Seit dem 1. Januar 2020 erfolgt die Ausbildung als Pflegefachkraft in Deutschland auf Grundlage des neuen Pflegeberufegesetzes (PflBG); der Abschluss lautet „Pflegefachfrau / Pflegefachmann / Pflegefachperson“. Die neue Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet. Das Krankenpflegegesetz und das Altenpflegegesetz sind zum 31. Dezember 2019 außer Kraft getreten. Die bisherigen Berufsbezeichnungen lauteten „Gesundheits- und Krankenpfleger/-in“ bzw. „Altenpfleger/-in“. Das Bayerische Landesamt für Pflege vergleicht ausländische Pflegequalifikationen ausschließlich nach der aktuellen gesetzlichen Grundlage (PflBG). Daher lautet die beantragte Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau / Pflegefachmann / Pflegefachperson“.