Sie haben verschiedene Möglichkeiten:
Option 1: Sie überprüfen, ob Sie eine separate Stundenübersicht doch beschaffen können. Nur falls dies absolut nicht möglich ist, überprüfen Sie die folgenden Optionen:
Option 2: Sie können einen Auszug aus dem Curriculum Ihres Studiengangs besorgen, auf dem man sieht, wie viele Stunden einem Credit Point entsprechen, gegebenenfalls unterteilt nach verschiedenen Lehrinhalten (Credit Theorie, Credit Praxis etc.).
Beispiel: 1 Credit entspricht x Stunden
Option 3: Sie können eine formlose Bestätigung per E-Mail von der Ausbildungsinstitution anfordern, in der man sieht, wie viele Credit-Werte welchen Stunden entsprechen.
Beispiel: Bestätigung vom Prüfungsamt / von der Studiengangsverwaltung Ihrer Universität
Wenn Sie keinen dieser Nachweise beschaffen können, gibt es diese Möglichkeiten für das weitere Verfahren:
Option 1: Wir stellen den höchsten der drei möglichen Ausgleichsbedarfe fest: Sie müssen in diesem Fall entweder den Anpassungslehrgang III mit 640 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten oder die Kenntnisprüfung mit einem Umfang von 240 Minuten (praktischer Teil) absolvieren. Sie können wählen, welche der beiden Maßnahmen sie bevorzugen. Beachten Sie hierzu bitte auch unseren Flyer „Berufsanerkennung in der Pflege – Anpassungsmaßnahmen“.
Option 2: Sie entscheiden sich für den Verzicht auf vertiefte Gleichwertigkeitsprüfung. In diesem Fall müssen Sie eine Kenntnisprüfung (Umfang 240 Min. im praktischen Teil) ablegen. Ein Anpassungsehrgang ist bei Option 2 nicht möglich. Nähere Informationen zu dieser Alternative finden Sie im Merkblatt „Verzicht auf vertiefte Gleichwertigkeitsprüfung“.