Eine ausländische Ausbildung/Berufsqualifikation ist mit der deutschen Berufsqualifikation Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachperson rechtlich gleichwertig. Das heißt, es gibt keine wesentlichen Unterschiede. Wenn Sie die Kriterien der persönlichen Eignung für den Beruf nachweisen, können Sie die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachperson erhalten und dürfen dann als Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachperson in Deutschland arbeiten.