PRESSEMITTEILUNG
Nr. 27/GP 03.02.2022

Holetschek: Pflegeeinrichtungen brauchen Sicherheit für die Zukunft ­Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister erläutert die Verlängerung des coronabedingten Ausgleichs von Investitionskosten in Pflegeeinrichtungen

Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek hat die Verlängerung des finanziellen Ausgleichs von Investitionskosten bei vollstationären Pflegeeinrichtungen und Tagespflegeeinrichtungen als wichtigen Schritt bezeichnet. Holetschek betonte am Donnerstag: „Wir brauchen unsere Pflegeeinrichtungen – und unsere Pflegeeinrichtungen brauchen Sicherheit für die Zukunft. Wir müssen alles dafür tun, dass die Einrichtungen durch die Pandemie nicht in wirtschaftliche Existenznöte geraten. Wir setzen den Ausgleich von Investitionskosten bei Pflegeeinrichtungen daher bis zum 30. Juni 2022 fort.“

Der Minister erläuterte: „Vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Tagespflegeeinrichtungen erhalten also weiterhin einen Ausgleich für coronabedingte Mindereinnahmen im Bereich der Investitionskosten. Wir stellen dafür neun Millionen Euro zur Verfügung.“

Der Ministerrat hatte am 1. Februar 2022 der Verlängerung des Ausgleichszeitraums für diese investiven Mindereinnahmen zugestimmt. Holetschek ergänzte: „Ich freue mich, dass wir die Fortsetzung im Ministerrat am Dienstag beschließen konnten. Die Staatsregierung zeigt hier klar, wie wichtig uns Pflege in Bayern ist. Vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Tagespflegeeinrichtungen sind für die Betreuung und Versorgung der Pflegebedürftigen in Bayern von immenser Bedeutung – auch in der Pandemie.“

Der Ministerrat hatte bereits am 10. November 2020 und am 15. Juni 2021 beschlossen, für Tagespflegeeinrichtungen und vollstationäre Pflegeeinrichtungen einen Ausgleich für Mindereinnahmen im Bereich der Investitionskosten zu gewähren, die auf die Bewohnerinnen und Bewohner umgelegt werden. Konkret wurde für Tagespflegeeinrichtungen ein Ausgleich in Höhe von 90 Prozent und für Pflegeeinrichtungen ein Ausgleich in Höhe von 80 Prozent der Mindereinnahmen als Billigkeitsleistung durch den Freistaat Bayern gewährt. Die Mindereinnahmen konnten bis zum 31. Dezember 2021 ausgeglichen werden.

Der Minister erläuterte: „Bis Ende des letzten Jahres lagen dem Landesamt für Pflege rund 500 Anträge von Pflegeheimen und 300 Anträge von Tagespflegeeinrichtungen vor. Das ist fast ein Drittel der Pflegeheime und deutlich mehr als die Hälfte der Tagespflegeeinrichtungen in Bayern! Klar ist damit: Unser Programm ‚COPFLEGEInvest‘ ist ein wertvoller Beitrag des Freistaats, um den Erhalt der Einrichtungen sicherzustellen.“

Holetschek unterstrich: „Die Corona-Pandemie stellt unsere Pflegeeinrichtungen noch immer vor große Herausforderungen. Es ist daher wichtig, dass wir die finanzielle Unterstützung für die Einrichtungen lückenlos und unbürokratisch verlängern.“

Die bereits bis zum Ablauf des 30. November 2021 gestellten Anträge sollen für den verlängerten Bezugszeitraum fortgelten, um eine Neuantragstellung zu vermeiden. Lediglich die konkreten Mindereinnahmen sind dem Landesamt für Pflege für diesen Zeitraum noch nachzuweisen.

Die entsprechend geänderte Richtlinie Corona-Pflege-Investitionsumlage (CoPflegeInvestR) wird in Kürze veröffentlicht und ist dann auf der Webseite des Landesamts für Pflege unter www.lfp.bayern.de/copflege zu finden.