Volle Anerkennung bedeutet: Eine ausländische Ausbildung/Berufsqualifikation ist mit den bayerischen Anforderungen rechtlich gleichwertig.
Das heißt, es gibt keine wesentlichen Unterschiede.
Volle Anerkennung bedeutet: Eine ausländische Ausbildung/Berufsqualifikation ist mit den bayerischen Anforderungen rechtlich gleichwertig.
Das heißt, es gibt keine wesentlichen Unterschiede.