Fachsprachenprüfung –
Gesundheitsfachberufe Bayern
Alle Angehörigen der Gesundheitsfachberufe müssen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens zur Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung fachsprachliche Kompetenzen auf dem GER-Niveau B2 nachweisen (bei Logopäden C2). Dies erfolgt zukünftig durch das Ablegen der Fachsprachenprüfung, die das bisher gültige B2-Zertifikat ablöst.
Das Bayerische Landesamt für Pflege übernimmt die Konzeption, Organisation und Durchführung der Fachsprachenprüfung für Gesundheitsfachberufe in Bayern.
Vorbereitungsmaterial
Hier finden Sie eine kommentierte Modellprüfung für die Fachsprachenprüfung.
Wichtige Informationen
Wann startet die Fachsprachenprüfung?
Die Fachsprachenprüfung wird sukzessive eingeführt. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der Starttermine für die jeweilige Berufsgruppe.
Physiotherapeut
Ab Antragseingang: 01.05.2022
Ergotherapeut
Ab Antragseingang: 01.05.2022
Logopäde
Ab Antragseingang: 01.10.2022
Podologe
Ab Antragseingang: 01.10.2022
Diätassistent
Ab Antragseingang: 01.10.2022
Orthoptist
Ab Antragseingang: 01.10.2022
Technische Assistenten
Anästhesietechnischer Assistent
Ab Antragseingang: 01.03.2023
Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik
Ab Antragseingang: 01.03.2023
Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent
Ab Antragseingang: 01.03.2023
Medizinisch-technischer Radiologieassisten
Ab Antragseingang: 01.03.2023
Operationstechnischer Assistent
Ab Antragseingang: 01.03.2023
Pharmazeutisch-technischer Assistent
Ab Antragseingang: 01.03.2023
Veterinärmedizinisch-technischer Assistent
Ab Antragseingang: 01.03.2023
Hebamme/Entbindungshelfer
Ab Antragseingang: 01.03.2023
Masseur und medizinischer Bademeister
Ab Antragseingang: 01.03.2023
Pflegefachkraft
Ab Antragseingang: 01.07.2023
Notfallsanitäter
Ab Antragseingang: 01.07.2023
Wenn Ihr Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach den oben genannten Termin bei Ihrer zuständigen Regierung eingeht, müssen Sie in der Regel eine Fachsprachenprüfung ablegen.
Beispiel:
Sie sind Diätassistent und stellen Ihren Antrag am 01.08.2022. In diesem Fall greift die „alte Regel“ und Sie können ein allgemeinsprachliches B2 Zertifikat zum Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse bei Ihrer zuständigen Regierung einreichen. Wenn Sie Ihren Antrag am 01.10.2022 oder später stellen, greift die „neue Regel“ und Sie müssen die Fachsprachenprüfung absolvieren. Ein allgemeinsprachliches B2 Zertifikat wird nicht mehr als Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse akzeptiert.
Verwaltungsablauf der Fachsprachenprüfung
Markieren Sie Ihren Fortschritt in dieser interaktiven PDF
Wo findet die Prüfung statt?
Bayerisches Landesamt für Pflege
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg
Wie hoch ist die Prüfungsgebühr?
Für die Prüfung wird eine Prüfungsgebühr erhoben. Die Prüfungsgebühr beträgt 350,00 €.
Wie läuft die Prüfung ab?
Teil 1: Berufsangehöriger-Patienten-Gespräch (20 Minuten)
Ziel ist die Überprüfung der angemessenen mündlichen Ausdrucksfähigkeit und der Verwendung von laienverständlichen Bezeichnungen.
Teil 2: Berufsangehöriger-Berufsangehöriger-Gespräch (20 Minuten)
Ziel ist die Überprüfung der angemessenen mündlichen Ausdrucksfähigkeit und unter Verwendung/Verstehen von Fachbegriffen.
Teil 3: Berufstypische schriftliche Aufgabe (20 Minuten)
Ziel ist die Überprüfung der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit unter Berücksichtigung des richtigen Einsatzes von Fachbegriffen.
Allgemeines
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die allgemeinsprachlichen Zertifikate und Diplome, die von privaten Sprachinstituten ausgestellt werden, nicht für die Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse geeignet bzw. ausreichend sind, da der spezifische Arbeitsalltag andere kommunikative Anforderungen an die Berufsausübenden stellt.
Die 92. Gesundheitsministerkonferenz vom 05./06. Juni 2019 hat daher einstimmig Eckpunkte zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den Gesundheitsfachberufen beschlossen. Diese finden Sie im sogenannten Eckpunktepapier unter dem Reiter „Weiterführende Links“.
Hier finden Sie unsere FAQ zur Fachsprachenprüfung.
Bayerisches Landesamt für Pflege
Fachsprachenprüfung
Mildred-Scheel-Straße 4
92224 Amberg
fachsprachenpruefung@lfp.bayern.de
Bei Fragen zum Anerkennungsverfahren oder ob Sie eine Fachsprachenprüfung absolvieren müssen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Regierung.