Was ist das Bayerische Landes-Pflege-Geld?
Sie haben am 31.12. Ihren Haupt-Wohnsitz in Bayern und
haben Pflege-Grad 2 oder höher.
Das Land Bayern will sie unterstützen.
Wer kann das Geld bekommen?
• Sie haben Pflege-Grad 2 oder höher.
• Sie haben am 31.12. Ihren Haupt-Wohnsitz in Bayern.
• Sie stellen einen Antrag.
Wie viel Geld gibt es?
Es sind 500 Euro pro Jahr.
Für dieses Geld müssen Sie keine Steuern bezahlen.
Das heißt: Sie dürfen das Geld gesamt behalten.

Was müssen Sie tun?
- Sie müssen einmal einen Antrag stellen.
- Der Antrag gilt auch für die nächsten Jahre.
- Sie oder jemand anderes muss uns Bescheid geben,
wenn sich etwas Wichtiges ändert.
Zum Beispiel:
- Ihr Pflege-Grad ändert sich.
Ihr neuer Pflege-Grad ist 1 oder
Ihr Pflegegrad fällt weg. - Sie ziehen um.
- Sie haben ein neues Bank-Konto.
- Die Person mit Landes-Pflege-Geld stirbt.

Wie können Sie den Antrag stellen?
Sie können den Antrag online, per Post, E-Mail oder Fax an uns schicken.
Der Antrag muss bis zum 31.03. gestellt werden.
- Per Post:
Sie möchten den Antrag selbst ausdrucken:
- Klicken Sie hier. Hier finden Sie den Antrag.
- Laden Sie den Antrag runter.
- Sie können direkt am Computer ausfüllen.
(Oder mit der Hand nach dem Ausdrucken.) - Drucken Sie den Antrag aus.
Oder: Sie möchten den Antrag per Post bekommen.
Wenn Sie den Antrag per Post bekommen möchten, klicken Sie hier.
Schicken Sie den Brief an das
Bayerische Landes-Amt für Pflege.
Die Adresse ist:
Bayerisches Landesamt für Pflege
Landespflegegeld
Mildred-Scheel-Straße 4
92224 Amberg

- Per E-Mail
Sie können den Antrag an landespflegegeld@lfp.bayern.de schicken. - Per Fax
Sie können den Antrag an die Faxnummer 09 621 96 69 22 22 schicken
Haben Sie eine Frage?
Rufen Sie uns an.
Unsere Telefon-Nummer ist: 09 621 96 69 24 44
Sie erreichen uns:
- am Montag und Dienstag von 10 bis 12 Uhr.
- am Donnerstag von 14 bis 16 Uhr.
Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Unsere E-Mail-Adresse ist: landespflegegeld@lfp.bayern.de.

