Eine Kenntnisprüfung/Eignungsprüfung hat folgenden Umfang:

Mündliche Prüfung:

  • Der mündliche Teil der Kenntnisprüfung dauert mindestens 45 und maximal 60 Minuten. Besonderheit Eignungsprüfung: Der mündliche Teil entfällt.

Praktische Prüfung:

  • geringer Ausgleichsbedarf: zwei bis vier Pflegesituationen (mindestens 120 Minuten)
  • mittlerer Ausgleichsbedarf: zwei bis vier Pflegesituationen (mindestens 180 Minuten)
  • hoher Ausgleichsbedarf: zwei bis vier Pflegesituationen (mindestens 240 Minuten)