Der Bayerische Demenzfonds
Der Bayerische Demenzfonds ist Teil der Bayerischen Demenzstrategie. Durch ihn sollen lokale Projekte und wissenschaftliche Arbeiten gefördert werden, die dabei helfen, dass Menschen mit Demenz und ihre Zu- und Angehörigen trotz der Erkrankung auch weiter am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die Geschäftsstelle des Bayerischen Demenzfonds ist am LfP angesiedelt. Die Arbeit der Geschäftsstelle ist durch die drei Säulen FÖRDERN, AUSZEICHNEN, SPENDEN gekennzeichnet.
Fördern
Der Bayerische Demenzfonds fördert seit dem 01. Januar 2020 Projekte zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren Zu- und Angehörigen. Das sind z.B.:
- kulturelle, musische, sportliche oder andere soziale Angebote für Menschen mit Demenz sowie deren Zu- und Angehörigen,
- generationenübergreifende Angebote mit Angehörigen und/oder Betroffenen.
Vorrangig werden Projekte gefördert, die dem jeweiligen Förderschwerpunkt entsprechen. Dieser Schwerpunkt wird jedes Jahr neu festgelegt und bekannt gemacht. Der Förderschwerpunkt für die Jahre 2020 und 2021 lautet Teilhabe.
Die Projekte sollen insbesondere von bürgerschaftlichen Engagement getragen sein bzw. integrative Ansätze enthalten.
Es können alle natürlichen und juristischen Personen, die sich im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Demenz und deren Zu- und Angehörigen in Bayern engagieren, gefördert werden. Die Förderung des Projektes setzt voraus, dass dieses noch nicht begonnen wurde.
Die Förderhöhe beträgt 2.000 bis 10.000 Euro, jedoch höchstens bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderzeitraum beträgt maximal 12 Monate.
Der Antrag ist schriftlich bis spätestens 30. Juni bzw. 31. Dezember (Eingang beim Landesamt für Pflege) zu stellen. Dazu ist das bereitgestellte Antragsformular zu verwenden.
Auszeichnen
Aus Mitteln des Bayerischen Demenzfonds werden jährlich Preise für wissenschaftliche Arbeiten vergeben, die sich mit praxisbezogenen Fragestellungen befassen.
Es können Autorinnen und Autoren, die sich im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit mit praxisbezogenen Fragestellungen zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe für Menschen mit Demenz und ihren Zu- und Angehörigen befassen, ausgezeichnet werden. Die Arbeit soll einen Bezug zum Freistaat Bayern haben und zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen sein.
Es wird eine Geldprämie von 1.000 Euro vergeben.
Die Bewerbung ist bis spätestens 31. Dezember des Vorjahres (Eingang beim Landesamt für Pflege) einzureichen. Dazu ist das bereitgestellte Antragsformblatt zu verwenden.
Spenden
Der Bayerische Demenzfonds finanziert Projekte zum einen aus Mitteln des Freistaats Bayern, zum anderen aus freiwilligen Spenden. Soweit Spenden mit der Zweckbestimmung für ein konkretes Projekt verbunden sind, kann dieses Projekt nicht mit Landesmitteln ergänzt werden.
Jeder Euro fließt in die Arbeit des Bayerischen Demenzfonds und damit in das Engagement für Menschen mit Demenz und ihre Zu- und Angehörigen. Jeder Beitrag ist wertvoll und willkommen!
Spendenkonto:
Staatsoberkasse Bayern
Bayerische Landesbank München
IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15
BIC: BYLADEMM
Verwendungszweck: PK-Nr. 2528.1000.0034 Bayerischer Demenzfonds
Ihre Spende können Sie steuerlich geltend machen. Spendenbescheinigungen ab einer Spendenhöhe von 200 Euro werden automatisch ausgestellt, sofern die Adresse der Spenderin oder des Spenders angegeben ist. Bei einer Spende unter 200 Euro gilt Ihr Überweisungsträger als Spendenquittung.
- Flyer des Bayerischen Demenzfonds
- Antragsphase I: Antrag auf Gewährung einer Projektförderung aus dem Bayerischen Demenzfonds gemäß der Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe – DEMTeil
- Antragsformblatt für Auszeichnungen wissenschaftlicher Arbeiten gemäß der Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe – DEMTeil
Hinweis: Nachfolgende Unterlagen sind erst nach positiver Rückmeldung durch das Landesamt für Pflege einzureichen. Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag auf Projektförderung zunächst nur die Unterlagen der Antragsphase I. Die Geschäftsstelle steht Ihnen gerne beratend zur Verfügung.
- Antragsphase II: Antrag auf Gewährung einer Projektförderung aus dem Bayerischen Demenzfonds gemäß der Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe – DEMTeil
- Subventionserhebliche Tatsachen im Rahmen des Zuwendungsverfahrens zur Förderrichtlinie DEMTeil
- Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Förderung als De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013
- Erläuterungen für die Gewährung einer De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K)
Bayerisches Landesamt für Pflege
Abteilung 3: Pflegefachliche Aufgaben
Geschäftsstelle Bayerischer Demenzfonds
Köferinger Straße 1
92224 Amberg
Telefon: 09621 9669 2666
E-Mail: demenzfonds@lfp.bayern.de