Kann ich eine Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 48 a Pflegeberufegesetz (PflBG) gesondert/isoliert beantragen?
Nein. Sie müssen zuerst einen Antrag auf Anerkennung als [...]
Nein. Sie müssen zuerst einen Antrag auf Anerkennung als [...]
Antragstellende mit einer abgeschlossenen oder anerkannten Ausbildung aus den [...]
Nein. Die nach dem alten Recht erworbenen Berufsbezeichnungen gelten [...]
Nähere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt. Wir können [...]
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Voraussetzungen für ein Anerkennungsverfahren sind: Sie wollen in Bayern [...]