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Anerkennung eines Gesundheitsfachberufes in Bayern
Sie haben eine Berufsqualifikation in einem der folgenden Gesundheitsfachberufe aus dem Ausland und möchten in Bayern arbeiten?
- Anästhesietechnische Assistentin / anästhesietechnischer Assistent (ATA)
- Diätassistentin / Diätassistent
- Ergotherapeutin / Ergotherapeut
- Hebamme
- Logopädin / Logopäde
- Masseurin & medizinische Bademeisterin / Masseur & medizinischer Bademeister
- Medizinischer Technologe / medizinische Technologin für:
- Funktionsdiagnostik (MTF)
- Laboratoriumsanalytik (MTL)
- Radiologie (MTR)
- Veterinärmedizin (MTV)
- Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter
- Operationstechnische Assistentin / operationstechnischer Assistent (OTA)
- Orthoptistin / Orthoptist
- Pharmazeutisch-technische Assistentin / pharmazeutisch-technischer Assistent (PTA)
- Physiotherapeutin / Physiotherapeut
- Podologin / Podologe
Dann überprüfen wir Ihre Qualifikation. Dafür müssen Sie einen Antrag bei uns stellen. Wir sind ab dem 01.07.2025 zuständig für die Anerkennung eines Gesundheitsfachberufes.
Hier finden Sie den Online-Antrag.
Haben Sie Fragen?
Bitte lesen Sie unsere FAQs (häufige Fragen und Antworten) durch.
Am Ende der Internetseite finden Sie außerdem Checklisten, Informationsblätter, wichtige Links und kostenfreie Angebote von Beratungsstellen.
Webinare der KuBB zur Berufsanerkennung:
Die Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) informiert in ihren kostenlosen Webinaren über die Anerkennungsverfahren für Pflegeberufe und Gesundheitsfachberufe. Termine finden an folgenden Tagen jeweils um 10:00 Uhr statt: 08.09.25, 13.10.25, 10.11.25., 08.12.25. Die Dauer beträgt 30 bis 60 Minuten. Es können Fragen während der Veranstaltung gestellt werden. Die Teilnehmerzahl pro Termin ist auf 20 Personen begrenzt. Anmeldungen unter Angabe des gewünschten Termins senden Sie bitte an: KuBB.Veranstaltungen@reg-mfr.bayern.de. Sie erhalten von dort eine Bestätigungsmail.