Eine Kenntnisprüfung/Eignungsprüfung hat folgenden Umfang:
Mündliche Prüfung:
- Der mündliche Teil der Kenntnisprüfung dauert mindestens 45 und maximal 60 Minuten. Besonderheit Eignungsprüfung: Der mündliche Teil entfällt.
Praktische Prüfung:
- geringer Ausgleichsbedarf: zwei bis vier Pflegesituationen (mindestens 120 Minuten)
- mittlerer Ausgleichsbedarf: zwei bis vier Pflegesituationen (mindestens 180 Minuten)
- hoher Ausgleichsbedarf: zwei bis vier Pflegesituationen (mindestens 240 Minuten)