Förderempfänger
Fördermittel können nur von Trägern von Krankenhäusern im Sinne des § 108 Nr. 1 und 2 SGB V für solche Betten in Anspruch genommen werden, die zum 1. Januar 2022 in den Fachrichtungen Kinder- und Jugendmedizin oder Kinderchirurgie im Krankenhausplan des Freistaates Bayern aufgenommen sind, einschließlich der entsprechenden Kapazitäten der Hochschulklinika gemäß dem Anhang 4. Tabellenteil des Krankenhausplans des Freistaates Bayern.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind investive Maßnahmen, welche dem Zuwendungszweck entsprechend und somit einer umfassenden Versorgung der Kinder und Jugendlichen gewährleisten. Als zweckdienlich gelten insbesondere die Beschaffung zusätzlicher Patientenüberwachungs- und Versorgungssysteme, wie Monitore oder die Bereitstellung von zusätzlichen Sauerstoffanschlüssen an den Pflegebetten, sowie investive Maßnahmen zum kurzfristigen Auf- oder Ausbau von Kommunikationsstrukturen zwischen Abteilungen oder Krankenhausträgern, etwa zur telemedizinischen Vernetzung, die Teil einer (umfassenderen) Kommunikationsstruktur zur Unterstützung pädiatrischer Einrichtungen werden können. Ebenfalls als zweckdienlich gelten u.a. Beschaffungen für Maßnahmen, welche (auch spielerisch) den Aufenthalt der Kinder und Jugendlichen erleichtern.
Die Zuwendung wird nicht gewährt für
- den Erwerb (einschließlich Grunderwerb) oder die Anmietung von Gebäuden oder Gebäudeteilen,
- Betriebskosten, wie Personal- und Sachausgaben
- investive Maßnahmen im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren,
- investive Maßnahmen in akutstationären Einrichtungen anderer Fachrichtungen,
Art und Umfang der Zuwendung
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung im Wege eines Festbetrags zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt einmalig bis zu 1 600 Euro für jedes Krankenhausbett des Zuwendungsempfängers der Fachrichtungen Kinder- und Jugendmedizin oder Kinderchirurgie, das im Krankenhausplan des Freistaates Bayern aufgenommen ist, einschließlich der entsprechenden Kapazitäten der Hochschulklinika gemäß dem Anhang 4.
Vorzeitiger Vorhabenbeginn
Fördermittel werden für Maßnahmen gewährt, die ab dem 13. Dezember 2022 durchgeführt wurden, da ein hohes staatliches Interesse an der Sicherstellung der akutstationären somatischen pädiatrischen Versorgung besteht.
Antragsverfahren
Der Antrag ist beim Landesamt für Pflege (LfP) unter Verwendung der Vordrucke mit den dort genannten Unterlagen vollständig bis spätestens 30.09.2023 einzureichen.
Der Antrag kann in elektronischer Form per Mail an kinderkliniken@lfp.bayern.de gestellt werden. Der Antrag muss von einer autorisierten Person der oder des Begünstigten gestellt werden, die mit ihrer Unterschrift die Vollständigkeit und Korrektheit der Angaben versichern muss.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Detaillierter Kostenplan
- Projektbeschreibung
- Erklärung zur Subventionserheblichkeit