Das ist im Einzelfall unterschiedlich.

Die Bearbeitungsdauer hängt beispielsweise davon ab, ob Ihre Dokumente bei Antragstellung vollständig waren.

Die gesetzliche Frist ist drei Monate: Wir müssen Ihnen innerhalb von drei Monaten nach der Antragstellung unsere Entscheidung mitteilen. Wichtig: Die Frist beginnt erst, wenn Ihre Dokumente vollständig bei uns vorliegen. Solange noch Dokumente fehlen, läuft die Frist nicht.