, die der Teilhabe von Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen im häuslichen Umfeld dienen.
Welche „Teilhabeangebote“ fördert der Bayerische Demenzfonds?
Gesucht sind beispielsweise
- kulturelle, musische, sportliche und andere soziale Angebote
- generationenübergreifende Angebote.
Zum einen soll das Miteinander von Menschen mit und ohne Demenz sowie deren An- und Zugehörigen im Mittelpunkt stehen. Zum anderen sollen die Angebote unter Beteiligung von bürgerschaftlich Engagierten durchgeführt werden.
Wer kann eine Förderung der „Teilhabeangebote“ beantragen?
Alle natürlichen und juristischen Personen, die sich im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Demenz sowie deren An- und Zugehörigen in Bayern engagieren, können gefördert werden.
Die Förderung des Angebotes setzt voraus, dass dieses noch nicht begonnen wurde.
Eine gleichzeitige Förderung der „Teilhabeangebote“ (Fördersäule 1) und der „Demenzsensiblen Kommunen“ (Fördersäule 2) ist ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Förderung der „Teilhabeangebote“?
Sie kann zwischen 2.000 und 15.000 Euro betragen.
Hinweis:
Die Bagatellgrenze liegt bei 2.000 Euro.
Die Höhe einer möglichen Förderung ist auf bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt.
Wie lange läuft die Förderung der „Teilhabeangebote“?
Der Förderzeitraum beträgt maximal 18 Monate.
Wie kann die Förderung der „Teilhabeangebote” beantragt werden?
Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare per E-Mail an demenzfonds@lfp.bayern.de zu stellen.
Die Antragstellung wird im einfachen elektronischen Verfahren akzeptiert, sofern die zur Verfügung gestellten Formulare ausgefüllt, unterschrieben, eingescannt und als PDF-Anhang einer E-Mail eingereicht werden. Dies gilt entsprechend auch für alle weiteren im Förderverfahren benötigten Formulare und Dokumente (Verwendungsnachweis, etc.). Die Übersendung der Bescheide durch die Bewilligungsbehörde erfolgt vorerst weiterhin auf dem Postweg.
Einsendeschluss der Unterlagen ist jährlich der 30. Juni beziehungsweise der 31. Dezember.
Zur Beantragung einer Förderung ist das Antragsformblatt Förderung „Teilhabeangebote“ von Antragsphase I zu verwenden. Hierbei sind die Hinweise zu den Fördervoraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie die Vorschriften der aktuellen ANBest-P bzw. ANBest-K zu beachten. Als Orientierungshilfe beim Ausfüllen von Antragsformblatt I Förderung „Teilhabeangebote“ steht ein Musterantrag zur Verfügung.
Hinweis:
Die Beantragung einer Förderung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zur Beantragung sind zunächst nur die Unterlagen der Antragsphase I zu verwenden. Im Falle eines positiven Votums des Expertengremiums fordert die Geschäftsstelle am Bayerischen Landesamt für Pflege weitere Unterlagen zur Antragsphase II an. Die Geschäftsstelle steht gerne beratend zur Verfügung.
Unterlagen zur Antragsphase II:
Alle nachfolgenden Unterlagen müssen erst nach positiver Rückmeldung durch die Geschäftsstelle eingereicht werden. Eine Rückmeldung dazu erfolgt durch die Geschäftsstelle.
Unterlagen für den Förderzeitraum:
Alle nachfolgenden Unterlagen werden erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheids benötigt.
Fördersäule 2: Demenzsensible Kommunen
Für die Lebensqualität von Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen ist eine demenzsensible Gestaltung des Lebensortes sowie die Akzeptanz und Solidarität vor Ort entscheidend. Seit dem 01.01.2023 können Kommunen gefördert werden, die demenzsensible Strukturen in ihrem Bereich auf- und ausbauen.
Welche „Demenzsensiblen Kommunen“ fördert der Bayerische Demenzfonds?
Gesucht sind Programme, die den Auf- und Ausbau der Demenzsensibilität vor Ort unterstützen und die Solidarität mit Betroffenen sowie ihren An- und Zugehörigen stärken. Die Programme sollen mindestens drei Maßnahmen aus zumindest drei der nachfolgend genannten Kategorien vorsehen:
- Netzwerke und Beteiligung: Etablierung und Ausbau von kommunalen Bündnissen zum Thema Demenz;
- Demenzsensibler Lebensraum: Ermöglichung von Teilhabe von Menschen mit Demenz im gesellschaftlichen und öffentlichen Leben in Kooperation zum Beispiel mit Vereinen, Einzelhandel, Verkehrsbetrieben, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Kirchen;
- Begegnungsmöglichkeiten: Schaffung von regelmäßigen Treffs für Menschen mit und ohne Demenz;
- Digitalisierung: Unterstützung von Menschen mit Demenz im Umgang mit digitalen Teilhabeangeboten;
- Information: Erstellung und Aktualisierung von Informationen zu wohnortnahen Angeboten im Rahmen von Demenz-Wegweisern;
- Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit: zum Beispiel Demenzkampagnen, Vortragsreihen oder Aktionstage;
- Sonstige Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Demenz in der Kommune.
Wer kann eine Förderung der „Demenzsensiblen Kommunen“ beantragen?
Eine Förderung für entsprechende Programme können Kommunen beantragen, die demenzsensible Strukturen in ihrem Bereich auf- und ausbauen.
Eine Förderung ist jedoch nur dann möglich, wenn die Maßnahmen einen Bezug zu Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen im Freistaat Bayern aufweisen und die Kommune noch nicht damit begonnen hat.
Eine gleichzeitige Förderung der „Teilhabeangebote“ (Fördersäule 1) und der „Demenzsensiblen Kommunen“ (Fördersäule 2) ist ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Förderung der „Demenzsensiblen Kommunen“?
Sie kann zwischen 2.000 und 20.000 Euro betragen.
Hinweis:
Die Bagatellgrenze liegt bei 2.000 Euro.
Die Höhe einer möglichen Förderung ist auf bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt.
Wie lange läuft die Förderung der „Demenzsensiblen Kommunen“?
Der Förderzeitraum beträgt maximal 18 Monate.
Wie kann die Förderung der „Demenzsensiblen Kommunen“ beantragt werden?
Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare per E-Mail an demenzfonds@lfp.bayern.de zu stellen.
Die Antragstellung wird im einfachen elektronischen Verfahren akzeptiert, sofern die zur Verfügung gestellten Formulare ausgefüllt, unterschrieben, eingescannt und als PDF-Anhang einer E-Mail eingereicht werden. Dies gilt entsprechend auch für alle weiteren im Förderverfahren benötigten Formulare und Dokumente (Verwendungsnachweis, etc.). Die Übersendung der Bescheide durch die Bewilligungsbehörde erfolgt vorerst weiterhin auf dem Postweg.
Einsendeschluss der Unterlagen ist jährlich der 30. Juni beziehungsweise der 31. Dezember.
Zur Beantragung einer Förderung ist das Antragsformblatt „Demenzsensible Kommunen“ von Antragsphase I zu verwenden. Hierbei die Hinweise zu den Fördervoraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie die Vorschriften der aktuellen ANBest-K zu beachten.
Hinweis:
Die Beantragung einer Förderung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zur Beantragung sind zunächst nur die Unterlagen der Antragsphase I zu verwenden. Im Falle eines positiven Votums des Expertengremiums fordert die Geschäftsstelle am Bayerischen Landesamt für Pflege weitere Unterlagen zur Antragsphase II an. Die Geschäftsstelle steht gerne beratend zur Verfügung.
Unterlagen zur Antragsphase II:
Alle nachfolgenden Unterlagen müssen erst nach positiver Rückmeldung durch die Geschäftsstelle eingereicht werden. Eine Rückmeldung dazu erfolgt durch die Geschäftsstelle.
Unterlagen für den Förderzeitraum:
Alle nachfolgenden Unterlagen werden erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheids benötigt.
Wissenschaftspreis
Der Bayerische Demenzfonds vergibt jährlich bis zu drei Preise für wissenschaftliche Arbeiten, die sich mit praxisbezogenen Fragestellungen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz, die zu Hause leben, sowie ihren An- und Zugehörigen beschäftigen.
Wer kann ausgezeichnet werden?
Absolventinnen und Absolventen sowie Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus unterschiedlichen Fachrichtungen können sich bewerben. Willkommen sind wissenschaftliche Arbeiten aus den Bereichen Pflegewissenschaft, Psychologie, Architektur, Gerontologie sowie anderen Fachrichtungen.
Was zeichnet der Bayerische Demenzfonds aus?
Wissenschaftliche Abschlussarbeiten – egal ob Bachelorarbeit, Masterarbeit, Dissertation oder Habilitation – kommen für eine Auszeichnung infrage, wenn
- die Arbeit einen Bezug zu Menschen mit Demenz sowie deren An- und Zugehörigen im Freistaat Bayern hat,
- die Arbeit zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen ist und
- die Abgabe nicht länger als 18 Monate zurückliegt.
Was beinhaltet die Auszeichnung?
Neben einer offiziellen Urkunde wird eine Geldprämie in Höhe von 1.000 Euro vergeben.
Wer kann Sie sich bewerben?
Die Bewerbung ist mit dem Kennwort „Auszeichnungen Bayerischer Demenzfonds“ ausschließlich per E-Mail als pdf-Datei an demenzfonds@lfp.bayern.de zu senden. Einsendeschluss der Unterlagen ist jährlich der 31. Dezember.
Dazu ist das bereitgestellte Antragsformblatt „Auszeichnungen“ zu verwenden.
Weitere Informationen zum Wissenschaftspreis und Antragsformblatt:
Spenden
Wie möchten Menschen mit Demenz leben?
Der Großteil der Menschen mit Demenz in Bayern wünscht sich, möglichst lange selbstbestimmt in der vertrauten Häuslichkeit zu leben.
Wie hilft Ihre Spende?
Mit Ihrer Spende an den Bayerischen Demenzfonds tragen Sie dazu bei, dass dieser Wunsch für Menschen mit Demenz in Erfüllung geht:
- Mit Ihrer Spende unterstützen Sie Maßnahmen einer guten Daseinsvorsorge für Menschen mit Demenz und ihre An- und Zugehörigen.
- Mit Ihrer Spende fördern Sie den Aufbau einer demenzfreundlichen Gesellschaft, in der Menschen mit Demenz mitreden, mitmachen und mitbestimmen können.
- Mit Ihrer Spende unterstützen Sie Maßnahmen in der Praxis und innovative Ideen, die die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren An- und Zugehörigen an ihrem Lebensort fördern. Menschen mit Demenz haben ein Recht auf einen Platz in der Mitte der Gesellschaft.
Jede Spende zugunsten des Bayerischen Demenzfonds ist eine Spende an Menschen mit Demenz und ihre An- und Zugehörigen, die tagtäglich mit vielen Herausforderungen konfrontiert sind. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu einer demenzfreundlichen Gesellschaft.
Ihre Spende können Sie per Überweisung an das Spendenkonto des Bayerischen Demenzfonds tätigen:
Staatsoberkasse Bayern
Bayerische Landesbank München
IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15
BIC: BYLADEMMXXX
Verwendungszweck: PK-Nr. 2528.1000.0034 Bayerischer Demenzfonds
Ihre Spende können Sie steuerlich geltend machen. Spendenbescheinigungen ab einer Spendenhöhe von 300 Euro werden automatisch ausgestellt, sofern die Adresse der Spenderin oder des Spenders angegeben ist. Bei einer Spende unter 300 Euro gilt Ihr Überweisungsträger als Spendenquittung.
Wir freuen uns über jeden Betrag.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihr Demenzfonds-Team
1.Symposium des Bayerischen Demenzfonds
Am 27. September 2023 wird das erste Symposium des Bayerischen Demenzfonds zum Thema „Gelebte Partizipation“ stattfinden. Veranstalter ist das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP). Die Veranstaltung wird an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden am Standort Amberg stattfinden und zudem virtuell übertragen. Gerne können Sie sich bereits jetzt den Termin der Veranstaltung vormerken.
Als Festredner konnte Herr Prof. Andreas Kruse von der Universität Heidelberg gewonnen werden. Darüber hinaus wird erstmalig der Wissenschaftspreis des Bayerischen Demenzfonds verliehen. Im Rahmen unterschiedlicher Workshops stehen interessante Impulse und Anregungen zur erfolgreichen Umsetzung eigener Teilhabeangebote sowie zum Auf- und Ausbau demenzsensibler Kommunen auf dem Programm. Weitere Informationen zum Demenzfonds-Symposium sowie zur Anmeldung finden Sie ab Ende Juli unter:
Kontakt
Sollten Sie Fragen und Anregungen haben, stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung:
E-Mail: demenzfonds@lfp.bayern.de
Tel.: 09621 9669-2666
Bitte beachten Sie unsere telefonischen Service-Zeiten:
Mo-Do, 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr, 09:00-12:00 Uhr
Der Bayerische Demenzfonds ist Teil der Bayerischen Demenzstrategie.

