Achtung: Sie müssen die Förderung beantragen, BEVOR Sie einen Antrag auf Anerkennung beim Bayerischen Landesamt für Pflege stellen.
Es gibt folgende Möglichkeiten für die Finanzierung:
- Person im Ausland (Drittstaat): Es gibt keine Möglichkeit für eine Finanzierung. Die Kosten müssen selbst bezahlt werden oder durch den Arbeitgeber oder die Agentur.
- Person im EU-Ausland: Verschiedene Kosten werden eventuell übernommen (z. B. Anerkennungsgebühr, Übersetzungen, Umzug). Bitte informieren Sie sich bei der EURES (https://eures.europa.eu/index_de). Die ZAV (https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/startseite) kann Sie hierzu beraten.
- Person im Inland: Es gibt die Möglichkeit, dass die Bundesagentur für Arbeit die Kosten bezahlt. Die Möglichkeit gibt es nur, wenn Sie arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind.
Wenn keine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit möglich ist und weitere Voraussetzungen erfüllt sind: Es gibt zwei Fördermöglichkeiten des Bundes:
- Anerkennungszuschuss (Kosten für das Anerkennungsverfahren 100 € bis max. 600 €) (https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/anerkennungszuschuss.php#module7514)