Das bedeutet, dass Ihre Ausbildung nicht gleichwertig zur bayerischen Ausbildung Pflegefachhelfer/-in nicht erfüllt.
Sie dürfen sich dann nicht Pflegefachhelfer/-in nennen.
Sie dürfen aber als Pflegefachhelfer/-in arbeiten.
Das bedeutet, dass Ihre Ausbildung nicht gleichwertig zur bayerischen Ausbildung Pflegefachhelfer/-in nicht erfüllt.
Sie dürfen sich dann nicht Pflegefachhelfer/-in nennen.
Sie dürfen aber als Pflegefachhelfer/-in arbeiten.