Landespflegegeld

Pflege stärken, Engagement belohnen: Das Bayerische Landespflegegeld

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Bayerischen Staatsregierung liegt das Thema Pflege besonders am Herzen. Mit dem Pflege-Paket für Bayern setzen wir unseren Kurs konsequent fort: Eine zukunftsfähige Pflegeinfrastruktur und die bestmögliche Unterstützung Pflegebedürftiger und pflegender Angehöriger sind für uns Auftrag und Verpflichtung.

Mit dem Landespflegegeld möchten wir ein wichtiges Signal setzen: Wir investieren dafür 400 Millionen Euro, damit Pflegebedürftige in Bayern ab Pflegegrad 2 pro Jahr 1.000 Euro zusätzlich bekommen – und zwar schnell und unbürokratisch. Sie erhalten damit die Möglichkeit, sich selbst etwas Gutes zu tun oder den Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, die ihnen am nächsten stehen: ihren pflegenden Angehörigen, Freunden, Helferinnen und Helfern.

Allen, die sich in der Pflege engagieren – ob beruflich, als Angehörige oder Ehrenamtliche, gilt unser besonderer Dank für ihr herausragendes Engagement. Sie können sich darauf verlassen: Die Bayerische Staatsregierung wird auch in Zukunft nicht nachlassen, die Pflege besonders zu stärken.

Foto von Markus Söder Bayerischer Ministerpräsident

Dr. Markus Söder, MdL
Bayerischer Ministerpräsident

Judith Gerlach, MdL
Bayerische Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention

Eine zentrale Aufgabe des LfP ist die Organisation des Bayerischen Landespflegegeldes – von der Antragsbearbeitung bis hin zur Auszahlung. Das Landespflegegeld ist Teil des umfangreichen Pflegepaketes, das die Bayerische Staatsregierung im Mai 2018 beschlossen hat. Menschen, die mit Pflegegrad 2 oder höher eingestuft wurden und ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, haben Anspruch auf jährlich 1.000 Euro. Mit dem Landespflegegeld sollen pflegebedürftige Menschen eine Wertschätzung und eine finanzielle Unterstützung bekommen. Jährlich erhalten rund 400.000 Menschen das Bayerische Landespflegegeld.

Bitte beachten Sie:

  • In manchen Fällen kann es sein, dass Probleme beim Ausdrucken des Antragsformulars mit der Größe der Buchstaben in den Formularfeldern auftreten.
    Damit die Formularfelder einwandfrei funktionieren, müssen Sie die PDF-Datei auf Ihrem Computer abspeichern und von dort aus öffnen, um den Antrag auszufüllen und anschließend auszudrucken.
  • Damit wir Ihren Antrag auf Landespflegegeld bearbeiten können, müssen Sie unbedingt die Adresse angeben, an der Sie offiziell beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind.
  • Wenn Sie nicht sicher sind, welche die Adresse ist, bei der Sie offiziell gemeldet sind, können Sie diese bei Ihrer Gemeinde erfragen.
  • Wenn Sie sich ummelden, müssen Sie uns ihre neu angemeldete Adresse mitteilen.

Auszahlung des Landespflegegeld

Die Auszahlung erfolgt im Jahr der Antragstellung nach Erlass des Bewilligungsbescheids, für die folgenden Pflegegeldjahre beginnen die Auszahlungen immer im Oktober des darauffolgenden Jahres.

Beispiel:
Sie haben am Anfang des Kalenderjahres 2023 einen Antrag auf Landespflegegeld gestellt. Die Auszahlung für das Pflegegeldjahr 2022/2023 (01.10.2022 – 30.09.2023) erfolgte kurz nach Bescheiderlass. Die Auszahlung für das Pflegegeldjahr 2023/2024 (01.10.2023 – 30.09.2024) erfolgt dann ab Oktober 2024.

Beispiel:

  • Antragstellung: Januar 2023
  • 1. Auszahlung: Februar 2023
  • 2. Auszahlung: Oktober 2024
  • 3. Auszahlung: Oktober 2025

Anspruchsvoraussetzungen

Wer bekommt das Landespflegegeld?

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher mit
  • Hauptwohnsitz in Bayern
  • die einen entsprechenden Antrag stellen

Wie hoch ist das Landespflegegeld?

  • Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.

Was muss man tun, um Landespflegegeld zu erhalten?

Sie müssen einen Antrag stellen.

Bitte beachten Sie:

  • Damit wir Ihren Antrag auf Landespflegegeld bearbeiten können, müssen Sie unbedingt die Adresse angeben, an der Sie offiziell beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind.
  • Wenn Sie sich ummelden, müssen Sie uns Ihre neu angemeldete Adresse mitteilen.
  • Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche die Adresse ist, bei der Sie offiziell gemeldet sind, können Sie diese bei Ihrer Gemeinde erfragen.

Wichtige Hinweise zum Antrag

Kann der Antrag bis zum 31.12. nicht vollständig eingereicht werden, ist er zur Fristwahrung unvollständig zu stellen.

  • Sie müssen den Antrag unterschreiben.
  • Sie müssen eine Kopie des Bescheides Ihrer Pflegekasse beilegen, aus der sich Ihr Pflegegrad ergibt. Das Gutachten des Medizinischen Dienstes reicht nicht.
    Liegt Ihnen die Einstufung der Pflegekasse noch nicht vor, ist der Antrag zur Fristwahrung unvollständig zu stellen.
  • Wenn Sie den Antrag für eine andere Person stellen wollen, müssen Sie zusätzlich eine entsprechende Vollmacht mit Unterschrift beilegen.
  • Wenn Sie den Antrag als gerichtlich bestellter Betreuer für eine von Ihnen betreute Person stellen wollen, müssen Sie zusätzlich eine Kopie des Betreuerausweises beilegen.
  • Bitte verwenden Sie keine Büro- oder Heftklammern

Bis wann muss ich den Antrag stellen?

Für das abgelaufene Pflegegeldjahr (01.10.2022 bis 30.09.2023) endet die Antragsfrist am 31.12.2023. Für das laufende Pflegegeldjahr (01.10.2023 bis 30.09.2024) kann der Erstantrag bis 31.12.2024 gestellt werden.

Beachten Sie bitte:
Wenn Ihnen bereits Landespflegegeld bewilligt wurde, müssen Sie keinen neuen Antrag auf Landespflegegeld stellen.
Der Erstantrag wirkt für die folgenden Pflegegeldjahre fort, solange er nicht zurückgenommen wird.

Die Auszahlung erfolgt im Jahr der Antragstellung nach Erlass des Bewilligungsbescheids, für die folgenden Pflegegeldjahre beginnen die Auszahlungen immer im Oktober.

Beispiel:
Sie haben am Anfang des Kalenderjahres 2023 einen Antrag auf Landespflegegeld gestellt. Die Auszahlung für das Pflegegeldjahr 2022/2023 (01.10.2022 – 30.09.2023) erfolgte kurz nach Bescheiderlass. Die Auszahlung für das Pflegegeldjahr 2023/2024 (01.10.2023 – 30.09.2024) erfolgt dann ab Oktober 2024.

Beispiel:

  • Antragstellung: Januar 2023
  • 1. Auszahlung: Februar 2023
  • 2. Auszahlung: Oktober 2024
  • 3. Auszahlung: Oktober 2025

Wo bekomme ich das Antragsformular?

Das Antragsformular bekommen Sie hier zum Download. Sie können den Antrag nach dem Download ausdrucken und handschriftlich ausfüllen oder zunächst am Computer ausfüllen und erst dann ausdrucken. Bitte denken Sie daran, den Antrag auch zu unterschreiben.

Wohin muss ich den ausgefüllten Antrag schicken?

Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ausschließlich

per Post an:

Bayerisches Landesamt für Pflege
– Landespflegegeld –
Postfach 13 65
92203 Amberg

Kann ich den Antrag auch online stellen?

Ja. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen.
Wenn Sie bereits einen neuen Personalausweis (nPA) haben, können Sie den Antrag auf unserem Formularserver auch online ausfüllen:

Online-Antrag

Alternativ können Sie das Landespflegegeld auch per E-Mail unter Verwendung einer besonderen elektronischen Signatur beantragen.
Eine einfache E-Mail reicht auch bei Übermittlung des Antrags als PDF-Datei nicht aus.

Muss der Antrag auf Landespflegegeld jedes Jahr neu gestellt werden?

Nein. Ein einmal gestellter Antrag wirkt für die nachfolgenden Pflegegeldjahre fort, es muss also nicht jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden. Fallen die Anspruchsvoraussetzungen aber weg, muss die Abteilung Landespflegegeld unverzüglich informiert werden. Besteht kein Anspruch mehr, hebt die Abteilung Landespflegegeld den Bescheid auf.

Was passiert mit meinen Daten?

Weitere Informationen zum Datenschutz finden sie hier.

Haben Sie weitere Fragen?

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unseren FAQ.
  • Fragen und Nachrichten können Sie an landespflegegeld@lfp.bayern.de schicken.
  • Gerne können Sie sich auch unseren Flyer auf bestellen.bayern.de (hier) herunterladen.

In manchen Fällen kann es sein, dass Probleme beim Ausdrucken des Antragsformulars mit der Größe der Buchstaben in den Formularfeldern auftreten. Damit die Formularfelder einwandfrei funktionieren, müssen Sie die PDF-Datei auf Ihrem Computer abspeichern und von dort aus öffnen, um den Antrag auszufüllen und anschließend auszudrucken.

  • Hier finden Sie den aktuellen Landespflegegeld-Antrag.
  • Hier gelangen Sie zum Online-Antrag auf Landespflegegeld. Dafür benötigen Sie ein Bürgerkonto, unter dem Sie mit Ihrem neuen Personalausweis (nPA) registriert sind.
  • Wenn Sie keine Drucker haben, gibt es hier die Möglichkeit sich den Antrag kostenlos per Post zuschicken zu lassen.

Hat sich bei Ihrem Antrag eine Änderung ergeben?
Die benötigten Änderungsformulare finden Sie hier:

Das Bayerische Landespflegegeldgesetz (BayLPflGG) wurde mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 (2. Nachtragshaushaltsgesetz 2018 – 2. NHG 2018) beschlossen und ist rückwirkend zum 01.05.2018 in Kraft getreten.

Hier gelangen Sie zum Volltext des BayLPflGG

Bayerisches Landesamt für Pflege
Landespflegegeld
Postfach 13 65
92203 Amberg
09621 9669-2444
landespflegegeld@lfp.bayern.de

telefonische Service-Zeiten:
Mo-Fr, 10:00-12:00 Uhr
Mo 14:00-16:00 Uhr
Do 13:00-16:00 Uhr