Ja.

Auch wenn Sie nach Deutschland geflüchtet sind, können Sie die Anerkennung Ihrer Ausbildung/Berufsqualifikation beantragen.

Die berufliche Anerkennung hängt nicht von Ihrem Aufenthaltsstatus und Ihrer Staatsangehörigkeit ab.

Für Ihre berufliche Zukunft kann die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation hilfreich sein.