Sie müssen kein Sprachzertifikat vorlegen, wenn Sie Folgendes vorweisen können:

  • Deutsch als Muttersprache oder
  • Abschluss einer mindestens zehnjährigen Schulausbildung an einer deutschsprachigen Schule oder
  • Abschluss einer dreijährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache

Wenn Sie aufgefordert werden, den Sprachnachweis einzureichen, reichen Sie stattdessen bitte einen Nachweis für die Schulausbildung/Berufsausbildung in deutscher Sprache ein.