Im Anerkennungsverfahren überprüft das Bayerische Landesamt für Pflege die Berufsqualifikationen.
Wenn es wichtige Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und den bayerischen Berufsqualifikationen für Pflegefachhelfer/-innen gibt, dann spricht man von wesentlichen Unterschieden.
Diese Unterschiede können zum Beispiel bei der Dauer der Ausbildung, den vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten und den erlernten Fertigkeiten auftreten.
Bei Personen, die keine volle Anerkennung erhalten, stehen diese Unterschiede im Feststellungsbescheid.