PRESSEMITTEILUNG
Nr. 393/GP 26.12.2022
Holetschek startet zum neuen Jahr Fachkräftemonitoring für Hebammen – Bayerns Gesundheitsminister: Hebammen seit 2018 mit mehr als 6,8 Millionen Euro gefördert – Niederlassungsprämie bis Ende 2023 verlängert

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek stärkt im neuen Jahr die flächendeckende Versorgung in der Geburtshilfe im Freistaat. Holetschek kündigte am Montag an: „Die Versorgung mit Hebammen in Bayern ist flächendeckend auf einem sehr hohen Niveau. Damit wir den bestehenden und künftigen  Fachkräftebedarf noch besser erfassen und aussteuern können, starten wir nun ein Fachkräftemonitoring für Hebammen und Heilmittelerbringer in Bayern.“ Das Monitoring wird durch den Lehrstuhl für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Hebammenwissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg umgesetzt.

Der Minister erläuterte: „Wir haben mit dem Hebammenbonus und der Niederlassungsprämie zwei sehr effektive Instrumente geschaffen, mit denen wir die Hebammenversorgung in Bayern gestärkt haben. Der Hebammenbonus wurde seit seiner Einführung 2018 mehr als 4.600 Mal beantragt, davon wurden bislang knapp 4.200 Anträge bewilligt. Für die Hebammenniederlassungsprämie gab es knapp 600 Anträge, wovon rund 530 bewilligt wurden. Mit beiden Programmen zusammen haben wir die Hebammen in Bayern bereits mit mehr als 6,8 Millionen Euro gefördert.“ Die Zahlen sind vom Stand 16. Dezember 2022.

Der Hebammenbonus bietet den Hebammen, die freiberuflich in der Geburtshilfe arbeiten, eine Förderung von 1.000 Euro pro Jahr. Der Bonus kann jedes Jahr neu beantragt werden. Die zugehörige Richtlinie gilt noch bis Ende 2024. Hebammen, die eine freiberufliche Tätigkeit in Bayern aufnehmen, erhalten seit dem 1. September 2019 zudem eine einmalige Niederlassungsprämie in Höhe von 5.000 Euro.

Holetschek kündigte an: „Wir setzen die Niederlassungsprämie fort und haben sie bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Das ist eine weitere Stärkung der Geburtshilfe-Strukturen im Freistaat.“

Der Minister wies auch auf das „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“ hin, mit dem Bayern seit dem Jahr 2018 die Kommunen dabei unterstützt, die wohnortnahe Geburtshilfe zu erhalten. Die Förderrichtlinie wurde im Oktober 2022 bis 2025 verlängert. Landkreise und kreisfreie Städte können für jedes neugeborene Kind eine Förderung von bis zu 40 Euro erhalten. Außerdem unterstützt die Freistaat Landkreise und kreisfreie Städte im ländlichen Raum finanziell, Defizite kleinerer Geburtshilfestationen auszugleichen.

Holetschek sagte: „Auch dieses Förderprogramm wird sehr gut angenommen: Die Kommunen vor Ort haben zumeist gemeinsam mit den Hebammen innovative und vielseitige Maßnahmen entwickelt, um die geburtshilfliche Hebammenversorgung zu stärken und zu sichern. Die geförderten Projekte reichen von der Schaffung von Hebammen-Vermittlungsstellen über die Einstellung von unterstützendem Hilfspersonal bis zur gesonderten Vergütung für die Übernahme von Sonderschichten. Damit setzt der Freistaat Bayern wichtige Signale zur Unterstützung defizitärer Strukturen vor allem im ländlichen Raum.“

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Nr. 393/GP 26.12.2022
Holetschek startet zum neuen Jahr Fachkräftemonitoring für Hebammen – Bayerns Gesundheitsminister: Hebammen seit 2018 mit mehr als 6,8 Millionen Euro gefördert – Niederlassungsprämie bis Ende 2023 verlängert

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek stärkt im neuen Jahr die flächendeckende Versorgung in der Geburtshilfe im Freistaat. Holetschek kündigte am Montag an: „Die Versorgung mit Hebammen in Bayern ist flächendeckend auf einem sehr hohen Niveau. Damit wir den bestehenden und künftigen  Fachkräftebedarf noch besser erfassen und aussteuern können, starten wir nun ein Fachkräftemonitoring für Hebammen und Heilmittelerbringer in Bayern.“ Das Monitoring wird durch den Lehrstuhl für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Hebammenwissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg umgesetzt.

Der Minister erläuterte: „Wir haben mit dem Hebammenbonus und der Niederlassungsprämie zwei sehr effektive Instrumente geschaffen, mit denen wir die Hebammenversorgung in Bayern gestärkt haben. Der Hebammenbonus wurde seit seiner Einführung 2018 mehr als 4.600 Mal beantragt, davon wurden bislang knapp 4.200 Anträge bewilligt. Für die Hebammenniederlassungsprämie gab es knapp 600 Anträge, wovon rund 530 bewilligt wurden. Mit beiden Programmen zusammen haben wir die Hebammen in Bayern bereits mit mehr als 6,8 Millionen Euro gefördert.“ Die Zahlen sind vom Stand 16. Dezember 2022.

Der Hebammenbonus bietet den Hebammen, die freiberuflich in der Geburtshilfe arbeiten, eine Förderung von 1.000 Euro pro Jahr. Der Bonus kann jedes Jahr neu beantragt werden. Die zugehörige Richtlinie gilt noch bis Ende 2024. Hebammen, die eine freiberufliche Tätigkeit in Bayern aufnehmen, erhalten seit dem 1. September 2019 zudem eine einmalige Niederlassungsprämie in Höhe von 5.000 Euro.

Holetschek kündigte an: „Wir setzen die Niederlassungsprämie fort und haben sie bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Das ist eine weitere Stärkung der Geburtshilfe-Strukturen im Freistaat.“

Der Minister wies auch auf das „Zukunftsprogramm Geburtshilfe“ hin, mit dem Bayern seit dem Jahr 2018 die Kommunen dabei unterstützt, die wohnortnahe Geburtshilfe zu erhalten. Die Förderrichtlinie wurde im Oktober 2022 bis 2025 verlängert. Landkreise und kreisfreie Städte können für jedes neugeborene Kind eine Förderung von bis zu 40 Euro erhalten. Außerdem unterstützt die Freistaat Landkreise und kreisfreie Städte im ländlichen Raum finanziell, Defizite kleinerer Geburtshilfestationen auszugleichen.

Holetschek sagte: „Auch dieses Förderprogramm wird sehr gut angenommen: Die Kommunen vor Ort haben zumeist gemeinsam mit den Hebammen innovative und vielseitige Maßnahmen entwickelt, um die geburtshilfliche Hebammenversorgung zu stärken und zu sichern. Die geförderten Projekte reichen von der Schaffung von Hebammen-Vermittlungsstellen über die Einstellung von unterstützendem Hilfspersonal bis zur gesonderten Vergütung für die Übernahme von Sonderschichten. Damit setzt der Freistaat Bayern wichtige Signale zur Unterstützung defizitärer Strukturen vor allem im ländlichen Raum.“