E-Rezept
Wie funktioniert das E-Rezept?
Mithilfe der Anwendung Kommunikation im Medizinwesen (KIM) können E-Rezepte digital angefordert, weitergeleitet und eingelöst werden – ganz ohne Papier. Damit wird das ausgedruckte Muster-16-Formular durch einen digitalen Standard abgelöst. Für Arzneimittel ist es seit 2024 verpflichtend. Das E-Rezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert. Aktuell ist es für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Medikamenten verbindlich. Als Ausnahme gelten Betäubungsmittelrezepte und gesetzlich geregelte Ausnahmen.
E-Rezept im Pflegealltag
Eine Pflegefachperson bemerkt am Morgen, dass ein Bewohner ein Folgerezept für seine Dauermedikation benötigt. Statt die Arztpraxis telefonisch zu kontaktieren, wird das Medikament digital via KIM angefordert der E-Rezept Token direkt von der Arztpraxis an die Pflegeeinrichtung übermittelt. Die Pflegefachperson leitet den Token via KIM an die Apotheke weiter, die Lieferung erfolgt noch am selben Tag – ohne Medienbrüche, ohne Zeitverlust.

Weiterführende Informationen zum E-Rezept
Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zum E-Rezept in der Pflege, darunter häufig gestellte Fragen und Antworten (externer Link) sowie eine Darstellung eines beispielhaften Wegs der Einlösung des E-Rezepts anhand eines Demonstrators (externer Link). Ergänzend finden Sie praxisnahe Einblicke (externer Link), wie das E-Rezept den Pflegealltag unterstützt und zur Entlastung des Pflegepersonals beiträgt, sowie eine eigene kurze aufgezeichnete Informationsveranstaltung (Video) zu den Anwendungen KIM und E-Rezept als Video und einen TI-alog (Video) zum Einsatz des E-Rezepts im Pflegealltag und die eVerordnung in der Häuslichen Krankenpflege näher beleuchtet.

