Wenn Sie einen Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachperson stellen, dann überprüft das LfP detailliert, ob Ihre ausländische Qualifikation gleichwertig mit der deutschen Ausbildung ist.

Sie haben die Möglichkeit, auf die Gleichwertigkeitsprüfung zu verzichten.

Der Verzicht auf die Gleichwertigkeitsprüfung kann die Dauer der Verfahrensbearbeitung reduzieren. Auch entstehen für die Beschaffung und Beglaubigung von Unterlagen in der Regel etwas niedrigere Kosten, da weniger Dokumente nötig sind als bei einer Gleichwertigkeitsprüfung.

Nähere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt. Diese Dokumente werden laufend aktualisiert und angepasst.