PRESSEMITTEILUNG
Nr. 235/GP 31.08.2022
Holetschek zieht positive Vier-Jahres-Bilanz beim Hebammenbonus – Bayerns Gesundheitsminister: Insgesamt mehr als 4,1 Millionen Euro seit 1. September 2018 ausgezahlt

Der bayerische Hebammenbonus stößt auch im vierten Jahr nach dem Start auf großes Interesse. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Mittwoch hingewiesen. Der Minister betonte in München: „Ich freue mich sehr, dass unser Hebammenbonus so gut angenommen wird. Seit der Einführung am 1. September 2018 sind bislang insgesamt 4.526 Anträge (Stand 25.08.2022) auf den Bonus in Höhe von 1.000 Euro eingegangen – davon 916 für das Jahr 2021 und 89 für das laufende Jahr 2022. Wir haben unsere Hebammen so mit mehr als 4,2 Millionen Euro gefördert.“

Der Minister erläuterte: „Die Bayerische Staatsregierung unterstützt mit dieser Prämie alle Hebammen, die freiberuflich in der Geburtshilfe in Bayern tätig sind und mindestens vier Geburten im Jahr betreuen. Zum 1. Januar 2020 haben wir die Förderung noch weiter verbessert: Der Hauptwohnsitz in Bayern ist  seitdem keine Voraussetzung. Damit können wir auch Hebammen unterstützen, die beispielsweise in Baden-Württemberg wohnen, aber im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben tätig sind.“

Der Hebammenbonus muss jedes Jahr neu beantragt werden. Für Folgeanträge müssen beispielsweise der  Identitätsnachweis, die Erlaubnis über die Führung der Berufsbezeichnung oder der Nachweis über die freiberufliche Tätigkeit erneut eingereicht werden. Damit kann eine zügige Antragsbearbeitung gewährleistet werden.

Holetschek fügte hinzu: „Hebammen leisten vor, während und nach der Geburt Großartiges für die Familien. Ihre Arbeit für die Gesundheit von Mutter und  Kind ist ganz besonders wertvoll. Unser Ziel ist es, noch mehr Hebammen zu gewinnen, um die Versorgung von Mutter und Kind sicherzustellen – und die Hebammen zu entlasten. Mit dem Hebammenbonus konnten wir bereits einige Fortschritte erzielen – aber ich bleibe dran, damit sich die Versorgungsituation noch weiter verbessert.“

Der Minister verwies zudem auf die bayerische Niederlassungsprämie für Hebammen. Holetschek erläuterte: „Mit unserer  Niederlassungsprämie unterstützen wir seit 2019 Hebammen, die eine freiberufliche Tätigkeit in Bayern aufnehmen und sich niederlassen. Die Hebammen  erhalten einen einmaligen Finanzschub in Höhe von 5.000 Euro. Seit dem 1. September 2019 sind 518 Anträge (Stand 25.08.2022) eingegangen, und wir haben mehr als 2,2 Millionen Euro ausgezahlt.”

Der Minister erklärte: „Ein weiterer wichtiger Baustein, um Nachwuchskräfte bei den Hebammen zu gewinnen, ist die akademische Ausbildung. Ich freue mich, dass sich unser nachdrücklicher Einsatz für die Akademisierung gelohnt hat: Aktuell haben wir 165 Studierende an den bayerischen Hochschulen. Die ersten Abschlüsse wird es im Wintersemester 2022/2023 geben. Das ist eine gute Entwicklung, die sich hoffentlich  fortsetzen wird.“

PRESSEMITTEILUNG
Nr. 235/GP 31.08.2022
Holetschek zieht positive Vier-Jahres-Bilanz beim Hebammenbonus – Bayerns Gesundheitsminister: Insgesamt mehr als 4,1 Millionen Euro seit 1. September 2018 ausgezahlt

Der bayerische Hebammenbonus stößt auch im vierten Jahr nach dem Start auf großes Interesse. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Mittwoch hingewiesen. Der Minister betonte in München: „Ich freue mich sehr, dass unser Hebammenbonus so gut angenommen wird. Seit der Einführung am 1. September 2018 sind bislang insgesamt 4.526 Anträge (Stand 25.08.2022) auf den Bonus in Höhe von 1.000 Euro eingegangen – davon 916 für das Jahr 2021 und 89 für das laufende Jahr 2022. Wir haben unsere Hebammen so mit mehr als 4,2 Millionen Euro gefördert.“

Der Minister erläuterte: „Die Bayerische Staatsregierung unterstützt mit dieser Prämie alle Hebammen, die freiberuflich in der Geburtshilfe in Bayern tätig sind und mindestens vier Geburten im Jahr betreuen. Zum 1. Januar 2020 haben wir die Förderung noch weiter verbessert: Der Hauptwohnsitz in Bayern ist  seitdem keine Voraussetzung. Damit können wir auch Hebammen unterstützen, die beispielsweise in Baden-Württemberg wohnen, aber im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben tätig sind.“

Der Hebammenbonus muss jedes Jahr neu beantragt werden. Für Folgeanträge müssen beispielsweise der  Identitätsnachweis, die Erlaubnis über die Führung der Berufsbezeichnung oder der Nachweis über die freiberufliche Tätigkeit erneut eingereicht werden. Damit kann eine zügige Antragsbearbeitung gewährleistet werden.

Holetschek fügte hinzu: „Hebammen leisten vor, während und nach der Geburt Großartiges für die Familien. Ihre Arbeit für die Gesundheit von Mutter und  Kind ist ganz besonders wertvoll. Unser Ziel ist es, noch mehr Hebammen zu gewinnen, um die Versorgung von Mutter und Kind sicherzustellen – und die Hebammen zu entlasten. Mit dem Hebammenbonus konnten wir bereits einige Fortschritte erzielen – aber ich bleibe dran, damit sich die Versorgungsituation noch weiter verbessert.“

Der Minister verwies zudem auf die bayerische Niederlassungsprämie für Hebammen. Holetschek erläuterte: „Mit unserer  Niederlassungsprämie unterstützen wir seit 2019 Hebammen, die eine freiberufliche Tätigkeit in Bayern aufnehmen und sich niederlassen. Die Hebammen  erhalten einen einmaligen Finanzschub in Höhe von 5.000 Euro. Seit dem 1. September 2019 sind 518 Anträge (Stand 25.08.2022) eingegangen, und wir haben mehr als 2,2 Millionen Euro ausgezahlt.”

Der Minister erklärte: „Ein weiterer wichtiger Baustein, um Nachwuchskräfte bei den Hebammen zu gewinnen, ist die akademische Ausbildung. Ich freue mich, dass sich unser nachdrücklicher Einsatz für die Akademisierung gelohnt hat: Aktuell haben wir 165 Studierende an den bayerischen Hochschulen. Die ersten Abschlüsse wird es im Wintersemester 2022/2023 geben. Das ist eine gute Entwicklung, die sich hoffentlich  fortsetzen wird.“