Wir überprüfen, ob Sie alle Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllen. Eine wichtige Voraussetzung ist die Berufsqualifikation. Das Bayerische Landesamt für Pflege vergleicht Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation als Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachperson.
Wir überprüfen, ob Ihre Berufsqualifikation gleichwertig ist. Die Berufsqualifikation ist gleichwertig, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation gibt.