Eine ausländische Ausbildung/Berufsqualifikation ist mit der deutschen Berufsqualifikation als Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachperson häufig nicht gleichwertig. Der Grund dafür ist: Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation.

Dann gibt es zwei Möglichkeiten, um doch noch die volle Anerkennung zu erhalten:

  • erfolgreiche Teilnahme an einem Anpassungslehrgang
  • erfolgreiches Ablegen einer Eignungsprüfung beziehungsweise Kenntnisprüfung