Anerkennung als Pflegefachhelferin / Pflegefachhelfer in Bayern
Sie haben eine Berufsqualifikation der Pflege aus dem Ausland und möchten in Bayern als Pflegefachhelferin / Pflegefachhelfer arbeiten? Dann können wir Ihre Qualifikation überprüfen.
Dafür müssen Sie einen Antrag bei uns stellen (Bayerisches Landesamt für Pflege). Wir sind ab dem 01.01.2025 zuständig für die Anerkennung als Pflegefachhelferin / Pflegefachhelfer.
So funktioniert das Verfahren der Anerkennung als Pflegefachhelferin / Pflegefachhelfer:
Sie stellen einen Antrag bei uns (den Antrag finden Sie hier). Wir überprüfen Ihre Dokumente (Diplom, Fächer, Stunden, Lizenz, Pflicht-Praktikum, Berufserfahrung, Weiterbildungen etc.). Wir vergleichen Ihre ausländische Qualifikation mit der bayerischen Ausbildung als Pflegefachhelferin / Pflegefachhelfer.
Es gibt zwei mögliche Ergebnisse:
- Entweder ist Ihre Qualifikation gleichwertig zur bayerischen Ausbildung. Dann bekommen Sie die Anerkennung als Pflegefachhelferin / Pflegefachhelfer.
- Oder Ihre Qualifikation ist nicht gleichwertig. Dann müssen wir Ihren Antrag ablehnen.
Sie bekommen von uns eine schriftliche Nachricht (Bescheid) über das Ergebnis. Sie bekommen außerdem eine Rechnung von uns (Kosten: 40 bis 70 Euro).
Webinare zur Berufsanerkennung:
Gerne informieren wir Sie über die kostenlosen Webinare der Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB):
Die Webinare umfassen folgende Themenbereiche:
- Berufsanerkennung für Pflege- und Gesundheitsfachberufe
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (für bayerische Unternehmen)
Die einzelnen Termine, Anmeldemöglichkeiten und Zielgruppen finden Sie unter Webinar-Reihe Berufsanerkennung.
Haben Sie Fragen?
Bitte lesen Sie unsere FAQ (häufige Fragen und Antworten). Am Ende der Internetseite finden Sie außerdem Checklisten, Informationsblätter, wichtige Links und kostenfreie Angebote von Beratungsstellen.
Anerkennung als Pflegefachkraft (Pflegefachfrau / Pflegefachmann / Pflegefachperson)
Interessieren Sie sich für eine Anerkennung als Pflege-Fachkraft (Pflegefachfrau, Pflegefachmann, Pflegefachperson)? Dann klicken Sie bitte hier.