Wir sind von der Regierung von Oberbayern gemäß § 20a & b als „vergleichbar anerkannte Einrichtung“ anerkannt. Dürfen wir weiterhin Anerkennungslehrgänge sowie Kenntnisprüfungen abnehmen? Dürfen wir weiterhin in allen Regierungsbezirken tätig werden?
Da sich die Anerkennungsverfahren ab dem 01.07.2023 ausschließlich nach [...]