Pressemitteilung
München, 12. Dezember 2025
PM 243/GP
Gerlach: Bayerischer Demenzfonds fördert zusätzliche Projekte mit knapp 143.000 Euro – Bayerns Gesundheitsministerin setzt sich für mehr Teilhabe von Menschen mit Demenz ein
München, 12. Dezember 2025
PM 243/GP
Gerlach: Bayerischer Demenzfonds fördert zusätzliche Projekte mit knapp 143.000 Euro – Bayerns Gesundheitsministerin setzt sich für mehr Teilhabe von Menschen mit Demenz ein
Das Expertengremium für den Bayerischen Demenzfonds hat zwölf weitere Projekte für eine Förderung mit einer Gesamtsumme von knapp 143.000 Euro ausgewählt. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach am Freitag hingewiesen. Die Ministerin betonte: „Es muss selbstverständlich sein, dass Menschen mit Demenz einen Platz mitten in unserer Gesellschaft haben. Dafür müssen wir konkrete Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe schaffen. Mit dem Demenzfonds fördern wir daher verschiedene Ansätze, die genau das tun. In der ersten Förderrunde 2025 des Bayerischen Demenzfonds werden dafür knapp 143.000 Euro zur Verfügung gestellt.“
Gerlach erläuterte: „Gefördert werden beispielsweise Teilhabemöglichkeiten im kulturellen, musischen, sportlichen oder sozialen Bereich. So können von Demenz Betroffene beispielsweise Führungen im Museum erhalten, ein Konzert besuchen oder an einer Bewegungsgruppe teilnehmen. Ich begrüße insbesondere, dass auch die zusätzliche Fördermöglichkeit für Kommunen genutzt wird, um vor Ort demenzsensible Programme aufzubauen.“
Der Präsident des Landesamts für Pflege, Bernhard Scheibl, ergänzte: „Die Förderung von Teilhabeangeboten und demenzsensibler Kommunen ist ein zentraler Baustein, damit Menschen mit Demenz sowie ihre An- und Zugehörigen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Ich freue mich daher sehr, dass in der ersten Förderrunde 2025 des Bayerischen Demenzfonds wieder zahlreiche Anträge ein positives Votum des Expertengremiums erhalten haben.“
Von den eingereichten Projekten wurden die folgenden zwölf für eine Förderung ausgewählt:
Fördersäule 1: Teilhabeangebote
• Ensemble ZeitRaum – die demenzfreundliche Theatergruppe
Malteser Hilfsdienst e.V.
• Netzwerk Auszeithöfe Bayern II
Verein Soziale Landwirtschaft Bayern e.V.
• Erinnerungskoffer SSV Jahn für Menschen mit Demenz
HerzlichGern – Einzelunternehmen Sandra Kapinsky
• Regelmäßige Tanz-Veranstaltungen für Menschen mit und ohne Demenz mit dem Herbst-Ball „Vergissmeinnicht“ als Auftakt
Tanzschule Streng – Weißengarten e.K.
• Melodie des Lebens mit Demenz
Gesundheitsregionplus, Landkreis Dingolfing-Landau
• Fit im Alter – mit Bewegung gegen Demenz
Caritasverband Landkreis Kitzingen e.V.
• Pause von Zuhause – Stammtische
Curatorium Altern gestalten
• Gemeinsam unterwegs im Olympiapark – Erleben, Erinnern, Begegnen
Curatorium Altern gestalten
Fördersäule 2: Demenzsensible Kommunen
• Demenzprävention im Landkreis Landsberg am Lech
Landkreis Landsberg am Lech
• Demenzfreundliche Kommune Nittendorf
Markt Nittendorf
• Aufbau einer demenzfreundlichen Kommune in Neu-Ulm
Stadt Neu-Ulm
• Entwicklung einer demenzsensiblen Gemeinde
Gemeinde Neuendettelsau
Die Ministerin erläuterte: „Die Entscheidung, welche Vorhaben gefördert werden, treffen die sechs Mitglieder des interdisziplinären Expertengremiums. Sie bewerten die eingesendeten Ideen aus kommunaler, wissenschaftlicher und fachpraktischer Perspektive.“
Gerlach betonte: „Ich ermutige alle, sich mit kreativen Ideen einzubringen und Bewerbungen beim Landesamt für Pflege einzureichen! Einsendeschluss für die laufende zweite Förderrunde ist der 31. Dezember 2025.“
Förderanträge können jeweils zum 30. Juni und zum 31. Dezember an das Landesamt für Pflege (LfP) gerichtet werden – per E-Mail an demenzfonds@lfp.bayern.de oder per Post an das Bayerische Landesamt für Pflege, Referat 32 – Geschäftsstelle des Bayerischen Demenzfonds, Mildred-Scheel-Str. 4, 92224 Amberg.
Eine Förderung ist einmalig mit bis zu 15.000 Euro für die Fördersäule 1 „Teilhabeangebote“ möglich. Einen Musterantrag zur Orientierung beim Ausfüllen der Antragsunterlagen finden Interessierte auf der Website des LfP. Daneben gibt es auch die Fördermöglichkeit für „demenzsensible Kommunen“: Wenn eine Kommune ein nachhaltiges Programm mit mindestens drei Maßnahmen für Menschen mit und ohne Demenz auf- oder ausbaut und damit die Solidarität mit Betroffenen sowie deren An- und Zugehörigen stärkt, kann sie dafür bis zu 20.000 Euro Förderung beantragen. Der Förderzeitraum für beide Fördersäulen beträgt maximal 18 Monate.
Zudem können bis jeweils zum 31. Dezember wissenschaftliche Arbeiten eingereicht werden, die sich mit praxisbezogenen Fragestellungen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen im häuslichen Umfeld befassen. Die Arbeit sollte einen Bezug zum Freistaat Bayern haben und zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits abgeschlossen sein. Bewerbungen mit Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Dissertationen oder Habilitationen sind noch bis zum 31. Dezember 2025 möglich. Der Wissenschaftspreis ist mit 1.000 Euro dotiert.
Der Bayerische Demenzfonds finanziert sich aus Spenden und aus Mitteln des Freistaats Bayern. Spenden können auf folgendes Konto einbezahlt werden: Staatsoberkasse Bayern, Bayerische Landesbank München, IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15, BIC: BYLADEMMXXX, Verwendungszweck: PK-Nr. 2528.1000.0034 Bayerischer Demenzfonds. Spendenbescheinigungen werden automatisch erstellt, sofern die Spender ihre Adresse angegeben haben.
Weitere Informationen zum Demenzfonds sowie zu den Antragsunterlagen finden Interessierte unter www.demenzfonds.bayern.de.
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PM 243/GP
Gerlach: Bayerischer Demenzfonds fördert zusätzliche Projekte mit knapp 143.000 Euro – Bayerns Gesundheitsministerin setzt sich für mehr Teilhabe von Menschen mit Demenz ein
München, 12. Dezember 2025
PM 243/GP
Gerlach: Bayerischer Demenzfonds fördert zusätzliche Projekte mit knapp 143.000 Euro – Bayerns Gesundheitsministerin setzt sich für mehr Teilhabe von Menschen mit Demenz ein
Das Expertengremium für den Bayerischen Demenzfonds hat zwölf weitere Projekte für eine Förderung mit einer Gesamtsumme von knapp 143.000 Euro ausgewählt. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach am Freitag hingewiesen. Die Ministerin betonte: „Es muss selbstverständlich sein, dass Menschen mit Demenz einen Platz mitten in unserer Gesellschaft haben. Dafür müssen wir konkrete Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe schaffen. Mit dem Demenzfonds fördern wir daher verschiedene Ansätze, die genau das tun. In der ersten Förderrunde 2025 des Bayerischen Demenzfonds werden dafür knapp 143.000 Euro zur Verfügung gestellt.“
Gerlach erläuterte: „Gefördert werden beispielsweise Teilhabemöglichkeiten im kulturellen, musischen, sportlichen oder sozialen Bereich. So können von Demenz Betroffene beispielsweise Führungen im Museum erhalten, ein Konzert besuchen oder an einer Bewegungsgruppe teilnehmen. Ich begrüße insbesondere, dass auch die zusätzliche Fördermöglichkeit für Kommunen genutzt wird, um vor Ort demenzsensible Programme aufzubauen.“
Der Präsident des Landesamts für Pflege, Bernhard Scheibl, ergänzte: „Die Förderung von Teilhabeangeboten und demenzsensibler Kommunen ist ein zentraler Baustein, damit Menschen mit Demenz sowie ihre An- und Zugehörigen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Ich freue mich daher sehr, dass in der ersten Förderrunde 2025 des Bayerischen Demenzfonds wieder zahlreiche Anträge ein positives Votum des Expertengremiums erhalten haben.“
Von den eingereichten Projekten wurden die folgenden zwölf für eine Förderung ausgewählt:
Fördersäule 1: Teilhabeangebote
• Ensemble ZeitRaum – die demenzfreundliche Theatergruppe
Malteser Hilfsdienst e.V.
• Netzwerk Auszeithöfe Bayern II
Verein Soziale Landwirtschaft Bayern e.V.
• Erinnerungskoffer SSV Jahn für Menschen mit Demenz
HerzlichGern – Einzelunternehmen Sandra Kapinsky
• Regelmäßige Tanz-Veranstaltungen für Menschen mit und ohne Demenz mit dem Herbst-Ball „Vergissmeinnicht“ als Auftakt
Tanzschule Streng – Weißengarten e.K.
• Melodie des Lebens mit Demenz
Gesundheitsregionplus, Landkreis Dingolfing-Landau
• Fit im Alter – mit Bewegung gegen Demenz
Caritasverband Landkreis Kitzingen e.V.
• Pause von Zuhause – Stammtische
Curatorium Altern gestalten
• Gemeinsam unterwegs im Olympiapark – Erleben, Erinnern, Begegnen
Curatorium Altern gestalten
Fördersäule 2: Demenzsensible Kommunen
• Demenzprävention im Landkreis Landsberg am Lech
Landkreis Landsberg am Lech
• Demenzfreundliche Kommune Nittendorf
Markt Nittendorf
• Aufbau einer demenzfreundlichen Kommune in Neu-Ulm
Stadt Neu-Ulm
• Entwicklung einer demenzsensiblen Gemeinde
Gemeinde Neuendettelsau
Die Ministerin erläuterte: „Die Entscheidung, welche Vorhaben gefördert werden, treffen die sechs Mitglieder des interdisziplinären Expertengremiums. Sie bewerten die eingesendeten Ideen aus kommunaler, wissenschaftlicher und fachpraktischer Perspektive.“
Gerlach betonte: „Ich ermutige alle, sich mit kreativen Ideen einzubringen und Bewerbungen beim Landesamt für Pflege einzureichen! Einsendeschluss für die laufende zweite Förderrunde ist der 31. Dezember 2025.“
Förderanträge können jeweils zum 30. Juni und zum 31. Dezember an das Landesamt für Pflege (LfP) gerichtet werden – per E-Mail an demenzfonds@lfp.bayern.de oder per Post an das Bayerische Landesamt für Pflege, Referat 32 – Geschäftsstelle des Bayerischen Demenzfonds, Mildred-Scheel-Str. 4, 92224 Amberg.
Eine Förderung ist einmalig mit bis zu 15.000 Euro für die Fördersäule 1 „Teilhabeangebote“ möglich. Einen Musterantrag zur Orientierung beim Ausfüllen der Antragsunterlagen finden Interessierte auf der Website des LfP. Daneben gibt es auch die Fördermöglichkeit für „demenzsensible Kommunen“: Wenn eine Kommune ein nachhaltiges Programm mit mindestens drei Maßnahmen für Menschen mit und ohne Demenz auf- oder ausbaut und damit die Solidarität mit Betroffenen sowie deren An- und Zugehörigen stärkt, kann sie dafür bis zu 20.000 Euro Förderung beantragen. Der Förderzeitraum für beide Fördersäulen beträgt maximal 18 Monate.
Zudem können bis jeweils zum 31. Dezember wissenschaftliche Arbeiten eingereicht werden, die sich mit praxisbezogenen Fragestellungen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz sowie ihren An- und Zugehörigen im häuslichen Umfeld befassen. Die Arbeit sollte einen Bezug zum Freistaat Bayern haben und zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits abgeschlossen sein. Bewerbungen mit Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Dissertationen oder Habilitationen sind noch bis zum 31. Dezember 2025 möglich. Der Wissenschaftspreis ist mit 1.000 Euro dotiert.
Der Bayerische Demenzfonds finanziert sich aus Spenden und aus Mitteln des Freistaats Bayern. Spenden können auf folgendes Konto einbezahlt werden: Staatsoberkasse Bayern, Bayerische Landesbank München, IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15, BIC: BYLADEMMXXX, Verwendungszweck: PK-Nr. 2528.1000.0034 Bayerischer Demenzfonds. Spendenbescheinigungen werden automatisch erstellt, sofern die Spender ihre Adresse angegeben haben.
Weitere Informationen zum Demenzfonds sowie zu den Antragsunterlagen finden Interessierte unter www.demenzfonds.bayern.de.