Fachsprachenprüfung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens zur Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
„Aus Gründen des Patientenschutzes und im Interesse der Sicherstellung einer reibungslosen Zusammenarbeit der Angehörigen aller Gesundheitsberufe sind fachbezogene Sprachkenntnisse in Wort und Schrift unerlässlich.“
„Deshalb hat die 87. GMK auch für den Bereich der Gesundheitsfachberufe einen einheitlichen Standard für die Überprüfung der in Deutschland für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse vereinbart.“
(aus Eckpunktepapier zur 92. Gesundheitsministerkonferenz am 05./06. Juni 2019 in Leipzig)
Das Bayerische Landesamt für Pflege übernimmt demnach auf Weisung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege die Konzeption, Organisation und Durchführung der Fachsprachenprüfung.
Alle Angehörigen der Gesundheitsfachberufe müssen fachsprachliche Kompetenzen auf dem GER-Niveau von B2 nachweisen. Ausgenommen davon sind Logopäden/Logopädinnen, bei denen die fachsprachlichen Anforderungen auf dem Niveau von GER C2 liegen.
Allgemeines
In der Praxis hat sich gezeigt, dass die allgemeinsprachlichen Zertifikate und Diplome, die von privaten Sprachinstituten ausgestellt werden, nicht für die Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse geeignet bzw. ausreichend sind, da der spezifische Arbeitsalltag andere kommunikative Anforderungen an die Berufsausübenden stellt.
Die 92. Gesundheitsministerkonferenz vom 05./06. Juni 2019 hat daher einstimmig Eckpunkte zur Überprüfung der für die Berufsausübung erforderlichen Deutschkenntnisse in den Gesundheitsfachberufen beschlossen. Diese finden Sie im sogenannten Eckpunktepapier unter dem Reiter „Weiterführende Links“.
Wann startet die Fachsprachenprüfung?
In der folgenden Tabelle finden Sie den jeweiligen Starttermin für Ihre Berufsgruppe (siehe Spalte „Antragseingang“). Wenn Sie Ihren Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach dem genannten Datum stellen, müssen Sie in der Regel eine Fachsprachenprüfung ablegen.
Beispiel:
Sie sind Diätassistent und stellen Ihren Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung am 01.08.2022. In diesem Fall greift die „alte Regel“ und Sie können ein allgemeinsprachliches B2 Zertifikat zum Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse bei Ihrer zuständigen Regierung einreichen. Wenn Sie Ihren Antrag am 01.10.2022 oder später stellen greift die „neue Regel“ und Sie müssen die Fachsprachenprüfung absolvieren. Ein allgemeinsprachliches B2 Zertifikat wird nicht mehr als Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse akzeptiert.
Wer? | Antragseingang | Allgemeiner Prüfungsablauf | Detaillierte Prüfungsinformationen |
---|---|---|---|
Physiotherapeut | 01.05.2022 | Hier klicken! | Hier klicken! |
Ergotherapeut | 01.05.2022 | Hier klicken! | Hier klicken! |
Logopäde | 01.10.2022 | Hier klicken! | Hier klicken! |
Podologe | 01.10.2022 | Hier klicken! | Hier klicken! |
Diätassistent | 01.10.2022 | Hier klicken! | Hier klicken! |
Orthoptist | 01.10.2022 | Hier klicken! | Hier klicken! |
Technische Assistenten
|
01.03.2023 | Hier klicken! | Hier klicken! |
Hebamme/Entbindungshelfer | 01.03.2023 | Hier klicken! | Hier klicken! |
Masseur und medizinischer Bademeister | 01.03.2023 | Hier klicken! | Hier klicken! |
Pflegefachkraft | 01.07.2023 | Hier klicken! | Hier klicken! |
Notfallsanitäter | 01.07.2023 | Hier klicken | Hier klicken! |
Verwaltungsablauf der Fachsprachenprüfung
Markieren Sie Ihren Fortschritt in dieser interaktiven PDF
Wo findet die Prüfung statt?
Bayerisches Landesamt für Pflege
Mildred-Scheel-Str. 4
92224 Amberg
Wie hoch ist die Prüfungsgebühr?
Für die Prüfung wird eine Prüfungsgebühr erhoben. Die Prüfungsgebühr beträgt 350,00 €.
Wie läuft die Prüfung ab?
Teil 1: Berufsangehöriger-Patienten-Gespräch (20 Minuten)
Ziel ist die Überprüfung der angemessenen mündlichen Ausdrucksfähigkeit und der Verwendung von laienverständlichen Bezeichnungen.
Teil 2: Berufsangehöriger-Berufsangehöriger-Gespräch (20 Minuten)
Ziel ist die Überprüfung der angemessenen mündlichen Ausdrucksfähigkeit und unter Verwendung/Verstehen von Fachbegriffen.
Teil 3: Berufstypische schriftliche Aufgabe (20 Minuten)
Ziel ist die Überprüfung der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit unter Berücksichtigung des richtigen Einsatzes von Fachbegriffen.
Hier finden Sie unsere FAQ zur Fachsprachenprüfung.
Bayerisches Landesamt für Pflege
Fachsprachenprüfung
Mildred-Scheel-Straße 4
92224 Amberg
fachsprachenpruefung@lfp.bayern.de
Bei Fragen zum Anerkennungsverfahren oder ob Sie eine Fachsprachenprüfung absolvieren müssen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Regierung.