Sie müssen kein Sprachzertifikat vorlegen, wenn Sie Folgendes vorweisen können:
- Deutsch als Muttersprache oder
- Abschluss einer mindestens zehnjährigen Schulausbildung an einer deutschsprachigen Schule oder
- Abschluss einer dreijährigen Berufsausbildung in deutscher Sprache
Wenn Sie aufgefordert werden, den Sprachnachweis einzureichen, reichen Sie stattdessen bitte einen Nachweis für die Schulausbildung/Berufsausbildung in deutscher Sprache ein.