Nachdem Sie die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich absolviert haben, brauchen wir von Ihnen weitere Dokumente. Hierüber informieren wir Sie rechtzeitig. Unter anderem brauchen wir ein Führungszeugnis von Ihnen. Dieses Dokument dient als Nachweis, dass Sie keine Vorstrafen haben.

Beachten Sie bitte:

  • Sie wohnen aktuell in einem Drittstaat (außerhalb EU / EWR / Schweiz)?
    Dann beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Ihrer Einreise ein Führungszeugnis bei der zuständigen Behörde in Ihrem Land.
    Achtung: Zusätzlich brauchen Sie eine Übersetzung von Ihrem ausländischen Führungszeugnis.Zudem benötigen Sie dann ein deutsches Führungszeugnis. Hier erhalten Sie aber eine gesonderte Aufforderung von uns, dies zu beantragen.
  • Sie haben eine EU-Staatsbürgerschaft oder wohnen in der EU/EWR/Schweiz?
    Wenn Sie in Deutschland wohnen, beantragen Sie nach Aufforderung bitte ein europäisches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (Belegart „O“) bei der zuständigen deutschen Behörde.
    Alternativ können Sie das Führungszeugnis vor Ihrer Einreise bei der zuständigen ausländischen Behörde im jeweiligen EU-Mitgliedstaat beantragen. Falls das Führungszeugnis nicht in deutscher Sprache ausgestellt ist, brauchen Sie eine Übersetzung.
    Achtung: Das Führungszeugnis darf nicht älter sein als 3 Monate (gerechnet ab dem Datum, an dem das Dokument bei uns eintrifft).