Förderrichtlinie Fortbildung Pflege – FoPfFöR

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Führungskompetenzen und der Resilienz der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen

Um die Führungskompetenzen und die Resilienz der in Pflegeeinrichtung tätigen Personen in Bayern zu stärken, fördert der Freistaat Bayern Maßnahmen für Führungskräfte sowie resilienzstärkende Maßnahmen für Beschäftigte in ambulanten und stationären nach § 71 SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtungen.

Gefördert werden Fortbildungsmaßnahmen zur Stärkung der Führungskompetenz für Führungskräfte (Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Hauswirtschaftsleitung) als auch resilienzstärkende Maßnahmen für Beschäftigte in ambulanten und stationären nach § 71 SGB XI zugelassenen Pflegeeinrichtungen in Bayern.

Zuwendungsfähig sind die für die Fortbildungsmaßnahmen entstehenden Teilnehmergebühren.

Im Bereich der Führungskräfte beträgt die Förderung pro Person höchstens 5.000 Euro pro Fortbildungsmaßnahme, für resilienzstärkende Maßnahmen für Beschäftigte beträgt die Förderung pro Person höchstens 500 Euro pro Fortbildungsmaßnahme.

Der Antrag ist grundsätzlich in elektronischer Form über den Bayerischen Formularserver mittels des dort bereitgestellten Antragsformulars zu stellen.

Anträge auf Förderung nach der Förderrichtlinie Fortbildung Pflege – FoPfFöR sind zukünftig in elektronischer Form über den Bayerischen Formularserver online zu stellen.

Bis auf weiteres erhalten Sie ein Antragsformular auf Anfrage beim unten angegebenen Kontakt.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

Bayerisches Landesamt für Pflege
Abteilung Förderverfahren
Postfach 13 65
92203 Amberg
Telefon: +49 9621 9669-2999
fortbildung-pflege@lfp.bayern.de

telefonische Service-Zeiten:
Mo-Fr, 10:00 – 12:00 Uhr
Mo & Do, 14:00 – 16:00 Uhr