Pressemitteilung
München, 26. September 2023
PM 318/GP
Holetschek setzt sich intensiv für den weiteren Ausbau des Pflegeplatz-Angebots im Freistaat ein – Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister übergibt Förderbescheid über 4,9 Millionen Euro für das BRK Senioren-wohn- und Pflegeheim St. Josef Kirchdorf am Inn

Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek setzt sich intensiv für den weiteren Ausbau des Pflegeplatz-Angebots im Freistaat ein. Holetschek betonte am Dienstag anlässlich der Übergabe eines Förderbescheids für 82 Dauerpflegeplätze im niederbayerischen Kirchdorf am Inn: „Durch den Ersatzneubau des BRK Seniorenwohn- und Pflegeheims St. Josef Kirchdorf am Inn entsteht eine moderne und wichtige Anlaufstelle für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Ich freue mich sehr, dass wir das Projekt mit 4,9 Millionen Euro im Rahmen unseres Investitionskostenförderprogramms ‚Pflege im sozialen Nahraum‘ – ‚PflegesoNah‘ unterstützen können.“

Der Minister ergänzte: „Wir müssen uns den demographischen Herausforderungen stellen und unsere Versorgungsstrukturen an die geänderten Lebensverhältnisse der Menschen anpassen. Pflege muss zu den Menschen kommen – nicht umgekehrt. Mit unserem Förderprogramm wollen wir genau das erreichen.“

Holetschek fügte hinzu: „Der Name des Förderprogramms drückt aus, worum es geht: Wir wollen Pflege im sozialen Nahraum fördern. Mir ist zudem besonders wichtig, dass ältere und pflegebedürftige Menschen nicht nur ihre bestehenden Kontakte aufrechterhalten können, sondern auch neue Kontakte knüpfen können. Das ist die beste ‚Medizin‘ gegen die leider zunehmende Vereinsamung in unserer Gesellschaft. Jeder Euro, den wir investieren, um für mehr Nähe und Begegnung zu sorgen, ist daher gut angelegtes Geld.“

Im Rahmen von „PflegesoNah“ unterstützt der Freistaat die Schaffung neuer oder umgebauter Pflegeplätze. Das Bayerische Landesamt für Pflege kümmert sich um die Umsetzung des Programms. Durch die Investitionskostenförderung sollen die stationäre Pflege und – verbunden mit einer Ausweitung in den sozialen Nahraum – auch die häusliche Pflege wohnortnah gestärkt werden. Mit den staatlichen Geldern können Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätze, aber auch Dauerpflegeplätze sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften und Begegnungsstätten gefördert werden.

Holetschek unterstrich: „Der Erfolg unseres Förderprogramms ist groß: In den drei Programmjahren konnten mit knapp 200 Millionen Euro rund 4.000 Pflegeplätze gefördert werden. In den kommenden fünf Jahren wollen wir diese Zahl verdoppeln und insgesamt 8.000 neue Pflegeplätze fördern.“

Der Minister erläuterte: „Unser Förderprogramm wurde vergangenes Jahr weiterentwickelt und bis zum Jahr 2026 verlängert. So wird künftig eine noch größere Auswahl an unterschiedlichen Versorgungsformen gefördert: Neben Kurzzeitpflegeplätzen auch Plätze für Verhinderungs- und palliative Pflege – und das mit bis zu 100.000 Euro je gefördertem Pflegeplatz.“

Weitere Informationen rund um die Förderrichtlinie finden Interessierte im Internet unter www.lfp.bayern.de/pflegesonah-investitionskostenrichtlinie/.

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München, 26. September 2023
PM 318/GP
Holetschek setzt sich intensiv für den weiteren Ausbau des Pflegeplatz-Angebots im Freistaat ein – Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister übergibt Förderbescheid über 4,9 Millionen Euro für das BRK Senioren-wohn- und Pflegeheim St. Josef Kirchdorf am Inn

Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek setzt sich intensiv für den weiteren Ausbau des Pflegeplatz-Angebots im Freistaat ein. Holetschek betonte am Dienstag anlässlich der Übergabe eines Förderbescheids für 82 Dauerpflegeplätze im niederbayerischen Kirchdorf am Inn: „Durch den Ersatzneubau des BRK Seniorenwohn- und Pflegeheims St. Josef Kirchdorf am Inn entsteht eine moderne und wichtige Anlaufstelle für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Ich freue mich sehr, dass wir das Projekt mit 4,9 Millionen Euro im Rahmen unseres Investitionskostenförderprogramms ‚Pflege im sozialen Nahraum‘ – ‚PflegesoNah‘ unterstützen können.“

Der Minister ergänzte: „Wir müssen uns den demographischen Herausforderungen stellen und unsere Versorgungsstrukturen an die geänderten Lebensverhältnisse der Menschen anpassen. Pflege muss zu den Menschen kommen – nicht umgekehrt. Mit unserem Förderprogramm wollen wir genau das erreichen.“

Holetschek fügte hinzu: „Der Name des Förderprogramms drückt aus, worum es geht: Wir wollen Pflege im sozialen Nahraum fördern. Mir ist zudem besonders wichtig, dass ältere und pflegebedürftige Menschen nicht nur ihre bestehenden Kontakte aufrechterhalten können, sondern auch neue Kontakte knüpfen können. Das ist die beste ‚Medizin‘ gegen die leider zunehmende Vereinsamung in unserer Gesellschaft. Jeder Euro, den wir investieren, um für mehr Nähe und Begegnung zu sorgen, ist daher gut angelegtes Geld.“

Im Rahmen von „PflegesoNah“ unterstützt der Freistaat die Schaffung neuer oder umgebauter Pflegeplätze. Das Bayerische Landesamt für Pflege kümmert sich um die Umsetzung des Programms. Durch die Investitionskostenförderung sollen die stationäre Pflege und – verbunden mit einer Ausweitung in den sozialen Nahraum – auch die häusliche Pflege wohnortnah gestärkt werden. Mit den staatlichen Geldern können Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätze, aber auch Dauerpflegeplätze sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften und Begegnungsstätten gefördert werden.

Holetschek unterstrich: „Der Erfolg unseres Förderprogramms ist groß: In den drei Programmjahren konnten mit knapp 200 Millionen Euro rund 4.000 Pflegeplätze gefördert werden. In den kommenden fünf Jahren wollen wir diese Zahl verdoppeln und insgesamt 8.000 neue Pflegeplätze fördern.“

Der Minister erläuterte: „Unser Förderprogramm wurde vergangenes Jahr weiterentwickelt und bis zum Jahr 2026 verlängert. So wird künftig eine noch größere Auswahl an unterschiedlichen Versorgungsformen gefördert: Neben Kurzzeitpflegeplätzen auch Plätze für Verhinderungs- und palliative Pflege – und das mit bis zu 100.000 Euro je gefördertem Pflegeplatz.“

Weitere Informationen rund um die Förderrichtlinie finden Interessierte im Internet unter www.lfp.bayern.de/pflegesonah-investitionskostenrichtlinie/.