Sie können den Antrag bei der Behörde außerhalb von Bayern zurückziehen und einen neuen Antrag beim Bayerischen Landesamt für Pflege stellen. Ihr Antrag wird vom Bayerischen Landesamt für Pflege bearbeitet. Im Antrag können Sie Ihre Behörde und das Aktenzeichen angeben. Es wird ein Austausch zwischen den Behörden erfolgen. Wir prüfen die Gleichwertigkeit nach Pflegeberufegesetz.

Nähere Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt.