UpB-Förderrichtlinie

Menschen mit psychischen Erkrankungen finden oft aufgrund ihrer Erkrankung erschwert Zugang zu etablierten Beschwerdesystemen und zu den Beschwerdeverfahren der psychiatrischen Kliniken, Einrichtungen und Dienste. Daher sollen in Bayern flächendeckend unabhängige Beschwerdestellen eingerichtet werden, die Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörigen (Hilfesuchenden) leicht erreichbar, kostenlos und auf Wunsch anonym ein offenes Ohr für ihre Anliegen bieten.

Der Freistaat Bayern gewährt nach der Maßgabe der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen zu Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Zuwendungen für Maßnahmen zur Errichtung, Aufrechterhaltung und zum Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB). Die Zuwendungen werden ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

Zweck der Förderung

Zweck der Förderung ist es, die Beschwerdepunkte der Hilfesuchenden einer Besserung und Klärung zuzuführen und somit deren Zufriedenheit in Bezug auf ihre individuelle Versorgung innerhalb des psychiatrischen Versorgungssystems zu erhöhen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind upB, welche den Hilfesuchenden als unabhängiger Ansprechpartner bei Fragen, Anregungen und Beschwerden, insbesondere auch im Verhältnis zwischen diesen und Einrichtungen der stationären oder ambulanten psychiatrischen Versorgung zur Verfügung stehen und auf Wunsch auch vermittelnd tätig werden.

Art und Umfang der Zuwendung

Die upB können eine Zuwendung in Höhe von bis zu 10.000 Euro pro Kalenderjahr beantragen. Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit kann für die Erstausstattung zusätzlich ein Festbetrag von bis zu 2.000 Euro pro upB gewährt werden.

Die staatliche Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Die Zuwendung darf die dem Träger tatsächlich entstehenden Ausgaben nicht übersteigen.

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Merkblatt zur Förderung von upB
Vorlage zur Gliederung eines Gesamtkonzepts
Weiterführende Informationen zum Thema „psychische Gesundheit“

Anträge können bis spätestens 31.10. eines Jahres für das Folgejahr gestellt werden. Der Antrag ist schriftlich an das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) zu richten:

Bayerisches Landesamt für Pflege
Referat 41 – upB
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg

Der Antrag muss von der/den vertretungsberechtigten Person/Personen unterschrieben werden. Bitte verwenden Sie keine Büro- oder Heftklammern.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Konzept mit ausführlicher Beschreibung der Maßnahme für den Förderzeitraum,
  • Ausführlicher Kosten- und Finanzierungsplan,
  • Freistellungsbescheid, soweit steuerbegünstigende Zwecke verfolgt werden,
  • Nachweis über die Mitgliedschaft in einem der bayerischen Verbände der organisierten Selbsthilfe psychisch kranker Menschen oder deren Angehöriger,
  • Nachweise über die Teilnahme an Schulungen nach 4.3 der upB-Förderrichtlinie,
  • De-minimis-Erklärung bzw. DAWI-De-minimis-Erklärung,
  • Erklärung über subventionserhebliche Tatsachen.

Antragsformular
Erklärung über subventionserhebliche Tatsachen
DAWI-De-minimis-Erklärung

Die Auszahlung der bewilligten Zuwendung findet automatisch als sog. „Tranchen-Verfahren“ statt. Die einzelnen Auszahlungen müssen daher nicht gesondert beantragt werden.

Bitte beachten Sie dabei Folgendes:

  • Ausgenommen von der automatischen Auszahlung ist ein Anteil von 15 Prozent der bewilligten Zuwendung. Das ist der sog. „Restbetrag“, welcher frühestens nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises ausbezahlt werden kann;
  • Die verbleibenden 85 Prozent der bewilligten Zuwendung werden automatisch in 4 betragsmäßig gleich hohen Tranchen während des Förderzeitraums ausbezahlt;
  • Vor Erhalt der Auszahlungs-Tranchen 2 bis 4 ist eine sog. „Ausgabenübersicht“ beim LfP einzureichen. Für die 1. Tranche muss diese Ausgabenübersicht nicht eingereicht werden.

Der Verwendungsnachweis ist zum Nachweis der sachgemäßen Verwendung der Zuwendung erforderlich.

Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens 30.06. des Folgejahres unter Verwendung des nachfolgenden Vordrucks einzureichen:

Verwendungsnachweis

Der Antrag ist ebenfalls an das LfP unter der oben genannten Adresse (siehe Auswahlbereich „Antragstellung“) zu richten. Der Antrag muss von der/den vertretungsberechtigten Person/Personen unterschrieben werden.

Bitte beachten Sie dabei Folgendes:

Bestandteil des Verwendungsnachweises sind u.a. ein „Sachbericht“, ein „Nachweis“ und eine „Einzelaufstellung“. Hierfür können (freiwillig, keine Verpflichtung) die folgenden Vordrucke verwendet werden:

Sachbericht
Einzelaufstellung

Bayerisches Landesamt für Pflege
Abteilung 4: Förderverfahren
Referat 41: Grundsatz- und Rechtsfragen Förderverfahren, EU-Beihilfe
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg
09621 9669-2575
upb@lfp.bayern.de