Im Anerkennungsverfahren überprüft das Bayerische Landesamt für Pflege: Gibt es wichtige Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachperson? Zum Beispiel bei der Dauer der Ausbildung, den vermittelten Kenntnissen und Fähigkeiten und den erlernten Fertigkeiten.

Bei Personen, die keine volle Anerkennung erhalten, stehen diese Unterschiede im Anerkennungsbescheid. Sie heißen: wesentliche Unterschiede. Sie können die wesentlichen Unterschiede ausgleichen und damit die volle Gleichwertigkeit erreichen.