Ich habe bereits einen Anerkennungsbescheid als Pflegefachhelfer/in in Bayern von der Regierung Oberfranken. Der Bescheid wurde erlassen, bevor das LfP zuständig wurde. Muss ich mir einen neuen Bescheid ausstellen lassen?
Nein. Der Bescheid der Regierung Oberfranken ist weiterhin rechtskräftig. [...]