Einige reglementierte Berufe werden innerhalb der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz automatisch anerkannt. Dazu gehört der Beruf Pflegefachfrau / Pflegefachmann / Pflegefachperson. Diese Abschlüsse im Pflegefachbereich sind in den meisten Fällen gleichwertig zur deutschen Berufsqualifikation Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachperson. Voraussetzung ist entweder ein Europäischer Berufsausweis, eine nach einem bestimmten Stichtag abgeschlossene Ausbildung oder eine Bescheinigung der zuständigen Behörde, dass europäische Mindeststandards erfüllt sind.

Auch für die automatische Anerkennung muss ein Antrag auf Anerkennung beim Bayerischen Landesamt für Pflege gestellt werden. Im Fall eines automatischen Anerkennungsverfahrens erfolgt aber keine Prüfung der Gleichwertigkeit.

Bitte beachten Sie hierzu unser Merkblatt.