Anerkennung Pflege in Bayern
Zum 01.07.2023 wird das Anerkennungsverfahren für Pflegefachkräfte beim Landesamt für Pflege (LfP) zentralisiert. Das ist die Grundlage für eine bayernweit einheitliche, digitalisierte und vor allem zügige Verfahrensabwicklung. Bislang sind hierfür die sieben Bezirksregierungen zuständig.
Mit dem Zuständigkeitsübergang auf das LfP sind insbesondere folgende wichtige Schritte zur Verfahrensoptimierung verbunden:
- Künftig wird das LfP im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten einen noch stärkeren Fokus auf die ressourcenschonenderen Kenntnisprüfungen und einen Verzicht auf eine vertiefte Gleichwertigkeitsprüfung legen.
- Die Vorlage von Nachweisen wird wesentlich erleichtert, da in Zukunft grundsätzlich Kopien akzeptiert werden. Lediglich in Zweifelsfällen müssen Originale oder beglaubigte Kopien beigebracht werden.
- Weiterhin wird die Antragsstrecke für die Anerkennungssuchenden digitalisiert.
Qualifikationsniveaus und Qualifikationsinhalte der sich bewerbenden Pflegefachkräfte müssen überprüft und abgeglichen und individuelle Qualifizierungsbedarfe festgestellt werden, und auch die sprachliche Qualifikation muss stimmen. Für ein Vertrauensverhältnis zwischen Pflegenden und Gepflegten darf die Sprache keine Barriere sein. Es ist daher weiterhin ein Sprachnachweis auf B2-Niveau gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) gefordert.
Weitere Details zum ab dem 01.07.2023 beim LfP angesiedelten Verfahren werden wir an dieser Stelle rechtzeitig bekannt geben.
Ab dem 30.03.2023 findet eine zunächst 5-teilige Informationsreihe (einmal im Monat) statt, um den aktuellen Arbeitsstand, Ideen und konkrete Veränderungen zu präsentieren. Die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.lfp.bayern.de/informationsveranstaltungen-anerkennungsverfahren.