Sie müssen folgenden Nachweis über einen erfolgreichen Anpassungslehrgang einreichen:

  • Drittstaat: Anlage 9 Pflegeberufegesetz (PflBG) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang
  • EU/EWR: Anlage 11 Pflegeberufegesetz (PflBG) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang