Weitere Förderverfahren

Angehörigenarbeit

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern will die psychosoziale Beratung für pflegende Angehörige sicherstellen: Pflegende Angehörige sollen von ausgebildeten Fachleuten unterstützt, beraten und damit entlastet werden. Deshalb fördert die Bayerische Staatsregierung sogenannte Fachstellen für pflegende Angehörige.

Grundlage und Höhe der Förderung

Im Rahmen des Förderprogramms „Bayerisches Netzwerk Pflege“ fördert der Freistaat Bayern Familienpflegestationen und Fachstellen für pflegende Angehörige.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Formulare derzeit noch überarbeitet werden und daher nicht alle Vorlagen in der endgültigen Version vorliegen. In der Übergangszeit können sowohl die bisherigen ZBFS-Formulare als auch die hier eingestellten Vordrucke verwendet werden.

Barrierearme Versionen der Formulare befinden sich derzeit in der Umsetzung.

Familienpflegestationen

Familienpflegestationen tragen dazu bei, Familien in besonderen Not- und Krisensituationen zu unterstützen. Die Familienpflege tritt dann ein, wenn die Person, die bisher einen Haushalt mit mindestens einem Kind geführt hat, in der Regel Mutter oder Vater, diesen zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Erholungs- oder Kuraufenthalt nicht mehr selbst oder nicht mehr alleine führen kann. Die qualifizierte Familienpflegerin übernimmt die Betreuung und die Erziehung der Kinder sowie die Versorgung des Haushalts.

Kostenträger sind in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen. Als weitere Kostenträger kommen die Rentenversicherungsträger sowie die Sozial- und Jugendhilfeämter in Betracht.

Der Freistaat Bayern fördert die Familienpflegestationen, um dieses Angebot zu erhalten.

Die Förderpauschale beträgt für eine bedarfsgerechte, vollzeitbeschäftigte staatlich anerkannte Fachkraft jährlich bis zu 7.800 Euro.

Die Anträge sind bis spätestens 31. Dezember des dem Förderjahr vorangehenden Jahres einzureichen.

Fachstellen für pflegende Angehörige

Aufgabe der Fachstellen für pflegende Angehörige ist es, durch psychosoziale Beratung, begleitende Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen älterer pflegebedürftiger Menschen zu verhindern, dass die Angehörigen durch die oft lang andauernde Pflege selbst erkranken und zum Pflegefall werden.

Bayernweit gibt es rund 110 Fachstellen für pflegende Angehörige.

Die Förderpauschale beträgt für eine vollzeitbeschäftigte staatlich anerkannte Fachkraft jährlich bis zu 20.000 Euro. Bei Teilzeitkräften reduziert sich der Betrag entsprechend.

Die Anträge sind bis spätestens 31. Dezember des dem Förderjahr vorangehenden Jahres einzureichen.

Bayerisches Landesamt für Pflege
Förderverfahren
Köferinger Straße 1
92224 Amberg
09621/9669-2543
familienpflege@lfp.bayern.de

Kontaktdaten der Familienpflegestationen finden Sie hier.
Kontaktdaten der Fachstellen für pflegende Angehörige finden Sie hier.

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Was wird gefördert?

Ein zusätzliches Leistungsangebot für Pflegebedürftige soll durch die Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Ehrenamt geschaffen werden. Ziele ist es dabei, die pflegenden Angehörigen zu entlasten und pflegebedürftige Menschen zu unterstützen.

Die Förderung dient insbesondere dazu, Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich Helfenden sowie notwendige Personal- und Sachkosten, die mit der Koordination und Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung und Schulung der Helfenden durch Fachkräfte verbunden sind, zu finanzieren.

Voraussetzungen für Anerkennung und Förderung?

Informationen über die Voraussetzungen zur Anerkennung und Förderung finden Sie hier:

Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) vom 2. Dezember 2008

Als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag, insbesondere zum Auf- und Ausbau dieser Angebote, steht die Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern auch Trägern als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern

Die Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern wurde 2018 initiiert. Sukzessive werden in allen Regierungsbezirken weitere regionale Fachstellen für Demenz und Pflege aufgebaut. Sie sind Anlaufstellen für alle Fragen rund um das Thema „Demenz“, unterstützen den Wissenstransfer sowie den weiteren Auf- und Ausbau von Versorgungsstrukturen und Hilfsangeboten für Menschen mit Demenz sowie deren Angehörige. Die Fachstellen sind zudem Ansprechpartnerinnen für Akteure, die beispielsweise Angebote zur Unterstützung im Alltag aufbauen möchten und beraten diese fachlich.

Weitere Informationen zu den Fachstellen für Demenz und Pflege finden Sie hier.

Bayerisches Landesamt für Pflege
Förderverfahren
Köferinger Straße 1
92224 Amberg
09621/9669-2543
senioren-und-pflege@lfp.bayern.de

Familienpflege

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern will die psychosoziale Beratung für pflegende Angehörige sicherstellen: Pflegende Angehörige sollen von ausgebildeten Fachleuten unterstützt, beraten und damit entlastet werden. Deshalb fördert die Bayerische Staatsregierung sogenannte Fachstellen für pflegende Angehörige.

Grundlage und Höhe der Förderung

Im Rahmen des Förderprogramms „Bayerisches Netzwerk Pflege“ fördert der Freistaat Bayern Familienpflegestationen und Fachstellen für pflegende Angehörige.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Formulare derzeit noch überarbeitet werden und daher nicht alle Vorlagen in der endgültigen Version vorliegen. In der Übergangszeit können sowohl die bisherigen ZBFS-Formulare als auch die hier eingestellten Vordrucke verwendet werden.

Barrierearme Versionen der Formulare befinden sich derzeit in der Umsetzung.

Familienpflegestationen

Familienpflegestationen tragen dazu bei, Familien in besonderen Not- und Krisensituationen zu unterstützen. Die Familienpflege tritt dann ein, wenn die Person, die bisher einen Haushalt mit mindestens einem Kind geführt hat, in der Regel Mutter oder Vater, diesen zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Erholungs- oder Kuraufenthalt nicht mehr selbst oder nicht mehr alleine führen kann. Die qualifizierte Familienpflegerin übernimmt die Betreuung und die Erziehung der Kinder sowie die Versorgung des Haushalts.

Kostenträger sind in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen. Als weitere Kostenträger kommen die Rentenversicherungsträger sowie die Sozial- und Jugendhilfeämter in Betracht.

Der Freistaat Bayern fördert die Familienpflegestationen, um dieses Angebot zu erhalten.

Die Förderpauschale beträgt für eine bedarfsgerechte, vollzeitbeschäftigte staatlich anerkannte Fachkraft jährlich bis zu 7.800 Euro.

Die Anträge sind bis spätestens 31. Dezember des dem Förderjahr vorangehenden Jahres einzureichen.

Kontaktdaten der Familienpflegestationen finden Sie hier.

Fachstellen für pflegende Angehörige

Aufgabe der Fachstellen für pflegende Angehörige ist es, durch psychosoziale Beratung, begleitende Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen älterer pflegebedürftiger Menschen zu verhindern, dass die Angehörigen durch die oft lang andauernde Pflege selbst erkranken und zum Pflegefall werden.

Bayernweit gibt es rund 110 Fachstellen für pflegende Angehörige.

Die Förderpauschale beträgt für eine vollzeitbeschäftigte staatlich anerkannte Fachkraft jährlich bis zu 20.000 Euro. Bei Teilzeitkräften reduziert sich der Betrag entsprechend.

Die Anträge sind bis spätestens 31. Dezember des dem Förderjahr vorangehenden Jahres einzureichen

Kontaktdaten der Fachstellen für pflegende Angehörige finden Sie hier.

Jede Initiatorin bzw. jeder Initiator einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft für pflegebedürftige Erwachsene im Sinne von Art. 2 Abs. 3 Satz 3 PfleWoqG kann einen Antrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung nach der Förderrichtlinie Pflege (WoLeRaF) stellen.

Es wird empfohlen, sich frühzeitig und bereits in der Planungsphase mit der zuständigen Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (bisherige Heimaufsicht), Krankenkassen, Pflegekassen, Trägern der Sozialhilfe, Brandschutzbehörden etc. in Verbindung zu setzen.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ein aussagefähiges Konzept (Beschreibung der ambulant betreuten Wohngemeinschaft, Zielgruppe, Zweck, wie sich das Leben darin gestalten soll etc. und Grundrisspläne)
  • ein Finanzierungsplan für die beantragten Ausgaben getrennt nach Kalenderjahren (im Antragsformular enthalten)
  • ein mittelfristiger Finanzierungsplan für die nächsten fünf Jahre (daraus soll hervorgehen, dass die bezuschusste Maßnahme Aussicht auf längerfristigen Bestand hat)
  • eine Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Zuschuss- Förderung als DAWI-De-minimis- Beihilfe
  • eine Erklärung über Subventionserhebliche Tatsachen

Beispiele für eine Förderung

Gefördert werden können zum Beispiel:

  • Personal- und Sachkosten bzw. Honorarkosten für eine Moderatorin bzw. einen Moderator zum Aufbau des Gremiums der Selbstbestimmung
  • Öffentlichkeitsarbeit für die ambulant betreute Wohngemeinschaft
  • Notwendige Ausgaben für externe Beratungsleistungen, zur Koordination und Organisation sowie zur vorübergehenden Begleitung

Nicht förderfähig sind zum Beispiel:

  • Kosten und Ausgaben für Investitionen (Baukosten)
  • die Konzepterstellung
  • Miete und Mietausfälle
  • Betreuung und Pflege
  • Alltagsbegleitung
  • Schönheitsreparaturen
  • bereits begonnene Maßnahmen (d.h. Verträge geschlossen, Personal eingestellt etc.)

Hier finden Sie die aktuellen Unterlagen zur Antragsstellung.

Bayerisches Landesamt für Pflege
WoLeRaF
Köferinger Straße 1
92224 Amberg
09621/9669-2541
kurzzeitpflege@lpf.bayern.de

Sie können sich per E-Mail unter ???@lfp.bayern.de an uns wenden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.