Voraussetzungen für ein Anerkennungsverfahren sind:
- Sie wollen in Bayern arbeiten.
- Sie haben in Ihrem Herkunftsland eine staatliche oder staatlich anerkannte Berufsqualifikation in der Pflege erworben.
- Sie können Ihre Berufsqualifikation mit einem Abschlusszeugnis nachweisen.
- Sie dürfen in dem Land, in dem Sie ihre Pflegeausbildung gemacht haben, ohne Einschränkungen in Ihrem Beruf arbeiten.
Das Bayerische Landesamt für Pflege vergleicht Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Ausbildung/Berufsqualifikation als Pflegefachfrau/Pflegefachmann/Pflegefachperson.