Damit Sie die Erlaubnis-Urkunde bekommen, müssen Sie uns ein Sprachzertifikat auf dem Niveau B2 des GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) vorlegen. Derzeit ist keine gesonderte Fachsprachenprüfung nötig. Das Sprachzertifikat ist kein Bestandteil der Prüfung auf Gleichwertigkeit der Ausbildung. Sie müssen das Sprachzertifikat daher erst bis zur Erteilung der Urkunde vorlegen. Sie werden zur Vorlage gesondert aufgefordert. Sie müssen kein Sprachzertifikat vorlegen, wenn Sie Folgendes vorweisen können:

  • Deutsch als Muttersprache oder
  • Abschluss einer mindestens zehnjährigen Schulausbildung an einer deutschsprachigen Schule oder
  • Abschluss einer dreijährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache

Nähere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.