Informationsveranstaltung zur Zentralisierung der Anerkennungsverfahren im Bereich der Pflege: Vorbereitung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG)
Am Bayerischen Landesamt für Pflege wurden ab dem 01.07.2023 die Anerkennungsverfahren für die Pflegefachkräfte zentralisiert. Ziele der Zentralisierung sind neben der Vereinheitlichung der Verfahren auch die Beschleunigung und Digitalisierung. Um diese Ziele zu erreichen, hat das LfP in den letzten Monaten den bisherigen Ablauf der Verfahren in Bayern mit vielen Praktikern und beratenden Institutionen gemeinsam überarbeitet.
In den Anerkennungsverfahren treffen unterschiedlichste Pflege- und Berufsverständnisse aufeinander. Je nach Herkunftsland unterscheiden sich diese erheblich. Anerkennungssuchende haben ggf. bereits Berufserfahrung in ihrem Herkunftsland erworben oder pflegeberufliche Handlungskompetenzen im Rahmen von lebenslangem Lernen erweitert und vertieft. Sie stehen vor der Herausforderung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens ihr Fachwissen und ihre bisherigen beruflichen Erfahrungen im neuen Kontext einer anders definierten Fachlichkeit und unterschiedlichen Arbeitsorganisation zu ergänzen. Hier gilt es, die Teilnehmenden für das Pflege- und Berufsverständnis in Deutschland zu sensibilisieren und das hiesige Professionsverständnis in den Blick zu nehmen. Ein zentrales Element in diesem Zusammenhang ist das Angebot von Anpassungsmaßnahmen. Das LfP hat gemeinsam mit der Praxis ein Konzept zu modularisierten Anpassungslehrgängen mit einem Rahmenplan und ein Konzept zur Durchführung von Kenntnisprüfungen mit einem Rahmenplan für Vorbereitungskurse entwickelt. Weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie auch unter www.lfp.bayern.de/anerkennung
Nächste Informationsveranstaltung zu den Anerkennungsverfahren:
Anpassungsmaßnahmen – Simulationsprüfungen nach §§ 45,47 PflAPrV
Mit Wirkung zum 01.01.2024 wurde die Möglichkeit geschaffen, den praktischen Prüfungsteil anstelle einer Patientenprüfung als Simulationsprüfung auszugestalten (§ 45 Abs. 5 Satz 2 2. Halbsatz PflAPrV neue Fassung bzw. § 47 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz PflAPrV neue Fassung). Es handelt sich hierbei nicht um die sog. anwendungsorientierte Parcoursprüfung gemäß § 45a PflAPrV, sondern lediglich um eine Alternative zur Prüfungsform „Patientenprüfung“ des praktischen Prüfungsteils im Rahmen des § 45 und § 47 PflAPrV. Für eine Simulationsprüfung sind spezielle Voraussetzungen erforderlich. Wenn der praktische Prüfungsteil als Simulationsprüfung durchgeführt werden soll, benötigen Berufsfachschulen für Pflege und als vergleichbar anerkannten (Bildungs-)Einrichtungen die vorherige Zustimmung des Bayerischen Landesamtes für Pflege (LfP) als zuständige Behörde.
Zur Beantragung der Erlaubnis Kenntnis- bzw. Eignungsprüfungen als Simulationsprüfungen durchführen zu dürfen, wurde seitens des Bayerischen Landesamtes für Pflege in enger Zusammenarbeit mit einem Expertengremium ein Leitfaden erstellt. Sie finden diesen auf unserer Homepage unter https://www.lfp.bayern.de/anerkennung/ im Bereich „Informationsmaterial und Dokumente zur Durchführung von Anpassungsmaßnahmen“ bei „Kenntnis- und Eignungsprüfungen“.
Gerne möchten wir Sie im Rahmen einer Informationsveranstaltung über diese Thematik informieren.
Hier finden Sie die Präsentation der vergangenen Informationsveranstaltung vom 25.01.2024 zum Download:
Hier finden Sie die Präsentationen der vergangenen Informationsveranstaltung vom 23.06.2023 zum Download:
Vortrag “Internationale Pflegekräfte in Deutschland – Herausforderungen und Lösungswege”
Vortrag “Anpassungslehrgänge nach Pflegeberufegesetz in Bayern”
Vortrag “Kenntnisprüfung und Vorbereitungskurs nach Pflegeberufegesetz in Bayern”
Vortrag des Bayerischen Landesamtes für Pflege
Vortrag der Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Bayern