Pressemitteilung
München, 6. Februar 2026
PM 19/GP
Bayern reformiert die Aufsicht über Pflegeheime – Gesundheits- und Pflegeministerin Gerlach: Neue Verteilung der Aufgaben schafft mehr Klarheit und weniger Bürokratie

Bayern wird die Aufsicht über die Pflegeheime reformieren. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach am Freitag hingewiesen. Sie betonte: „Mit der neuen Struktur wird mehr Klarheit bei den Zuständigkeiten geschaffen und der Informationsaustausch verbessert. Zugleich bauen wir unnötige Bürokratie ab – ohne Abstriche bei der Wirksamkeit der Kontrollen.“

Gerlach erläuterte: „Wir bündeln die jährlichen Regelprüfungen beim Medizinischen Dienst. Die ‚Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht‘ sind dagegen auch künftig für anlassbezogene ordnungsrechtliche Prüfungen zuständig. Und ihr Beratungsansatz wird deutlich gestärkt.“

Bislang haben sowohl der Medizinische Dienst als auch die ‚Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht‘ (FQA) jährliche Regelprüfungen durchgeführt. Die FQA bleiben weiterhin ordnungsrechtlich zuständig und zentrale Ansprechpartner vor Ort. Ihr Schwerpunkt soll künftig stärker auf der Beratung der Pflegeheime und deren Unterstützung und Begleitung liegen. Bei Beschwerden oder Hinweisen auf mögliche Versorgungsdefizite können die Fachstellen auch weiterhin kurzfristig anlassbezogen prüfen und konsequent reagieren.

Gerlach unterstrich: „Es geht nicht um weniger Aufmerksamkeit, sondern um mehr Wirksamkeit. Mit der Reform schaffen wir eine effiziente Pflegeaufsicht, die Qualität sichert und gleichzeitig den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Pflegekräfte leisten täglich Herausragendes – das verdient eine faire und zielgerichtete Aufsicht.“

Für das neue Modell wurden in den vergangenen Monaten Modellprojekte mit dem Medizinischen Dienst, der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen (ARGE), den Bezirksregierungen und den FQA erarbeitet und bewertet. Auch Trägerverbände, Städte und Kommunen wurden in die Überlegungen einbezogen. Nun wird eine deutliche Verzahnung und Zusammenarbeit durch den Abbau von Doppelprüfungen zwischen MD und FQA geschaffen, die durch eine Gesetzesänderung (PfleWoqG) weiter vorangetrieben werden soll.

Gerlach betonte: „Wir nehmen die Reform mit der nötigen Sorgfalt und im engen Schulterschluss mit allen Beteiligten in Angriff. Die Fachstellen vor Ort bleiben dabei eine tragende Säule der Pflegeaufsicht in Bayern. Sie sind nah an den Einrichtungen und können vor Ort schnell handeln, wenn Unterstützung oder Eingreifen erforderlich ist.“

Mit der Reform will Bayern auch Impulse auf Bundesebene setzen und zeigen, wie innerhalb der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen spürbare Verbesserungen für Pflegebedürftige, Einrichtungen und Beschäftigte erreicht werden können. Gerlach betonte: „Bayern setzt hier ein klares Zeichen: Qualitätssicherung und Entbürokratisierung sind kein Widerspruch.“

Die Weiterentwicklung der Pflegeaufsicht erfordert eine Gesetzesänderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG). Auf Basis der Modellprojekte und deren Bewertungen unter Einbindung der relevanten Akteure sollen die notwendigen Regelungsansätze nun konkretisiert und eine Gesetzesänderung angestoßen werden.

Im Freistaat gibt es auch die zentrale Anlaufstelle „Pflege-SOS Bayern“ zur Meldung von Missständen in Pflegeeinrichtungen. Sie nahm am 7. März 2022 ihre Arbeit auf. Auch mit Hinweisen aus dieser Informationsquelle können die zuständigen Behörden Beschwerden nachgehen und erforderliche Maßnahmen ergreifen. Die Stelle ist telefonisch (09621 966 966 0), per Mail (pflege-sos@lfp.bayern.de) oder über das Online-Kontaktformular erreichbar.

Pressemitteilung
München, 6. Februar 2026
PM 19/GP
Bayern reformiert die Aufsicht über Pflegeheime – Gesundheits- und Pflegeministerin Gerlach: Neue Verteilung der Aufgaben schafft mehr Klarheit und weniger Bürokratie

Bayern wird die Aufsicht über die Pflegeheime reformieren. Darauf hat Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach am Freitag hingewiesen. Sie betonte: „Mit der neuen Struktur wird mehr Klarheit bei den Zuständigkeiten geschaffen und der Informationsaustausch verbessert. Zugleich bauen wir unnötige Bürokratie ab – ohne Abstriche bei der Wirksamkeit der Kontrollen.“

Gerlach erläuterte: „Wir bündeln die jährlichen Regelprüfungen beim Medizinischen Dienst. Die ‚Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht‘ sind dagegen auch künftig für anlassbezogene ordnungsrechtliche Prüfungen zuständig. Und ihr Beratungsansatz wird deutlich gestärkt.“

Bislang haben sowohl der Medizinische Dienst als auch die ‚Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht‘ (FQA) jährliche Regelprüfungen durchgeführt. Die FQA bleiben weiterhin ordnungsrechtlich zuständig und zentrale Ansprechpartner vor Ort. Ihr Schwerpunkt soll künftig stärker auf der Beratung der Pflegeheime und deren Unterstützung und Begleitung liegen. Bei Beschwerden oder Hinweisen auf mögliche Versorgungsdefizite können die Fachstellen auch weiterhin kurzfristig anlassbezogen prüfen und konsequent reagieren.

Gerlach unterstrich: „Es geht nicht um weniger Aufmerksamkeit, sondern um mehr Wirksamkeit. Mit der Reform schaffen wir eine effiziente Pflegeaufsicht, die Qualität sichert und gleichzeitig den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Pflegekräfte leisten täglich Herausragendes – das verdient eine faire und zielgerichtete Aufsicht.“

Für das neue Modell wurden in den vergangenen Monaten Modellprojekte mit dem Medizinischen Dienst, der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen (ARGE), den Bezirksregierungen und den FQA erarbeitet und bewertet. Auch Trägerverbände, Städte und Kommunen wurden in die Überlegungen einbezogen. Nun wird eine deutliche Verzahnung und Zusammenarbeit durch den Abbau von Doppelprüfungen zwischen MD und FQA geschaffen, die durch eine Gesetzesänderung (PfleWoqG) weiter vorangetrieben werden soll.

Gerlach betonte: „Wir nehmen die Reform mit der nötigen Sorgfalt und im engen Schulterschluss mit allen Beteiligten in Angriff. Die Fachstellen vor Ort bleiben dabei eine tragende Säule der Pflegeaufsicht in Bayern. Sie sind nah an den Einrichtungen und können vor Ort schnell handeln, wenn Unterstützung oder Eingreifen erforderlich ist.“

Mit der Reform will Bayern auch Impulse auf Bundesebene setzen und zeigen, wie innerhalb der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen spürbare Verbesserungen für Pflegebedürftige, Einrichtungen und Beschäftigte erreicht werden können. Gerlach betonte: „Bayern setzt hier ein klares Zeichen: Qualitätssicherung und Entbürokratisierung sind kein Widerspruch.“

Die Weiterentwicklung der Pflegeaufsicht erfordert eine Gesetzesänderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG). Auf Basis der Modellprojekte und deren Bewertungen unter Einbindung der relevanten Akteure sollen die notwendigen Regelungsansätze nun konkretisiert und eine Gesetzesänderung angestoßen werden.

Im Freistaat gibt es auch die zentrale Anlaufstelle „Pflege-SOS Bayern“ zur Meldung von Missständen in Pflegeeinrichtungen. Sie nahm am 7. März 2022 ihre Arbeit auf. Auch mit Hinweisen aus dieser Informationsquelle können die zuständigen Behörden Beschwerden nachgehen und erforderliche Maßnahmen ergreifen. Die Stelle ist telefonisch (09621 966 966 0), per Mail (pflege-sos@lfp.bayern.de) oder über das Online-Kontaktformular erreichbar.